Betreff
Wahl der/des Beigeordneten Dezernat II
Vorlage
WP 20-25 SV 10/012
Aktenzeichen
II/10 - CSch
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden wählt ___________________________ für 8 Jahre zur/zum Beigeordneten für das Dezernat II.

 

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe ____________ LBesG NRW.

 

Der/dem Beigeordneten wird die Leitung des Dezernates II mit folgenden Ämtern/Verantwortungsbereichen:

 

  • Haupt- und Personalamt
  • Beratungs- und Prüfungsamt
  • Amt für Finanzservice
  • Ordnungsamt
  • Feuerwehr
  • Stabsstelle Digitalisierung

 

zugeordnet. Eine Änderung der Dezernatsverteilung bleibt vorbehalten.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgrund der Versetzung in den Ruhestand von Herrn Danscheidt mit Ablauf des Monats Dezember 2020 beauftragte der Rat der Stadt Hilden die Verwaltung die Stelle der/des Beigeordneten Dezernat II auszuschreiben.

 

Die Ausschreibung erfolgte am 23.01.2021 in den Tageszeitungen „Rheinische Post“ für den Wirtschaftsraum Düsseldorf und am 21.01.2021 kostenpflichtig in den drei Online-Stellenbörsen jobware.de, indeed,com und stepstone.de. Daneben erfolgten auch Veröffentlichungen in

der Online-Stellenbörse interamt, in der Jobbörse der Arbeitsagentur für Arbeit, im Stellenmarkt NRW, in der Online-Börse service.bund.de sowie auf dem Karriereportal der Stadt Hilden.

 

Insgesamt gingen 22 Bewerbungen ein. Hiervon wurden vier Bewerber/innen anhand der Bewerbungsunterlagen als grundsätzlich geeignet eingestuft. Drei Bewerber/innen wurden zunächst zu einem Vorgespräch durch die Verwaltung eingeladen und eine Bewerberin wurde direkt zu dem strukturierten Interview unter Beteiligung der Fraktionsvertreter eingeladen.

 

Am 26.02.2021 nahmen zwei Bewerber die Einladung wahr und stellten sich im ersten Schritt des Auswahlverfahrens der Verwaltung vor. Unter Beteiligung der Fraktionsvertreter/innen fand der zweite Teil des Auswahlverfahrens in Form eines strukturierten Interviews am 05.03.2021 statt. Im Anschluss fand eine erste mündliche Einschätzung und Bewertung der Gespräche statt. Eine detaillierte Auswertung und Erörterung der Ergebnisse wurde schriftlich nachgereicht.

 

Die Wahl der/des Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 71 der Gemeindeordnung

für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Sie wird öffentlich vorgenommen. Das Abstimmungsverfahren richtet sich nach § 50 GO NRW. Hiernach werden Wahlen, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt

ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr

als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten

Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.

 

 

Gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Nein.

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Nein.