Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden wählt ___________________________ für 8 Jahre zur/zum Beigeordneten für
das Dezernat II.
Die Besoldung erfolgt
nach Besoldungsgruppe ____________ LBesG NRW.
Der/dem
Beigeordneten wird die Leitung des Dezernates II mit folgenden
Ämtern/Verantwortungsbereichen:
- Haupt- und Personalamt
- Beratungs- und Prüfungsamt
- Amt für Finanzservice
- Ordnungsamt
- Feuerwehr
- Stabsstelle Digitalisierung
zugeordnet. Eine
Änderung der Dezernatsverteilung bleibt vorbehalten.
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund der
Versetzung in den Ruhestand von Herrn Danscheidt mit Ablauf des Monats Dezember
2020 beauftragte der Rat der Stadt Hilden die Verwaltung die Stelle der/des
Beigeordneten Dezernat II auszuschreiben.
Die Ausschreibung
erfolgte am 23.01.2021 in den Tageszeitungen „Rheinische Post“ für den
Wirtschaftsraum Düsseldorf und am 21.01.2021 kostenpflichtig in den drei
Online-Stellenbörsen jobware.de, indeed,com und stepstone.de. Daneben erfolgten
auch Veröffentlichungen in
der
Online-Stellenbörse interamt, in der Jobbörse der Arbeitsagentur für Arbeit, im
Stellenmarkt NRW, in der Online-Börse service.bund.de sowie auf dem
Karriereportal der Stadt Hilden.
Insgesamt gingen
22 Bewerbungen ein. Hiervon wurden vier Bewerber/innen anhand der
Bewerbungsunterlagen als grundsätzlich geeignet eingestuft. Drei Bewerber/innen
wurden zunächst zu einem Vorgespräch durch die Verwaltung eingeladen und eine
Bewerberin wurde direkt zu dem strukturierten Interview unter Beteiligung der
Fraktionsvertreter eingeladen.
Am 26.02.2021
nahmen zwei Bewerber die Einladung wahr und stellten sich im ersten Schritt des
Auswahlverfahrens der Verwaltung vor. Unter Beteiligung der
Fraktionsvertreter/innen fand der zweite Teil des Auswahlverfahrens in Form
eines strukturierten Interviews am 05.03.2021 statt. Im Anschluss fand eine
erste mündliche Einschätzung und Bewertung der Gespräche statt. Eine
detaillierte Auswertung und Erörterung der Ergebnisse wurde schriftlich
nachgereicht.
Die Wahl der/des
Beigeordneten erfolgt nach den Bestimmungen des § 71 der Gemeindeordnung
für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Sie wird öffentlich vorgenommen. Das Abstimmungsverfahren
richtet sich nach § 50 GO NRW. Hiernach werden Wahlen, sofern niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt
ist die Person,
die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand
mehr
als die Hälfte der
gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, die die beiden höchsten
Stimmenzahlen
erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Gez. Dr. Claus
Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Nein.
Personelle Auswirkungen
Nein.