Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW: Umgestaltung der Straße "Am Kronengarten"
Vorlage
WP 20-25 SV 66/011/1
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1113
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Referenzvorlage

Begründung:

 

Die Straße »Am Kronengarten« wurde 2011 als Anlieferstraße und Parkhauszufahrt umgebaut.

Inzwischen dient die Straße aber primär dem Fußverkehr, der etwa zwei Drittel des Verkehrsaufkommens in der Straße ausmacht. Der Unterschied zwischen Konzeption und tatsächlicher Entwicklung verursacht zahlreiche Probleme, vor allem im Bereich des Fußverkehrs.

Um Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr zu finden, habe ich seit Mitte September eine ausführliche Studie der Situation erstellt, die auch zahlreiche Lösungsmöglichkeiten aufzeigt und bewertet. Die Studie kann unter hilden-zu-fuss.de/Studien/kronengarten.php heruntergeladen werden. Eine Zusammenfassung habe ich beigelegt.

Aufgrund der Ergebnisse dieser Studie beantrage ich, möglichst viele der folgenden Punkte umzusetzen, zumindest aber die Punkte 1 und 2.

(siehe Antragstext für den Stadtentwicklungsausschuss)

Begründung der einzelnen Punkte:

1     Für einen Betrieb der Straße »Am Kronengarten« nach dem Trennungsprinzip (= am Rand Gehwege, dazwischen Fahrbahn), reicht der Platz nicht aus: Aktuell wird die vorgeschriebene Mindestbreite von 2,50 Metern bei beiden Gehwegen nicht eingehalten (vergleiche RASt 06, 6.1.6.1). Um diese einzuhalten wäre eine Wechsel zu einer Einbahnstraße notwendig, welche aber zahlreiche weitere Probleme mit sich brächte.

       Durch einen Wechsel zum Mischungsprinzip (= alle Verkehrsteilnehmer teilen sich eine Fläche) erhält man genügend Platz für alle Verkehrsteilnehmer, da die Fußgänger die Fahrbahn mitbenutzen können und beispielsweise LKWs nach der Entfernung der baulichen Trennung der Gehwege diesen Raum zum Ausweichen haben. Es entsteht sogar die Möglichkeit punktuell zusätzliches Grün in die Straße einzubringen.

       Ideal wäre eine sogenannte Begegnungszone, wie sie sich in der Schweiz, Österreich und anderen Ländern bewährt hat. Eine Begegnungszone ähnelt unserem verkehrsberuhigten Bereich, mit dem Unterschied, dass Kinderspiel auf der Straße nicht erlaubt ist und im Gegenzug die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h gesetzt werden kann.

       Da dies bei uns derzeit noch nicht möglich ist, stellt ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325, StVO) die beste Annäherung an dieses Ideal dar.

       Die Verwaltungsvorschrift zur StVO setzt bei einer Umwidmung in einen verkehrsberuhigten Bereich eine Umgestaltung der Straße nicht zwingend voraus. Dadurch kann diese Maßnahme sehr viel kostengünstiger umgesetzt werden, als eine Einbahnstraße, bei der sogar Tiefbauarbeiten notwendig würden.

2     Die beiden Parkplätze induzieren unnötigen Kostenloser-Parkplatz-Such-Verkehr und (bei erfolgloser Suche) oft auch illegales Gehweg-Parken. Zudem sind die Parkplätze auf der falschen Straßenseite angebracht und verursachen dadurch Wendemanöver und Fahrten auf der linken Straßenseite, wodurch andere Verkehrsteilnehmer behindert und gelegentlich sogar gefährdet werden. Alternative Parkmöglichkeiten sind in Form von Parkgaragen ausreichend vorhanden.

3     Ein Einfahrtverbot ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Straße, da nur noch sehr geringer Kfz-Verkehr von West nach Ost stattfinden kann. Dadurch ist es möglich, Begegnungsverkehr für zwei LKWs nur noch punktuell zu ermöglichen. Anders, als bei einer Einbahnstraße, würde dies den Anliegern, insbesondere auch dem Aldi - LKW und dem Quellverkehr aus den beiden Parkhäusern, trotzdem noch erlauben, die Straße nach Osten hin zu verlassen. Um zusätzlichen Verkehr in der Heiligenstraße zu vermeiden ist eine generelle Verkehrsberuhigung mit Maßnahme 2 unerlässliche Voraussetzung für das Einfahrtverbot.

4     Fußgänger vermeiden Umwege sehr stark. So kann man beobachten, dass nahezu alle Fußgänger die Heiligenstraße nördlich der Aufplasterung queren. Lediglich Menschen mit Behinderungen müssen hier einen Umweg in Kauf nehmen. Eine Verlängerung der Aufpflasterung würde dafür sorgen, dass alle Fußgänger auf dem kürzesten Weg die Straße queren können.

5     Beim Falschparken dürfen sich Gemeinden nicht auf das »Opportunitätsprinzip« berufen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 30. Juni 2017 (Az. 5 K 902/16.NW) besagt, dass falsch parkende Fahrzeuge regelmäßig abzuschleppen sind, »wenn das Verhalten des rechtswidrig Parkenden dazu geeignet ist, zu Behinderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einschließlich des ruhenden Verkehrs zu führen.«

       Die Überwachung des Fehlverhaltens ist zudem auch Aufgabe der Polizei, da das Entfernen zeitnah erfolgen muss und das Ordnungsamt dies nicht leisten kann.

6     Derzeit können Anlieferer und Zusteller nicht legal in der Straße »Am Kronengarten« halten um Waren auszuliefern. Das ist aber ein wesentlicher Zweck der Straße.

 


Stadtentwicklungsausschuss:

 

Antragstext:

 

1a   Umwidmung der ganzen Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich,

oder, falls dies aus rechtlichen oder anderen Gründen nicht möglich sein sollte:

 

1b       Umwidmung des Teils westlich des Aldi-Eingangs in einen verkehrsberuhigten Bereich,

           Umwidmung des Teils östlich des Aldi-Eingangs in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h und

           Anlegen einer zweiten Aufpflasterung im Bereich zwischen den Geschäften Müller und Denns.

 

2     Entfernen der beiden Kurzzeit-Parkplätze vor der Volksbank.

 

3     Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge am West-Ende der Straße. (Setzt Punkt 2 voraus um eine stärkere Belastung der Heiligenstraße zu vermeiden)

 

4     Verlängerung der Aufpflasterung in der Heiligenstraße um ca. 2 Meter nach Norden.

 

5     Konsequentere Überwachung des Fehlverhaltens von Autofahrern durch Ordnungsamt und Polizei, insbesondere auch das Abschleppen von falsch geparkten PKWs.

 

6     Ausnahme für Liefer- und Zustellverkehr bei den Halteverboten auf der nördlichen Straßenseite.


Stand: 23.01.2021

Stellungnahme der Verwaltung:
(inkl. der Ergänzung zur Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses)

 

Hinweis zum Verfahrensablauf:

Laut § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung sind zunächst dem Hauptausschuss die Bürgeranregungen vorzulegen, der diese gemäß Abs. 5 inhaltlich zu prüfen und an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen hat. Bei der Überweisung kann der Hauptausschuss eine Empfehlung aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2021 die Bürgeranregung ohne eine Empfehlung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.

Gemäß § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss in dieser Angelegenheit („Bauentwürfe von Stadtstraßen…“) entscheidungsbefugt.

 

 

Am 11. November 2020 wurde eine Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW zum Thema „Umgestaltung der Straße Am Kronengarten“ durch einen Vertreter der Ortsgruppe des FUSS e.V. eingebracht (siehe Anlage 1 und Zusammenfassung Verkehrsstudie Anlage 2).

 

Ein Antrag mit ähnlich lautendem Inhalt („Erarbeiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße Am Kronengarten“) wurde bereits im Mai 2020 von der SPD-Fraktion vorgelegt und im Stadtentwicklungsausschuss (unter TOP 3.3) am 19. August 2020 beraten.

Die zu diesem Antrag seitens der Stadtverwaltung erstellte Sitzungsvorlage vom August 2020 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt.

Weiterhin ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 4 der Auszug der Niederschrift mit dem Beratungsergebnis beigefügt.

 

Die nun vorgelegte, sehr umfänglich erarbeitete Bürgeranregung des FUSS e.V., wurde am 03.02.2021 durch den Hauptausschuss zur Entscheidung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.
Für die Beratung im Stadtentwicklungsausschuss am 17. März 2021 wird - wie für die Beratung im Hauptausschuss zugesagt - die Stellungnahme ergänzt, um zum Bürgerantrag ausführlicher Stellung zu nehmen.

 

Neben dem Hinweis, dass der Kreuzungsbereich Am Kronengarten / Heiligenstraße / Warrington-Platz im Zuge der Umsetzung der IHK-Maßnahme A3neu umgestaltet wird, sei aber bereits schon an dieser Stelle noch einmal auf die seinerzeit von der Kreispolizeibehörde Mettmann, Direktion Verkehr Führungsstelle, übersandte Unfallauswertung verwiesen. Aus der Unfallauswertung kann erfreulicherweise entnommen werden, dass keine Unfallauffälligkeiten mit querenden Fußgängern oder Radfahrern auf der Straße „Am Kronengarten“ verzeichnet werden mussten. Deshalb gab es dementsprechend auch keine unmittelbare Veranlassung, weiterreichende bauliche und/oder verkehrsrechtliche Maßnahmen durchführen zu lassen.

 

 

Um die Vielzahl an Vorschlägen besser einordnen zu können ist es erforderlich, noch einmal den Blick auf die Planungsintentionen aus dem Jahr 2011 und auch auf den Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2020 zu richten.

 

Mit der Ausbauplanung aus dem Jahr 2011 wurde eine Anpassung der Straße an sich verändernde Nutzungsansprüche beabsichtigt.

Insbesondere konnte so auf die bis dahin gestiegene Anzahl von Fahrradfahrern und Fußgängern, aber auch auf den Lieferverkehr angemessen reagiert werden.

Die ursächlichen Gründe zur Realisierung beider Maßnahmen (2011 Umgestaltung und zusätzliche Markierungen in 2020) lagen jedoch nicht an verkehrlichen Defizienten wie z. B. einer Unfallhäufung.

 

Stellungnahme zu den einzelnen Antragspunkten

 

1 a Umwidmung in einen verkehrsberuhigten Bereich

 

Eine verkehrsrechtliche Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist zulässig, wenn die Straße von nur sehr geringem Kfz-Verkehr frequentiert wird. Auch muss die Aufenthaltsfunktion der Straße bei den Nutzern im Vordergrund stehen.

 

Dies ist durchaus für den westlichen Teil der Straße zutreffend. Insbesondere im Kreuzungsbereich Am Kronengarten / Heiligenstraße / Warrington-Platz lassen sich viele Fußgängerquerungen feststellen.

Mit Umsetzung der Maßnahme A3neu des IHK wird bereits auf die vorhandene Situation in dem vorgenannten Bereich reagiert.

 

Dem Mittel- und Ostteil der Straße Am Kronengarten muss hingegen eher die Straßenfunktion als Anlieferstraße und Parkhauszufahrt zugeschrieben werden. Die in der Studie “Verkehrssituation Am Kronengarten aus Fußgängersicht“ ermittelten Verkehrszahlen bestätigen diesen Eindruck.

Über dies hinaus muss auch der hohe Lkw-Anteil in dem Bereich berücksichtigt werden (DTV von 47 Lkw laut der vorliegenden Studie).

 

1 b Umwidmung von Teilbereichen der Straße Am Kronengarten

 

-       Umwidmung des Teils westlich des Aldi-Eingangs in einen verkehrsberuhigten Bereich

An dieser Stelle soll auf die Stellungnahme zu Punkt 1 a verwiesen werden (Anlieferverkehr).

 

-       Umwidmung des Teils östlich des Aldi-Eingangs in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h

In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Pkw, Lkw) weiterhin baulich und verkehrsrechtlich voneinander getrennt. Die Radfahrer und Kraftfahrzeuge werden auf der Fahrbahn, und Fußgänger auf dem Gehweg geführt.

Lediglich die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h herabzusetzen, soll zur kurzfristigen Verkehrsberuhigung beitragen. In diesem Zusammenhang wird erneut auf die Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde Mettmann verwiesen, welche erfreulicherweise keine Unfallhäufungen mit querenden Fußgängern oder Radfahrern aufweist. Aus diesem Grund gibt es derzeit keine unmittelbaren Gründe, verkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise die weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km/h durchzuführen.

Schon jetzt trägt die bereits vorhandene Aufpflasterung im Mittelteil der Straße zu einer Verkehrsberuhigung und angepassten Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs bei.

 

-       Anlegen einer zweiten Aufpflasterung im Bereich zwischen den Geschäften Müller und Denn´s

Entsprechend den gültigen Regelwerken und Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen sind besondere Überquerungsanlagen für Fußgänger entbehrlich, wenn die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht mehr als 500Kfz/h im Querschnitt beträgt.

Diese Vorgaben werden in der Straße Am Kronengarten an der genannten Stelle zu keiner Zeit überschritten (Datengrundlage ist die vorliegende Studie).

Des Weiteren befinden sich bereits zwei bauliche Querungsmöglichkeiten für Fußgänger im Bereich der Straße. Zum einen kann an der Lichtsignalanlage (Kreuzung Am Kronengarten / Kirchhofstraße) sowie im Bereich der Aufpflasterung im Mittelteil die Straße sicher gequert werden.

 

2 Entfernen der beiden Kurzzeit-Parkplätze vor der Volksbank

 

Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzept Innenstadt (IHK A3neu) erfolgt der Umbau des Kreuzungsbereichs Am Kronengarten/Heiligenstraße.

Nach Abschluss dieser Maßnahme wird der Kreuzungsbereich als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Somit ist es möglich, klare Regelungen für die vielen aufeinandertreffenden Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

Dieser beruhigte Bereich wird bis in die Straße Am Kronengarten hineingeführt, wodurch sich alle Verkehrsteilnehmer zu Beginn des Streckenabschnittes auf eine teilweise geänderte Verkehrsführung einstellen müssen.

Im verkehrsberuhigten Bereich ist es ohne zu wenden möglich, auf den Stellplätzen an der Volksbank zu Parken. Es ist davon auszugehen, dass die in der Studie erwähnten Wendefahrten abnehmen bzw. in Gänze ausbleiben.

 

3 Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge am West-Ende der Straße

 

Der Antragsteller zieht eine Umsetzung des 3. Antragspunktes nur in Betracht, wenn auch der 2. Antragspunkt (Entfernung der Kurzzeit-Parkplätze) umgesetzt wird. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die Parkplätze weiterhin zu erhalten (siehe Punkt 2).

 

4 Verlängerung der Aufpflasterung in der Heiligstraße um ca. 2 Meter nach Norden

 

Verweis auf Punkt 2

Im Zuge der Maßnahmenumsetzung IHK A3neu wird der gesamte Kreuzungsbereich umgestaltet und die Aufpflasterung ausgeweitet sowie als verkehrsberuhigter Bereich angeordnet. Es entsteht ein niveaugleicher Ausbau, weshalb Querungen für Fußgänger ohne Umwege problemlos möglich werden.

 

5 Konsequentere Überwachung des Fehlverhaltens von Autofahrern durch Ordnungsamt und Polizei, insbesondere auch das Abschleppen von falsch geparkten PKWs

 

Wegen der beengten Verhältnisse ist es zum Fußgängerschutz auch immer wieder notwendig, dass das Ordnungsamt Kontrollen in diesem Bereich durchführt, um ordnungswidriges Parken auf den Gehwegen zu unterbinden.

Die Straße wird daher zwei- bis dreimal täglich durch die Verkehrsaufsicht begangen und gehört damit zu den am häufigsten überwachten Straßen in Hilden

 

6 Ausnahme für Liefer- und Zustellverkehr bei den Halteverboten auf der nördlichen Straßenseite

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in der Straße am Kronengarten, ist eine Aufhebung des Parkverbotes entlang der nördlichen Straßenseite nicht möglich.

Um dieses ordnungswidrige Parken zu unterbinden, werden weiterhin Kontrollen des Ordnungsamtes stattfinden. Siehe hierzu auch Stellungnahme zu Antragspunkt 5.

 

 

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

 

Aufgrund der geringen Unfallhäufigkeit empfiehlt die Verwaltung die Bürgeranregung abzulehnen.

Nach Abschluss der aktuellen Umbauarbeiten zur IHK-Maßnahme A3neu (verkehrsberuhigter Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße) sollten für einen Beobachtungszeitraum von mindestens 2 Jahren keine weiteren baulichen oder verkehrsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt werden.

Falls erforderlich könnten nach Ablauf des Beobachtungszeitraums ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsoptimierung auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen von ggfs. weitergehenden Beschlüssen:

 

Sollte der Stadtentwicklungsausschuss beschließen, neben der planmäßigen Umsetzung des Projektteils IHK A3neu einer weitere Aufpflasterung zur Fußgängerquerung im Bereich der Geschäfte Müller und Denn´s herzustellen, ist mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 10.000 € netto rechnen.

 

Sollte der Stadtentwicklungsausschuss beschließen, neben der planmäßigen Umsetzung des Projektteils IHK A3neu die Straßenverkehrsbehörde zu bitten, für den Bereich von der Einmündung Kirchhofstraße bis zum Beginn der Baumaßnahme IHK A3neu eine „Tempo-20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ mit Anbringung der Verkehrszeichen VZ 274.1-41 anzuordnen, wäre bei einer Umsetzung mit Zusatzkosten in Höhe von ca. 1.000 € netto rechnen.

 

Soll die Anordnung einer „Tempo-20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ sowie eine neue Aufpflasterung in Höhe der Geschäfte Müller und Denn´s hergestellt werden, belaufen sich die voraussichtlichen Kosten auf ca. 11.000 € netto.

 

Die Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen müssten aus heutiger Sicht aus dem regulären konsumtiven Unterhaltungsbudget verausgabt werden. Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat in der Regel ein jährliches Unterhaltungsbudget in Höhe von rund 1.200.000 € im Produkt 120101 -Straße und Brücken-.

 

 

Sollte der Stadtentwicklungsausschuss der Idee nähertreten, neben der planmäßigen Umsetzung des Projektteils IHK A3neu auch den Bereich von Einmündung Kirchhofstraße bis zum Beginn der Baumaßnahme IHK A3neu in einen verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen VZ 325.1) umzugestalten, ist aus heutiger Sicht neben der Abschreibung der heute bestehenden Straßenbauanlage mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von gut 350.000 € netto für Planung (Deckenhöhenplanung, Entwässerung, etc.) und Bau zu rechnen. Diese Angabe ist nur auf Grundlage von überschlägigen Flächenkennzahlen ermittelt und besitzt nicht die Qualität einer Kostenschätzung, oder gar einer Kostenberechnung.

 

Diese Kosten müssten im Haushalt gesondert veranschlagt werden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

 

Sollte die Umgestaltung der Straße Am Kronengarten beschlossen werden, haben die konkreten Bauarbeiten zwar klimarelevante Auswirkungen - wie z.B. zusätzliche CO2- und Lärm-Emissionen - sowie einen zusätzlichen Ressourcenverbrauch. Aber diese treten nur im Zuge der Baustellenabwicklung auf.


Durch einen Umbau käme es aus heutiger Sicht der Verwaltung zu keiner relevanten Verlagerung oder Reduzierung von Verkehrsströmen, so dass eine Umgestaltung insoweit keine nachhaltigen klimarelevanten Auswirkungen besitzt.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

1201010010

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke