Betreff
Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 03.02.2021:
Installation witterungsunempfindlicher Fitness-Geräte im Umfeld des Waldschwimmbades
Vorlage
WP 20-25 SV 66/013
Aktenzeichen
IV/66-Forst
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die aktuelle Situation um die Schließung vieler Sport- und Freizeiteinrichtungen lässt den Bedarf nach Alternativen im Sport- und Fitnessbereich sprunghaft in die Höhe schnellen. Dabei kommen vor allem Möglichkeiten in Betracht, die eine individuelle, generationenübergreifende Sportausübung im Freien erlauben.

 

Im öffentlichen Bereich kommt dafür bisher in Hilden ausschließlich der Fitness-Parcours im Stadtwald in Frage. Flora und Fauna in den Naturschutzgebieten werden jedoch auf Dauer dem immensen Nutzungsdruck nicht gewachsen sein. Andererseits ist der Wunsch vieler Menschen nach Bewegung und sportlicher Betätigung im Dienste der Volksgesundheit nur allzu verständlich. Daher scheint es geboten, auch aus Gründen des Naturschutzes im wohlverstandenen Wortsinne Ventile als Alternativen zu schaffen, die einer problematischen Entwicklung im Hildener Stadtwald begegnen.

 

Von daher sollte auch geprüft werden, ob an Sportanlagen im wohnumfeldnahen Bereich freizugängliche Angebote geschaffen werden können. (Zur Verdeutlichung, was gemeint ist, wird beispielhaft auf den international tätigen, niederländischen Sportgeräte-Hersteller DENFIT - https://denfit.nl - verwiesen.)


Antragstext:

 

Die Bürgeraktion beantragt,

 

1.  im Umfeld des Waldschwimmbads an geeigneter Stelle einige Allwetter-Fitnessgeräte für den Outdoor-Sport aufzustellen und

2.  zu prüfen, ob derartige witterungsunempfindliche Fitness-Geräte auch im freizugänglichen Außenbereich der von der Stadt betriebenen Sportanlagen installiert werden können.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit beigefügtem Schreiben stellt die Fraktion Bürgeraktion den Antrag

1. m Umfeld des Waldschwimmbads an geeigneter Stelle einige Allwetter-Fitnessgeräte für den Outdoor-Sport aufzustellen und

2.  zu prüfen, ob derartige witterungsunempfindliche Fitness-Geräte auch im freizugänglichen Außenbereich der von der Stadt betriebenen Sportanlagen installiert werden können.

 

In einigen Städten wurden solche Geräte auch aufgestellt, vorzugsweise im Bereich von Schul- und Sportanlagen oder sonstigen Freizeiteinrichtungen.

So wurden im Jahr 2010 auf Betreiben der damaligen Schulleitung zwei solcher Fitness-Geräte auf dem Schulhof der Schule an der Lortzingstrasse aufgestellt.

 

Bilder der Fitnessgeräte auf dem Schulhof der Schule Lortzingstraße

 

 

Ebenfalls im Jahr 2010 wurde im Rahmen eines damals beantragten Mehrgenerationenspielplatzes die Aufstellung von Fitnessgeräten im Stadtpark bzw. auf dem Warringtonplatz diskutiert, aber nicht beschlossen.

 

Nachdem in der ersten Zeit nach Aufstellung der Geräte auf dem Schulhof an der Lortzingstrasse an ihnen einige Beschädigungen (z.T. Anfahrschäden) festzustellen waren, traten in der Folgezeit keine weiteren Probleme auf. Nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung erfolgt die Nutzung der Geräte jedoch auch nur sporadisch.

 

Wenn für Hilden die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes mit Outdoor-Fitnessgeräten gewünscht wird, welches auch von der Bevölkerung intensiv genutzt werden soll, müssen aus Attraktivitätsgründen nach Ansicht der Verwaltung an einem zentralen Standort mehrere verschiedene Fitnessgeräte angeboten werden. Diese Geräte, die je nach Ausgestaltung unterschiedlicher Körperpartien trainieren, wären dann auch von Nutzern unterschiedlicher Altersgruppen nutzbar. Die Aufstellung von jeweils 1-2 Einzelgeräten an unterschiedlichen Standorten ist nach Ansicht der Verwaltung nicht zielführend.

 

Für die Errichtung einer solchen Anlage wäre neben der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel auch ein zentraler Standort erforderlich. Um Vandalismusschäden vorzubeugen und Synergieeffekte zu nutzen, bietet sich hier die Anbindung an eine bereits vorhandene Sportanlage an. Nach Ansicht der Verwaltung wäre eine geeignete Fläche z.B. im Bereich des ehemaligen Basketballfelds auf dem Sportplatz an der Schützenstraße gegeben.

 

Nach einer groben Kostenschätzung ist, abhängig von der jeweiligen Funktion des Gerätes, von einem finanziellen Aufwand für die Anschaffung und Aufstellung pro Einzelgerät von ca. 6.000€ -  7.000€ auszugehen. Je nach Anzahl der Geräte ist für die Erstellung einer solchen Anlage mit Kosten in der Größenordnung zwischen 40.000€ - 60.000€ auszugehen.

 

gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Die Maßnahme hat - abhängig vom Standort und den konkreten Bau- und Herstellarbeiten - keine klimarelevanten Auswirkungen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080102 Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Finanzmittel für die Aufstellung von witterungsunempfindlichen Fitnessgeräten sind in der bisherigen Finanzplanung nicht enthalten. Neben einem Beschluss wäre auch eine weitere Konkretisierung des möglichen Bauprogramms sowie eine Berücksichtigung von Folgekosten erforderlich.

 

Franke