Installation witterungsunempfindlicher Fitness-Geräte im Umfeld des Waldschwimmbades
Erläuterungen zum
Antrag:
Die aktuelle Situation um die Schließung vieler Sport- und
Freizeiteinrichtungen lässt den Bedarf nach Alternativen im Sport- und
Fitnessbereich sprunghaft in die Höhe schnellen. Dabei kommen vor allem
Möglichkeiten in Betracht, die eine individuelle, generationenübergreifende Sportausübung
im Freien erlauben.
Im öffentlichen Bereich kommt dafür bisher in Hilden ausschließlich der
Fitness-Parcours im Stadtwald in Frage. Flora und Fauna in den
Naturschutzgebieten werden jedoch auf Dauer dem immensen Nutzungsdruck nicht
gewachsen sein. Andererseits ist der Wunsch vieler Menschen nach Bewegung und
sportlicher Betätigung im Dienste der Volksgesundheit nur allzu verständlich.
Daher scheint es geboten, auch aus Gründen des Naturschutzes im
wohlverstandenen Wortsinne Ventile als Alternativen zu schaffen, die einer
problematischen Entwicklung im Hildener Stadtwald begegnen.
Von daher sollte auch geprüft werden, ob an Sportanlagen im
wohnumfeldnahen Bereich freizugängliche Angebote geschaffen werden können. (Zur
Verdeutlichung, was gemeint ist, wird beispielhaft auf den international
tätigen, niederländischen Sportgeräte-Hersteller DENFIT - https://denfit.nl -
verwiesen.)
Antragstext:
Die Bürgeraktion
beantragt,
1. im Umfeld des Waldschwimmbads
an geeigneter Stelle einige Allwetter-Fitnessgeräte für den Outdoor-Sport
aufzustellen und
2. zu prüfen, ob derartige
witterungsunempfindliche Fitness-Geräte auch im freizugänglichen Außenbereich
der von der Stadt betriebenen Sportanlagen installiert werden können.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit beigefügtem
Schreiben stellt die Fraktion Bürgeraktion den Antrag
1. m Umfeld des Waldschwimmbads
an geeigneter Stelle einige Allwetter-Fitnessgeräte für den Outdoor-Sport
aufzustellen und
2. zu prüfen, ob derartige
witterungsunempfindliche Fitness-Geräte auch im freizugänglichen Außenbereich
der von der Stadt betriebenen Sportanlagen installiert werden können.
In einigen Städten wurden
solche Geräte auch aufgestellt, vorzugsweise im Bereich von Schul- und Sportanlagen
oder sonstigen Freizeiteinrichtungen.
So wurden im Jahr
2010 auf Betreiben der damaligen Schulleitung zwei solcher Fitness-Geräte auf
dem Schulhof der Schule an der Lortzingstrasse aufgestellt.
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Bilder der Fitnessgeräte auf dem Schulhof der Schule
Lortzingstraße |
Ebenfalls im Jahr
2010 wurde im Rahmen eines damals beantragten Mehrgenerationenspielplatzes die
Aufstellung von Fitnessgeräten im Stadtpark bzw. auf dem Warringtonplatz
diskutiert, aber nicht beschlossen.
Nachdem in der
ersten Zeit nach Aufstellung der Geräte auf dem Schulhof an der Lortzingstrasse
an ihnen einige Beschädigungen (z.T. Anfahrschäden) festzustellen waren, traten
in der Folgezeit keine weiteren Probleme auf. Nach Erkenntnissen der
Stadtverwaltung erfolgt die Nutzung der Geräte jedoch auch nur sporadisch.
Wenn für Hilden die
Schaffung eines zusätzlichen Angebotes mit Outdoor-Fitnessgeräten gewünscht
wird, welches auch von der Bevölkerung intensiv genutzt werden soll, müssen aus
Attraktivitätsgründen nach Ansicht der Verwaltung an einem zentralen Standort
mehrere verschiedene Fitnessgeräte angeboten werden. Diese Geräte, die je nach
Ausgestaltung unterschiedlicher Körperpartien trainieren, wären dann auch von
Nutzern unterschiedlicher Altersgruppen nutzbar. Die Aufstellung von jeweils
1-2 Einzelgeräten an unterschiedlichen Standorten ist nach Ansicht der
Verwaltung nicht zielführend.
Für die Errichtung
einer solchen Anlage wäre neben der Bereitstellung der erforderlichen
Finanzmittel auch ein zentraler Standort erforderlich. Um Vandalismusschäden
vorzubeugen und Synergieeffekte zu nutzen, bietet sich hier die Anbindung an
eine bereits vorhandene Sportanlage an. Nach Ansicht der Verwaltung wäre eine
geeignete Fläche z.B. im Bereich des ehemaligen Basketballfelds auf dem Sportplatz
an der Schützenstraße gegeben.
Nach einer groben
Kostenschätzung ist, abhängig von der jeweiligen Funktion des Gerätes, von
einem finanziellen Aufwand für die Anschaffung und Aufstellung pro Einzelgerät
von ca. 6.000€ - 7.000€ auszugehen. Je
nach Anzahl der Geräte ist für die Erstellung einer solchen Anlage mit Kosten
in der Größenordnung zwischen 40.000€ - 60.000€ auszugehen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Maßnahme hat -
abhängig vom Standort und den konkreten Bau- und Herstellarbeiten - keine
klimarelevanten Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080102 Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Finanzmittel
für die Aufstellung von witterungsunempfindlichen Fitnessgeräten sind in der
bisherigen Finanzplanung nicht enthalten. Neben einem Beschluss wäre auch
eine weitere Konkretisierung des möglichen Bauprogramms sowie eine
Berücksichtigung von Folgekosten erforderlich. Franke |
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