Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligung wie
folgt:
1. Die Stadt Hilden veräußert die
voraussichtlich 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule an die XXX gemeinnützige GmbH.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der XXX über die Bedingungen des Verkaufs
des Grundstücks oder des Verkaufs eines Erbbaurechts an dem Grundstück zu
verhandeln.
In der vertraglichen Vereinbarung ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die XXX
gemeinnützige GmbH die Wohnungen vorwiegend an Menschen mit Behinderungen
und sonstigen Hilfebedarf aus Hilden vermietet.
oder
2. Die Stadt Hilden veräußert die
voraussichtlich 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück der ehemaligen
Theodor-Heuss-Schule nicht an die XXX gemeinnützige GmbH.
Stand vom
28.01.2021 (nach Beratung und Beschlussfassung im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss):
Die Stadt Hilden
vergibt ein Erbbaurecht für die ca. 877 m² große Teilfläche aus dem Grundstück
der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule. Es soll dazu ein Ausschreibungsverfahren
durch die Stadt Hilden durchgeführt werden. Ziel ist es, dass auf dem Gelände
durch einen entsprechend qualifizierten Träger ein Wohngebäude für behinderte
Menschen errichtet und betrieben wird.
Stand: 29.01.2021
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
(nach der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am
28.01.2021)
In der Sitzung
des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 28.01.2021 hat die
CDU-Fraktion den als Anlage 3 (öffentliche Fassung) bzw. 4 (nur
nicht-öffentlich) beigefügten Änderungsantrag vorgelegt.
Der
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion wurde im Ausschuss mehrheitlich
beschlossen, so dass nun der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
dem Rat empfiehlt, zu beschließen, ein Erbbaurecht an dem ca. 877 m² großen
Grundstück zu vergeben und ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen, um einen
qualifizierten Träger zu finden, der auf dem Grundstück ein Gebäude mit
Wohnungen für selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen errichtet
und betreibt.
Aufgrund der
mehrheitlich beschlossenen Empfehlung des Ausschusses wurde der
Beschlussvorschlag in dieser Sitzungsvorlage angepasst.
Aus Sicht der
Verwaltung stehen der neuen Beschlussempfehlung keine heute erkennbaren Gründe
entgegen, so dass er seitens der Verwaltung umgesetzt werden könnte, nachdem ihn
der Rat beraten und beschlossen hat.
Hinweis:
Aufgrund der geänderten Beschlussempfehlung und des dadurch folgenden Entfalls
der konkreten Vergabe des Grundstücks an eine juristische Person muss die Sitzungsvorlage
nicht mehr nicht-öffentlich beraten werden.
Deshalb werden in den Texten der Sitzungsvorlage alle Hinweise auf die
juristische Person, die den ursprünglichen Antrag gestellt hat, entfernt.
Hierzu zählt auch das Antragsschreiben, das als Anlage 1 der Sitzungsvorlage
ursprünglich beigefügt war.
Nach Rücksprache mit der CDU-Fraktion wurden auch die Aspekte, die
nicht-öffentlich zu beraten wären, in dem als Anlage 3 beigefügten Antrag
„geweißt“.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Stand: 06.01.2021
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 29.09.2020 beantragte die XXX gemeinnützige GmbH, XXX (im Folgenden: XXX) den Erwerb (Kauf oder Erbbaurecht) der in der Anlage 2 grün unterlegten ca. 877 m² großen Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Hilden Flur 26 Flurstück 171.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Teilfläche des Grundstücks der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule. Für das Hauptgrundstück, das in der Anlage 2 orange unterlegt ist, läuft zurzeit das Verfahren zur Auswahl eines Investors.
Zur hier in Frage stehenden Fläche hat der Rat am 30.10.2019 im Zuge der Kriterien für das Investorenauswahlverfahren folgendes beschlossen:
„Ein Anteil von ca. 877 m² wird der WGH Wohnungsbaugesellschaft mbH im Wege der Stammkapitalerhöhung übertragen. Die WGH Wohnungsbaugesellschaft mbH ist zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ausschließlich öffentlich geförderte Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau zu errichten.“
Die WGH ist bezüglich dieses Grundstücks noch nicht in eine Planung eingestiegen, so dass bisher diesbezüglich weder bei der Stadt Hilden noch bei der WGH Kosten entstanden sind.
Die XXX wurde nach Kenntnis der Verwaltung von Hildener Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, in Hilden mit Hilfe von öffentlichen Fördermitteln ein neues Wohnprojekt für selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen und unterschiedlichem Hilfebedarf zu errichten und zu betreiben.
In der dem Schreiben der XXX anliegenden Kurzbeschreibung ist unter Ziffer 3 die Rede von ca. 10-12 Wohnungen, die die XXX auf dem Grundstück errichten möchte.
Nach heutiger Kenntnis der Verwaltung könnte ein solches Gebäude auf der Teilfläche errichtet werden. Entsprechend den Anforderungen im eingangs erwähnten Investorenauswahlverfahren wurde diese Fläche im Konzept der einzelnen Investoren berücksichtigt und konzeptionell mit in die jeweilige Studie aufgenommen. Je nach ausgewähltem Investorenvorschlag müsste die XXX, sollte ihr das Grundstück zugesprochen werden, die gestalterischen Vorgaben des Konzepts umsetzen. Dies ist bei allen Studien grundsätzlich möglich.
Von daher ist die anstehende Entscheidung keine Frage des Städtebaus sondern eine Frage, welchem wohnungspolitischen Ziel der Vorrang eingeräumt wird:
· Soll das Grundstück für öffentlich geförderte und somit preisgünstige (Miet-)Wohnungen für Menschen, die zum Zeitpunkt des Einzugs die entsprechende Berechtigung nachweisen, im Eigentum einer städtischen Tochter genutzt werden oder
· soll es im Eigentum der XXX zum selbstbestimmten Wohnen von Menschen mit Behinderungen und unterschiedlichem Hilfebedarf dienen.
Diese Frage wird hiermit zur Entscheidung vorgelegt.
Dem Behindertenbeirat wurde mit E-Mail vom 18.12.2020 ein
Vorentwurf der Sitzungsvorlage inkl. dem Anschreiben der XXX sowie dem
Übersichtsplan zur Stellungnahme übersandt.
Mit E-Mail vom 04.01.2021 teilt der Behindertenbeirat folgendes mit:
„Der Behindertenbeirat befürwortet explizit
den Antrag von XXX.
Nach unserer Einschätzung gibt es einen hohen Bedarf an Wohnraum für Menschen
mit Behinderung und wir freuen uns dass die XXX sich in diesem Zusammenhang
(weiter) einbringen will.“
Die Verwaltung empfiehlt, mit dem Beschlussvorschlag 1 die
Verwaltung zu beauftragen, die Veräußerung des Grundstücks an die XXX
durchzuführen.
Teil der vertraglichen Vereinbarung sollte aus Sicht der Verwaltung
klarstellend sein, dass die XXX die Wohnungen - zumindest beim Erstbezug -
vorwiegend an Menschen mit Behinderungen und sonstigen Hilfebedarf aus Hilden
vermieten soll.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011201 |
Grundstücksmanagement –
unbebaute Grundstücke |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IVKE610001 |
Verkaufserlöse Amt 61 |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2023 |
IVKE610001 |
101401 |
Stammkapitalerhöhung für die WGH durch Grundstücksübertragung |
0 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
||||||