Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit Anfang 2015 erfolgt in jeder Sitzung des Sozialausschusses eine ausführliche Berichterstattung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hilden. In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht diese ausführliche Berichterstattung sowie ggf. die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung. In der jeweils 2.Sitzung des Sozialausschusses im Haushaltsjahr wird das Amt für Soziales, Integration und Wohnen umfangreiche Zahlen zur finanziellen Situation vorstellen, die zu Beginn des Jahres noch nicht vollumfänglich vorliegen.
Unterbringung:
Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Im Jahr 2020 haben sich die Asylzahlen wie folgt entwickelt:
Im Zeitraum Januar bis Dezember 2020 wurden 102.581 Erstanträge vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entgegengenommen. Im
Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 142.509 Erstanträge gestellt; dies
bedeutet eine Abnahme der Antragszahlen um 28,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Im
Berichtsjahr 2020 waren 26.520 der Asylerstantragstellenden (25,9 %) in
Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr. Ohne diese in
Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 76.061 Erstanträge
gestellt. Die Zahl der Folgeanträge im Zeitraum Januar bis Dezember 2020 sank
gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (23.429 Folgeanträge) um 16,4 % auf 19.589
Folgeanträge. Damit nahm das Bundesamt insgesamt 122.170 Asylanträge im
Berichtsjahr 2020 entgegen; im Vergleich zum Vorjahr (165.938 Asylanträge)
bedeutet dies eine Abnahme um 26,4 %. (Quelle: Aktuelle Zahlen zu Asyl des BAMF,
Dezember 2020).
Aus diesen Zahlen und denen aus vorherigen Sitzungsvorlagen zeigt sich
somit ein stetiger Rückgang der Asylbewerberzahlen seit 2015.
Asylanträge:
Zeitraum |
insgesamt |
davon Erstanträge |
davon Folgeanträge |
2018 |
185.853 |
161.931 |
23.922 |
2019 |
165.938 |
142.509 |
23.429 |
2020 |
122.170 |
102.581 |
19.589 |
Jan 2020 |
14.187 |
12.212 |
1.975 |
Feb 2020 |
11.928 |
10.140 |
1.788 |
Mrz 2020 |
8.069 |
7.120 |
949 |
Apr 2020 |
5.695 |
5.106 |
589 |
Mai 2020 |
4.329 |
3.777 |
552 |
Jun 2020 |
5.576 |
4.789 |
787 |
Jul 2020 |
8.865 |
7.588 |
1.277 |
Aug 2020 |
8.424 |
7.275 |
1.149 |
Sep 2020 |
10.576 |
9.302 |
1.274 |
Okt 2020 |
9.828 |
8.557 |
1.271 |
Nov 2020 |
9.973 |
8.736 |
1.237 |
Dez 2020 |
11.567 |
7.459 |
4.108 |
Die
Monatswerte können wegen evtl. nachträglichen Änderungen nicht zu einem
Jahreswert addiert werden.
Insgesamt wurden 145.071 Erst- und Folgeanträge im bisherigen
Berichtsjahr 2020 entschieden.
Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag im Jahr 2020 bei
43,1%. Ende Dezember 2020 lag die Zahl der schwebenden Verfahren bei insgesamt
52.056. Im Vergleich zum Vormonat (47.588) ist die Zahl der beim BAMF
anhängigen Verfahren um 9,4% gestiegen.
Anmerkung: Die Asylzahlen des Monats Dezember sind unter Bedingungen der
Corona-Pandemie zu sehen.
Situation in
Hilden
Die Unterbringungssituation in Hilden ist nach wie vor als stabil zu bezeichnen und die bislang geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend. Sollte der weitere Zuzug von Flüchtlingen im bisherigen Trend verbleiben, ist die Unterbringung der Menschen über das Jahr 2021 hinaus gesichert.
Die Wohnraumsituation in Hilden ist weiterhin sehr
angespannt. Nach wie vor steht anerkannten Flüchtlingen kein ausreichender und
bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Da anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt eines
Schutzstatus mit einer Wohnsitzauflage für Hilden für die Dauer von drei
Jahren belegt sind, bleiben sie überwiegend oft notgedrungen in den städtischen
Unterkünften wohnen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde ist nicht, bzw. nur in
Ausnahmefällen möglich. Dennoch gelingt es sowohl Einzelnen wie auch Familien sporadisch, sich mit
eigenem Wohnraum zu versorgen. Mit Beendigung der Wohnsitzauflage können die anerkannten
Schutzberechtigten die zugewiesene Gemeinde verlassen.
Zum Stichtag 28.01.2021 lebten in Hilden 378 Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen. Der Rückgang gegenüber dem letzten Berichtszeitraum erklärt sich durch Auszüge von Menschen, die privaten Wohnraum fanden, freiwillig ausreisten (3 Personen im Jahr 2020) oder durch Abschiebungen (7 Personen im Jahr 2020) außer Landes gebracht wurden. Von diesen 378 Personen sind 257 Personen im Leistungsbezug des AsylbLG. Im Monat November 2020 bezog die Stadt Hilden vom Land NRW für 128 Personen aus dieser Gruppe Zuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die Tendenz ist allerdings weiterhin fallend.
Die aktuelle Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beläuft sich auf 90 Menschen.
Es gibt zwei verschiedene Aufnahmeverpflichtungen für die Stadt Hilden mit unterschiedlichen Zielgruppen. Für die Zuweisung dieser Menschen ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, die die Aufnahmeverpflichtung täglich aktuellen Entwicklungen anpasst. Diese beiden Personengruppen unterteilen sich nach Asylbewerber/innen/n im laufenden Asylverfahren und nach Personen, die bereits über eine Anerkennung verfügen und verpflichtet sind, sich im Anschluss für drei Jahre in Hilden aufzuhalten (§12a Aufenthaltsgesetz). Darüber hinaus werden Asylbewerber/innen in Unterkünften der Stadt Hilden untergebracht, deren Asylverfahren zwar abgeschlossen ist, die sich aber aus verschiedenen Gründen noch in Hilden aufhalten, z.B. wegen eines Abschiebungsverbotes.
Die folgende Tabelle (Statistik der Bezirksregierung Arnsberg) vermittelt einen Überblick.
Stand 24.01.2021 |
Bewohner im Asylverfahren |
Anerkannte
Asylbewerber mit Aufenthaltsverpflichtung in Hilden nach §12a Aufenthaltsgesetz |
Tatsächliche Bewohneranzahl in Hilden |
144 |
526 |
Weitere Aufnahmeverpflichtung |
0 |
78 |
Erfüllungsquote der Bezirksregierung |
98,70* |
87,12* |
Gesamtzahl aufzunehmender Personen |
146 |
604 |
*Die Quoten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
Die Anzahl anerkannter Asylbewerber mit Wohnsitzauflage ist von Oktober
2020 mit 519 Personen auf 526 im Januar 2021 gestiegen. Es ist zu beobachten,
dass die Anzahl derer, deren Asylantrag
abgelehnt wurde, die aber aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln oder
Abschiebeverboten, nicht ausreisen, steigt. Im letzteren Fall endet die Berechtigung auf Erstattungen der Stadt
Hilden durch das Land NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) mit Ablauf
von drei Monaten nach
Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht bzw. der Entscheidung.
257 Personen befinden sich entweder noch in einem laufenden
Asylverfahren oder das Verfahren wurde bereits ohne Anerkennung als
Asylberechtigter abgeschlossen Diese Personen erhalten aber weiterhin
Leistungen nach dem AsylbLG. Da die Kostenerstattung vom Land gemäß FlüAG
lediglich für 128 Personen gilt, sind die Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt
und Krankenhilfe für 129 Leistungsberechtigte vollständig von der Stadt Hilden
zu tragen und werden nicht erstattet. Insbesondere die Kosten für Krankenhilfe
können erhebliche Summen erreichen.
Mit Datum vom 21.12.2020 wurde eine Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) und dem Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.01.2021 getroffen (s. Anlage 1). Im Einzelnen wurde hinsichtlich der Erstattung der Kosten für Geduldete folgende Vereinbarung getroffen:
„Das Flüchtlingsaufnahmegesetz wird neu geregelt. Nach Abschluss der Erhebung der flüchtlingsbedingten Kosten der Kommunen („Ist-KostenErhebung“) und Vorlage des Gutachtens über die „Evaluierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein-Westfalen (FlüAG NRW) auf Grundlage eines „Pauschalerstattungssytems“ durch Prof. Dr. Lenk von der Universität Leipzig werden die Vorschläge des Gutachtens 1:1 umgesetzt. Das bedeutet konkret eine Erhöhung auf - 10.500 Euro/Jahr für kreisangehörige Gemeinden - 13.500 Euro/Jahr für kreisfreie Städte.
Auch wenn das Gutachten keine Aussage über die Kostenerstattung für Geduldete trifft, wird sich das Land deutlich stärker als in der Vergangenheit finanziell an den Kosten für die Personengruppe der neuen Geduldeten beteiligen. Gleichzeitig soll der beiderseitige Verwaltungsaufwand minimiert werden. Dies wird durch eine Einmalpauschale für künftige Geduldete gewährleistet. Die gewählte Pauschale von 12.000 Euro entspricht etwa der Verlängerung des Zahlungszeitraums von derzeit maximal drei auf etwa vierzehn Monate nach Eintritt vollziehbarer Ausreisepflicht. Sollte der/die Geduldete vor Ablauf der vierzehn Monate das Land verlassen oder einen gesicherten Aufenthaltstitel erhalten haben, verbleibt die Pauschale dennoch vollständig bei der Kommune. Bei dieser Pauschale wird nicht zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden.“
Bisher wurde auf Grundlage des „Pauschalerstattungssystems“ ein jährlicher Betrag von 10.392 Euro berücksichtigt, der lediglich um 108 Euro p.a. für kreisangehörige Kommunen erhöht werden soll, so dass sich der monatliche Erstattungsbetrag von 866 Euro auf 875 Euro erhöhen sollte.
Im vergangenen Jahr hätte der Pauschbetrag von 12.000 Euro 13 Personen in Hilden betroffen. Für diese Personen konnte ein Betrag in Höhe von 33.774 Euro für 3 Monate mit der Bezirksregierung im Rahmen der FlüAG Erstattung abgerechnet werden. Im Vergleich dazu würde die Neuregelung eine Einnahme von 156.000 Euro bedeuten. Ob dieses Jahr Zuweisungen erfolgen, für die die pauschale Erstattung in Höhe von 12.000 Euro in Betracht kommt, bleibt abzuwarten.
Darüber hinaus plant die Landesregierung:
„-
Die Beschleunigung von Asylverfahren für Bewerber mit geringer
Bleibeperspektive durch die mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) getroffene Verwaltungsvereinbarung
-
Die erhebliche Ausweitung der Aufenthaltsdauer in Landeseinrichtungen von
Bewerbern mit ungeklärter bzw. geringer Bleibeperspektive und damit geringerer
Zuweisung dieses Personenkreises an die Kommunen
- Die weitere Steigerung von
direkten Rückführungen aus den Landeseinrichtungen von Asylsuchenden im
Dublin-Verfahren“.
Sollten diese Regelungen greifen, kann damit gerechnet werden, dass die Anzahl der zugewiesenen Asylbewerber ohne Bleibeperspektive deutlich abnehmen wird.
Das Amt für Soziales, Integration und Wohnen wird weiterhin eine ständige Beobachtung der Entwicklungen hinsichtlich der
- Zuweisungen von Asylbegehrenden durch die Bezirksregierung
- Zuweisungen der Menschen mit Wohnsitzauflage
- Entwicklung der Quotenerfüllung bei den Zuweisungen
- Entwicklung der Zu-/Abnahme der Flüchtlinge, die aus der FlüAG Berechtigung herausgefallen sind
- Gesamtentwicklung der Asylbewerberzahlen
leisten.
Ob der Trend des weiteren Rückgangs der Asylerstanträge anhält, was zwar prognostiziert wird, ist von der künftigen internationalen politischen Entwicklung abhängig.
Aktuell wird nahezu jegliche globale Aktivität von der Covid19-Pandemie bestimmt. Die Grenzen sind geschlossen, Reisen sind nicht möglich und somit die Migration auch nicht. Die Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland und der Türkei waren schon vor der „Covid19-Pandemie“ angespannt und wurden durch erste Ansteckungen noch einmal verschärft. Vor diesem Hintergrund hatten einzelne Kommunen angeboten zumindest kurzfristig für alleinreisende Kinder Schutz anzubieten.
Integration
Die Covid19- Pandemie dominiert nach wie vor nicht nur in Hilden, sondern weltweit die Handlungsfreiheit der Menschen. Dazu haben hohe Inzidenzwerte in Bezug auf Covid- Neuinfektionen und die mittlerweile nachgewiesene Mutation des Virus die Bundesregierung im Dezember zudem veranlasst noch stärkere Einschränkungen für die Bevölkerung zu veranlassen.
Erfreulicherweise konnte trotz erschwerter Rahmenbedingungen ein in Kooperation mit der VHS Hilden-Haan durchgeführter 9- monatiger Sprachkurs zum Erwerb des Sprachniveaus A2 kurz vor Weihnachten erfolgreich abgeschlossen werden. Von 24 interessierten Asylbewerbern kamen 11 Teilnehmer/innen regelmäßig, 8 haben an der Abschlussprüfung teilgenommen- hiervon haben 6 ein Zeugnis über die Teilnahme erhalten und 2 Teilnehmer/innen konnte ein Zertifikat über die bestandene Prüfung ausgehändigt werden.
Kontaktbeschränkungen, die Absage von Veranstaltungen und Feiern, aber z.B. auch der Verlust der Arbeit haben bei zahlreichen Bewohnerinnen und Bewohnern in den städtischen Flüchtlingsunterkünften, wie auch bei einem großen Teil der deutschen Gesamtbevölkerung zu einer getrübten Stimmung zum Jahresausklang gesorgt.
Glücklicherweise konnten wir über den Kinderschutzbund und zwei private Firmen Spenden akquirieren, die es uns möglich gemacht haben, allen Bewohnerinnen und Bewohnern und auch deren Kindern zu Weihnachten eine Freude zu bereiten. So konnten kurz vor Weihnachten speziell für den Asylbereich gespendete Gutscheine, Spielsachen und auch Pflege- und Hygieneartikel in den Objekten durch die betreuenden Sozialarbeiter/innen verteilt werden.
Die großzügigere Belegung insgesamt und die strukturierte Notfallplanung für die Feiertage im Speziellen haben für einen relativ ruhigen Jahreswechsel gesorgt. So mussten lediglich ein positiver Covid-Fall und zwei Kontaktpersonen an Heiligabend in andere Unterkünfte untergebracht werden.
Der zusätzliche Aufwand den die Mitarbeiter/innen in den Bereichen Beratung und Betreuung, Leistungsgewährung und Hausmeisterdienste geleistet haben war und ist immer noch enorm. Zu der normalen Erbringung der Beratungs- und Betreuungsangebote unter angepassten Hygienebedingungen wurde von den Sozialarbeiter/innen auch Covid-Fälle und deren Kontaktpersonen zusammen mit der Feuerwehr und den Hausmeistern in anderen Unterkünften isoliert und die Versorgung gewährleistet. Eine aufsuchende Sozialarbeit in den Objekten wurde zudem unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln regelmäßig durchgeführt. Für die Feiertage hat das Sachgebiet 50.2 besondere Soziale Dienste prophylaktisch die Rufbereitschaften verdoppelt und Lebensmittelvorräte für den Notfall angeschafft. Auch die Leistungsgewährung erfolgte unter strengen Hygieneauflagen in bewährter Zuverlässigkeit.
Der bundesweite Lockdown und die damit einhergehende Schließung der Schulen stellte viele Flüchtlingsfamilien vor erhebliche Probleme. Das Lernen mit den Kindern Zuhause in einer fremden Sprache war für den großen Teil der Eltern nicht darstellbar. Daher war es sinnvoll, dass einige Kinder Angebote zur Notbetreuung oder Notbeschulung angeboten bekommen und auch wahrgenommen haben.
Eine flächendeckende Abfrage bei den Schulen und Familien hat zudem erhebliche Unterschiede zwischen den Schulen aufgezeigt. Einige Schulen arbeiten noch stark analog und mit Materialien, die ausgedruckt und eingescannt werden müssen, andere Schulen arbeiten bereits komplett digital auf Plattformen. Die Abfrage ergab aber auch eine nicht vollständige Versorgung der Familien mit IT-Hardware. Die Beantragungen über das Jobcenter dauern meist lange und werden zudem oft abgelehnt. Die Schulen haben aktuell nicht genug Endgeräte, so dass eine Versorgung von allen sozial schwachen Familien nicht abgebildet werden kann. Im Zuge der vermehrten Notwendigkeit von Homeschooling wurden daher nunmehr auch die letzten Unterkünfte durch die städtische IT mit WLAN ausgestattet und ein weiterer Computerarbeitsraum an der Unterkunft Beckersheide eingerichtet.
Trotz der immer noch präsenten Pandemie stand der Jahresanfang ganz im Zeichen der Verleihung des Integrationspreises 2019 der Stadt Hilden. Die bereits für 2020 geplante Verleihung des Preises für besondere Verdienste im Bereich Integration an den Integrations- Fonds Hilden (IFH) fand den Umständen geschuldet dieses Mal in einer ungewohnten digitalen Form statt. Die besonderen Rahmenbedingungen sollten aber keineswegs die herausragende Bedeutung dieses durch den Bürgermeister Dr. Pommer am 27.01.2021 verliehenen Preises schmälern.
gez.