Betreff
Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025
Vorlage
WP 20-25 SV 51/046
Aktenzeichen
III/ 51 Scha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Kinder- und Jugendförderplan in der vorgelegten Form und beauftragt die Verwaltung, Kontrakte mit den Trägern, entsprechend der im Plan dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, auszuhandeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

„Kein Kind, kein Jugendlicher, keine Familie darf verloren gehen“, „Wir sind für Sie da“, „Gesund aufwachsen in Hilden“ das sind einige Überschriften für Hilden als zukunftsorientierte, kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt.

 

Viel Geld wird in den ersten 10 Lebensjahren für eine gesunde Entwicklung der Kinder investiert. Je älter die Kinder werden, desto mehr sind sie auf sich und die Familie angewiesen. Soweit eine entsprechende Unterstützung im sozialen Umfeld nicht gegebenen ist, drohen die Erfolge der ersten Jahre verloren zu gehen. Eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendarbeit ist auch die Absicherung der Entwicklungserfolge der ersten 10 Lebensjahre.

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die notwendigen Angebote bedarfsgerecht und ausreichend zur Verfügung stehen (§80 SGB VIII) und die Qualität fortlaufend weiterentwickelt wird (§79a SGB VIII). Für die Leistungsbereiche der §§11-14 SGB VIII der Kinder- und Jugendarbeit ist alle fünf Jahre eine mittelfristige Planung aufzustellen. Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes liegt nun vor.

 

Der Ablauf- und Beteiligungsplan des Kinder- und Jugendförderplanes wurde dem Jugendhilfeausschuss am 20.02.2019 (SV 51/246) und die Zwischenergebnisse am 12.06.2019 (SV 51/252) und 17.02.2020 (WP 14-20 SV 51/292) und 02.12.2020 (WP 20-25 SV 51/003) vorgestellt.

 

Zukunftsweisende Konzepte in Zeiten knapper kommunaler Mittel

Die Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes stand unter den Herausforderungen der angespannten kommunalen Haushaltslage und den Einschränkungen durch die Corona-Epidemie.

 

Maßgabe für die Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplanes war die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Hilden ohne zusätzliche Kosten. Angesichts der sich zuspitzenden Haushaltslage wurde die Zielsetzung im weiteren Verlauf auf eine Kostenreduzierung erweitert. Diese Rahmenbedingungen wurden seit dem offiziellen Prozessbeginn im Februar 2019 fortlaufend kommuniziert.

 

Beteiligungsorientierter und ressortübergreifender Prozess

Die Aufstellung des Planes erfolgte unter enger Beteiligung der Fachkräfte, Kinder und Jugendlichen, dem Kinder- und Jugendparlament, den Träger und den Jugendverbänden. Der Prozess wurde begleitet durch die Forschungsstelle für sozialraumorientierte Praxisforschung und Entwicklung von Prof. Deinet von der Fachhochschule Düsseldorf und dem Landesjugendamt. Die Ergebnisse stützen sich auf eine mehrstufige Kinder- und Jugendbefragung in Hilden.

 

Bei dem Prozess wurden neue Wege beschritten: Fachkräfte wurden erstmals selbst zu Forschern, bei der Befragung wurden handlungsorientierte qualitative Forschungsmethoden angewandt, der Prozess wurde begleitet durch eine ressortübergreifende städtische Planerrunde (u.a. Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Stadtmarketing, Kultur, Sport, Soziales und Jugend). Die besondere Situation der Corona-Epidemie wurde für eine Befragung von Kindern und Jugendlichen zu ihrem Erleben des Lockdowns und eine systematische Auswertung der Erfahrungen mit digitalen Kommunikationswegen genutzt.

 

In vielen Bereichen konnten bereits eine Vielzahl von Maßnahmen während des Prozesses umgesetzt werden.

 

Kinder- und Jugendarbeit in Hilden: Konzentriert - im Austausch - mobil - digital

Die finanziellen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Kinder- und Jugendarbeit, unter der Zielsetzung Kosten zu reduzieren, nicht in dem bisherigen Umfang fortgesetzt werden kann. Die Jugendeinrichtung „Treffpunkt 41“ der katholischen Kirche stellte zum 31.05.2019 ihr Angebot im gegenseitigen Einvernehmen ein. Die Kinder- und Jugendarbeit wird dort in reduzierter Form, überwiegend ehrenamtlich, als Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde fortgeführt werden. Beabsichtigt ist, diesen Einrichtungsstandort und auch das stationäre Angebot im Vereinsheim des SV Hilden Ost aufzugeben. Auch die Kontraktsummen der fortlaufenden Verträge sollen nur geringfügig erhöht werden.

 

Die Reduzierung der Einrichtungsstandorte ermöglicht, die anderen Standorte in ihrem Bestand zu sichern. Gleichzeitig wird eine Versorgung aller Stadtteile durch die verstärkte Kombination von stationären und aufsuchenden Angeboten weiter gewährleistet.

 

Zukünftige Kontraktgestaltung

Mit der katholischen Kirchengemeinde, der SPE Mühle, der evangelischen Kirchengemeinde und dem SV Hilden Ost konnten bereits einvernehmliche Lösungen in den Vorgesprächen erzielt werden. Die Kontraktvorgespräche mit der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte dauern an. Zielsetzung ist es auch hier, die Kontraktsumme nicht wesentlich zu erhöhen. Über zusätzliche Einnahmemöglichkeiten und einzelne Leistungsverringerungen auf dem Abenteuerspielplatz wird zurzeit gemeinsam beraten.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan ist eine politisch beschlossene mittelfristige strategische Planung. Änderungen des Planes, insbesondere in Hinblick auf die Angebotsstruktur und die Kontrakte, bedürfen daher auch der politischen Entscheidung in den Fachausschüssen und im Rat. Die Kontrakte erhalten, in Hinblick auf das Primat der politischen Willensbildung einen transparenten Haushaltsvorbehalt. Die Haushaltsmittel werden letztlich immer in den jeweiligen Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Ausblick

Mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen ist der Prozess nicht zu Ende. Die identifizierten Entwicklungsnotwendigkeiten, u.a. in den Bereichen Beteiligung, Digitalisierung, Zusammenarbeit und Außendarstellung, werden mit Begleitung des Landesjugendamtes weiterbearbeitet. Der Kinder- und Jugendförderplan soll zukünftig noch stärkerer als kontinuierlicher Planungsprozess organisiert werden. Es sollen regelmäßig Befragungen von Kindern und Jugendlichen erfolgen (etwa alle zwei Jahre). Kinder- und Jugendliche sollen auch bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenweiterentwicklung eng beteiligt werden. Die übergreifende Planerrunde wird fortgesetzt. In den Kontrakten soll ein Projektanteil dazu dienen, gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen jährlich neue Trends und Schwerpunkte zu identifizieren und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. Die Maßnahmenumsetzung und aktuelle Themen und Trends sollen zukünftig in einem jährlichen Jugend- und Familienbericht zusammengestellt werden.

 

 

Ein komplexes Konzept für eine lebendige Zukunft in Hilden

Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan beruht auf einer komplexen Abstimmung und Vernetzung unterschiedlicher Maßnahmen. Angesichts der kommunalen Haushaltslage ist es nicht möglich in allen Bereichen den bisherigen Angebotsumfang fortzuführen Das Ergebnis des zweijährigen Prozesses ist eine Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit, die neue Impulse setzt und gleichzeitig Kosten reduziert. Die Vielzahl der neuen Entwicklungslinien und Maßnahmen verdeutlicht die Entwicklungsdynamik in diesem Arbeitsfeld. Zielsetzung ist es, Kinder- und Jugendarbeit als wichtige Stütze einer lebendigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung zu erhalten. Die Entwicklungserfolge der ersten Lebensjahre dürfen nicht verloren gehen.

 

 

Beschlussfassung und Folgen

Die Kontrakte für den Jugendclub Mühle, die SonderBar und den Abenteuerspielplatz wurden fristgerecht zum 30.06.2021 gekündigt (Abenteuerspielplatz 31.12.22021). Die Fortsetzung der Kontrakte erfordert die Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplanes durch den Jugendhilfeausschuss.

 

Nachgehend zu dem Beschluss würden die Kontrakte entsprechend der Beschlusslage abgeschlossen werden. Die im Kinder- und Jugendförderplan dargestellten Maßnahmenplanungen werden weiter konkretisiert und umgesetzt.

 

Sollte über den Kinder- und Jugendförderplan am 03.03.2021 nicht entschieden werden, sollen für die Zeit bis zum 31.12.2021 für die SPE Mühle und die evangelische Kirchengemeinde vorläufige Finanzierungen unter den bisherigen Konditionen abgeschlossen werden, um so den Betrieb der Jugendeinrichtungen aufrechterhalten zu können. Dies würde eine entsprechende Beschlussfassung erfordern.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Produkt 060107

 

 

Produkt 060201

 

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

 

Förderung von Kindern und Jugendlichen

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0601070050

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

3.600,00

2021

0601070040

531840

Zuschüsse SPE-Mühle

162.804,00

2021

0601070020

531860

Zuschüsse Freizeitgem. Behinderte u. Nichtb. e.V.

275.901,00

2021

0601070030

531870

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

101.404,00

2021

0601070060

531870

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

15.758,00

2021

0602010010

div. Konten

Betreiben von Jugendzentren

651.069,11

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0601070050

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

0

2022

0601070040

531840

Zuschüsse SPE-Mühle

163.000,00

2022

0601070020

531860

Zuschüsse Freizeitgem. Behinderte u. Nichtb. e.V.

280.000,00

2022

0601070030

531870

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

0

2022

0601070060

531870

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

20.000,00

2022

0602010010

div. Konten

Betreiben von Jugendzentren

712.296,88

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer