Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt den Kinder- und Jugendförderplan in der
vorgelegten Form und beauftragt die Verwaltung, Kontrakte mit den Trägern,
entsprechend der im Plan dargestellten Kontraktsummen und -inhalten, auszuhandeln
und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
„Kein Kind, kein Jugendlicher, keine Familie
darf verloren gehen“, „Wir sind für Sie da“, „Gesund aufwachsen in Hilden“ das
sind einige Überschriften für Hilden als zukunftsorientierte, kinder-, jugend-
und familienfreundliche Stadt.
Viel Geld wird in den ersten 10 Lebensjahren
für eine gesunde Entwicklung der Kinder investiert. Je älter die Kinder werden,
desto mehr sind sie auf sich und die Familie angewiesen. Soweit eine
entsprechende Unterstützung im sozialen Umfeld nicht gegebenen ist, drohen die
Erfolge der ersten Jahre verloren zu gehen. Eine zentrale Aufgabe der Kinder-
und Jugendarbeit ist auch die Absicherung der Entwicklungserfolge der ersten 10
Lebensjahre.
Der öffentliche Jugendhilfeträger trägt die
Gesamtverantwortung dafür, dass die notwendigen Angebote bedarfsgerecht und
ausreichend zur Verfügung stehen (§80 SGB VIII) und die Qualität fortlaufend
weiterentwickelt wird (§79a SGB VIII). Für die Leistungsbereiche der §§11-14
SGB VIII der Kinder- und Jugendarbeit ist alle fünf Jahre eine mittelfristige
Planung aufzustellen. Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes
liegt nun vor.
Der Ablauf- und Beteiligungsplan des Kinder-
und Jugendförderplanes wurde dem Jugendhilfeausschuss am 20.02.2019 (SV 51/246)
und die Zwischenergebnisse am 12.06.2019 (SV 51/252) und 17.02.2020 (WP 14-20
SV 51/292) und 02.12.2020 (WP 20-25 SV 51/003)
vorgestellt.
Zukunftsweisende
Konzepte in Zeiten knapper kommunaler Mittel
Die Aufstellung des neuen Kinder- und
Jugendförderplanes stand unter den Herausforderungen der angespannten
kommunalen Haushaltslage und den Einschränkungen durch die Corona-Epidemie.
Maßgabe für die Entwicklung des Kinder- und
Jugendförderplanes war die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Kinder-
und Jugendarbeit in Hilden ohne zusätzliche Kosten. Angesichts der sich
zuspitzenden Haushaltslage wurde die Zielsetzung im weiteren Verlauf auf eine
Kostenreduzierung erweitert. Diese Rahmenbedingungen wurden seit dem
offiziellen Prozessbeginn im Februar 2019 fortlaufend kommuniziert.
Beteiligungsorientierter
und ressortübergreifender Prozess
Die Aufstellung des Planes erfolgte unter
enger Beteiligung der Fachkräfte, Kinder und Jugendlichen, dem Kinder- und
Jugendparlament, den Träger und den Jugendverbänden. Der Prozess wurde
begleitet durch die Forschungsstelle für sozialraumorientierte Praxisforschung
und Entwicklung von Prof. Deinet von der Fachhochschule Düsseldorf und dem
Landesjugendamt. Die Ergebnisse stützen sich auf eine mehrstufige Kinder- und
Jugendbefragung in Hilden.
Bei dem Prozess wurden neue Wege
beschritten: Fachkräfte wurden erstmals selbst zu Forschern, bei der Befragung
wurden handlungsorientierte qualitative Forschungsmethoden angewandt, der
Prozess wurde begleitet durch eine ressortübergreifende städtische Planerrunde
(u.a. Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Stadtmarketing, Kultur, Sport,
Soziales und Jugend). Die besondere Situation der Corona-Epidemie wurde für
eine Befragung von Kindern und Jugendlichen zu ihrem Erleben des Lockdowns und
eine systematische Auswertung der Erfahrungen mit digitalen Kommunikationswegen
genutzt.
In vielen Bereichen konnten bereits eine
Vielzahl von Maßnahmen während des Prozesses umgesetzt werden.
Kinder-
und Jugendarbeit in Hilden: Konzentriert - im Austausch - mobil - digital
Die finanziellen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Kinder- und
Jugendarbeit, unter der Zielsetzung Kosten zu reduzieren, nicht in dem
bisherigen Umfang fortgesetzt werden kann. Die Jugendeinrichtung „Treffpunkt
41“ der katholischen Kirche stellte zum 31.05.2019 ihr Angebot im gegenseitigen
Einvernehmen ein. Die Kinder- und Jugendarbeit wird dort in reduzierter Form,
überwiegend ehrenamtlich, als Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde fortgeführt
werden. Beabsichtigt ist, diesen Einrichtungsstandort und auch das stationäre
Angebot im Vereinsheim des SV Hilden Ost aufzugeben. Auch die Kontraktsummen der
fortlaufenden Verträge sollen nur geringfügig erhöht werden.
Die Reduzierung der Einrichtungsstandorte
ermöglicht, die anderen Standorte in ihrem Bestand zu sichern. Gleichzeitig
wird eine Versorgung aller Stadtteile durch die verstärkte Kombination von
stationären und aufsuchenden Angeboten weiter gewährleistet.
Zukünftige
Kontraktgestaltung
Mit der katholischen Kirchengemeinde, der
SPE Mühle, der evangelischen Kirchengemeinde und dem SV Hilden Ost konnten
bereits einvernehmliche Lösungen in den Vorgesprächen erzielt werden. Die
Kontraktvorgespräche mit der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und
Nichtbehinderte dauern an. Zielsetzung ist es auch hier, die Kontraktsumme
nicht wesentlich zu erhöhen. Über zusätzliche Einnahmemöglichkeiten und
einzelne Leistungsverringerungen auf dem Abenteuerspielplatz wird zurzeit
gemeinsam beraten.
Der Kinder- und Jugendförderplan ist eine politisch
beschlossene mittelfristige strategische Planung. Änderungen des Planes, insbesondere
in Hinblick auf die Angebotsstruktur und die Kontrakte, bedürfen daher auch der
politischen Entscheidung in den Fachausschüssen und im Rat. Die Kontrakte
erhalten, in Hinblick auf das Primat der politischen Willensbildung einen transparenten
Haushaltsvorbehalt. Die Haushaltsmittel werden letztlich immer in den
jeweiligen Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt werden.
Ausblick
Mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen ist
der Prozess nicht zu Ende. Die identifizierten Entwicklungsnotwendigkeiten,
u.a. in den Bereichen Beteiligung, Digitalisierung, Zusammenarbeit und
Außendarstellung, werden mit Begleitung des Landesjugendamtes weiterbearbeitet.
Der Kinder- und Jugendförderplan soll zukünftig noch stärkerer als
kontinuierlicher Planungsprozess organisiert werden. Es sollen regelmäßig
Befragungen von Kindern und Jugendlichen erfolgen (etwa alle zwei Jahre).
Kinder- und Jugendliche sollen auch bei der Maßnahmenplanung und
Maßnahmenweiterentwicklung eng beteiligt werden. Die übergreifende Planerrunde
wird fortgesetzt. In den Kontrakten soll ein Projektanteil dazu dienen,
gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen jährlich neue Trends und
Schwerpunkte zu identifizieren und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. Die
Maßnahmenumsetzung und aktuelle Themen und Trends sollen zukünftig in einem
jährlichen Jugend- und Familienbericht zusammengestellt werden.
Ein
komplexes Konzept für eine lebendige Zukunft in Hilden
Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan
beruht auf einer komplexen Abstimmung und Vernetzung unterschiedlicher
Maßnahmen. Angesichts der kommunalen Haushaltslage ist es nicht möglich in
allen Bereichen den bisherigen Angebotsumfang fortzuführen Das Ergebnis des
zweijährigen Prozesses ist eine Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit,
die neue Impulse setzt und gleichzeitig Kosten reduziert. Die Vielzahl der
neuen Entwicklungslinien und Maßnahmen verdeutlicht die Entwicklungsdynamik in
diesem Arbeitsfeld. Zielsetzung ist es, Kinder- und Jugendarbeit als wichtige
Stütze einer lebendigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung zu erhalten. Die
Entwicklungserfolge der ersten Lebensjahre dürfen nicht verloren gehen.
Beschlussfassung
und Folgen
Die Kontrakte für den Jugendclub Mühle, die
SonderBar und den Abenteuerspielplatz wurden fristgerecht zum 30.06.2021
gekündigt (Abenteuerspielplatz 31.12.22021). Die Fortsetzung der Kontrakte
erfordert die Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplanes durch den
Jugendhilfeausschuss.
Nachgehend zu dem Beschluss würden die
Kontrakte entsprechend der Beschlusslage abgeschlossen werden. Die im Kinder-
und Jugendförderplan dargestellten Maßnahmenplanungen werden weiter
konkretisiert und umgesetzt.
Sollte über den Kinder- und Jugendförderplan
am 03.03.2021 nicht entschieden werden, sollen für die Zeit bis zum 31.12.2021
für die SPE Mühle und die evangelische Kirchengemeinde vorläufige
Finanzierungen unter den bisherigen Konditionen abgeschlossen werden, um so den
Betrieb der Jugendeinrichtungen aufrechterhalten zu können. Dies würde eine
entsprechende Beschlussfassung erfordern.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkt 060107
Produkt 060201
|
Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit
Förderung von Kindern und
Jugendlichen
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
0601070050 |
531800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche |
3.600,00 |
||
2021 |
0601070040 |
531840 |
Zuschüsse
SPE-Mühle |
162.804,00 |
||
2021 |
0601070020 |
531860 |
Zuschüsse
Freizeitgem. Behinderte u. Nichtb. e.V. |
275.901,00 |
||
2021 |
0601070030 |
531870 |
Freiwillige
Betriebskostenzuschüsse |
101.404,00 |
||
2021 |
0601070060 |
531870 |
Freiwillige
Betriebskostenzuschüsse |
15.758,00 |
||
2021 |
0602010010 |
div. Konten |
Betreiben von
Jugendzentren |
651.069,11 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2022 |
0601070050 |
531800 |
Aufwendungen
für Zuschüsse an übrige Bereiche |
0 |
||
2022 |
0601070040 |
531840 |
Zuschüsse
SPE-Mühle |
163.000,00 |
||
2022 |
0601070020 |
531860 |
Zuschüsse
Freizeitgem. Behinderte u. Nichtb. e.V. |
280.000,00 |
||
2022 |
0601070030 |
531870 |
Freiwillige
Betriebskostenzuschüsse |
0 |
||
2022 |
0601070060 |
531870 |
Freiwillige
Betriebskostenzuschüsse |
20.000,00 |
||
2022 |
0602010010 |
div. Konten |
Betreiben von
Jugendzentren |
712.296,88 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
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|
|
|
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|
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|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein
(hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer
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