Bedenken gegen die Richtigkeit
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird
anheim gestellt
Erläuterungen und Begründungen:
In der Niederschrift über die 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 31.08.2005 wird unter TOP 6 ausgeführt:
6. Einwohnerversammlung
im Hildener Osten
Nach dem Hinweis des Beigeordneten Rech,
dass die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters im Bereich der Walder Straße
auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs-ausschusses am
07.09. stehe, wurde der Antrag einvernehmlich zur Vorberatung in der Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses verwiesen.
Hiergegen erhebt die Fraktion
Bürgeraktion mit beigefügten Schreiben vom 11.10.2005 Bedenken.
Gemäß §§ 24 Absatz 5, 25 Abs.
1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse sind Bedenken
gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Niederschrift dem Rat – in
diesem Fall dem Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis zu geben.
Sofern er die Bedenken teilt,
kann er dies durch Beschluss feststellen.
Günter Scheib