Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.12.2020: Organisationsentwicklung und digitale Transformation
Vorlage
WP 20-25 SV 20/019
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Alle kommunalen Verwaltungen sind heute mehr denn je gefordert, eine Vielzahl von Aufgaben, auch unter hohem öffentlichem Druck zu bewältigen. Nach außen hin bislang weitgehend autonom arbeitende Verwaltungen wandeln sich in öffentliche Dienstleister.

 

Dies ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt und z.B. durch das OZG (Onlinezugangsgesetz) so gefordert. Die damit einhergehenden Herausforderungen setzen ein ausgeprägtes Verständnis und Problembewusstsein für kommunale Prozesse, sowie entsprechende finanzielle, strategische und organisatorische Kapazitäten voraus.

 

Ziel ist die Schaffung einer transparenten, verlässlichen und modernen Verwaltung, deren Leistungen sich am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Ziel ist es ebenso, in diesen Prozess möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu integrieren, um zu einem von vielen sichtbar getragenen Weg zu gelangen.

 

Gerade im Kontext der derzeitigen Überlegungen zu Veränderungen der Dezernatsstrukturen unserer Verwaltung und der in den zurückliegenden Monaten so viel beschworenen digitalen Transformation, muss eine solche Planung unter Einbezug der vorhandenen Leitungsebenen und Fachleute mit hoher Priorität vorangetrieben werden.

 

In einem ersten Schritt sollte die IST-Situation festgestellt werden, um damit die Grundlage für einen Handlungsplan zu schaffen.


Antragstext:

 

Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung unter Einbindung aller Leitungsebenen (Dezernate, Sachgebiete u.ä.), die Verwaltungsprozesse im Hinblick auf die dringend anstehende Organisationsentwicklung und digitale Transformation dokumentiert. Dies ist insbesondere mit Blick auf die bereits genehmigte Stelle in diesem Bereich zu priorisieren, damit nicht Zeit verloren geht, wenn erst nach Besetzung der noch nicht ausgeschriebenen Stelle mit den erforderlichen Vorarbeiten begonnen wird.

 

Die Verwaltung soll dazu einen Organisationsplan erstellen, in dem die ersten Handlungsschritte mit Zeitplänen und konkreten Zuständigkeiten hinterlegt ersichtlich werden.

 

Die derzeitige Sitzungsplanung sieht vor, dass sich der Hauptausschuss erst am 03.02.2021 zu seiner nächsten Sitzung trifft. Diesen Termin hält die CDU Fraktion angesichts der Wichtigkeit des Themas für nicht angemessen und beantragt daher die Planung einer Sondersitzung zum Thema Organisationsplanung/Organisationsentwicklung für Anfang bis spätestens Mitte Januar.

 

Das Thema der strategischen Organisationsentwicklung soll zukünftig ein permanenter Tagesordnungspunkt zu den Sitzungen des Hauptausschusses werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Ratssitzung am 13.01.2021 wurde ein Bericht über die IT-Landschaft der Stadt Hilden und den weiteren Digitalisierungsplanungen dargestellt. Dieser ist als Anlage angefügt.

 

Die jetzt vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung soll den Bericht / die Präsentation ergänzen.

 

Für die Darstellung des Status Quo der IT-Landschaft ist folgende wesentliche Ergänzung angezeigt:

 

·      Betrieb eines hochverfügbaren Rechenzentrums sowie eines Ausfallrechenzentrums mit mehr als 75 Terabyte Nettospeicherkapazität.

 

 

Die Entwicklungsplanung für 2021 ist gegenüber der dargestellten Verfahrenseinführung um folgende wesentliche Projekte zu ergänzen:

 

·      Umstellung der Software zur Unterstützung der Baugenehmigungsverfahren auf ProBAUG 2015 zur Vorbereitung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens, der Einbindung in das Dokumentenmanagementsystem der Stadt Hilden und der Anbindung an das Bauportal des Landes NRW (www.bauportal.nrw.de) sowie der Unterstützung des Servicekontos NRW

·      Beschaffung des Infoma-Moduls zum Reinigungsmanagement sowie einer App zur Erfassung der Zählerstände

 

Die Erläuterungen zu den wesentlichen Projekten, die in weiterer Zukunft in Betracht kommen, ist um folgenden Punkt zu ergänzen:

 

·      Einführung der Methode BIM mit der Erstellung von digitalen Gebäudemodellen
Der Begriff Building Information Modeling - kurz: BIM; deutsch: Bauwerksdatenmodellierung - beschreibt eine Methode der vernetzten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden und anderen Bauwerken mithilfe von Software.

 

 

Ein weiteres wichtiges aktuelles Projekt stellt die Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplans für Schulen insbesondere unter den aktuellen Anforderungen des digitalen Lernens dar. Mit dem Einsatz der vom Land geförderten Endgeräte für bedürftige Schüler ergeben sich bereits sehr kurzfristig Fragestellungen zur Digitalen-Schullandschaft in Hilden.

 

Es gilt aus der Rolle des Schulträgers funktionsfähige wie datenschutzrechtlich zulässige Schulmanagementsystem und Lernplattformen (oder eine Hybridlösung) auszuwählen, die gleichermaßen

·         einen sehr zeitnahen Einsatz der mobilen Geräte für Schüler und Lehrer,

·         eine Verwaltung der Endgeräte (Devices) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Inventur und der IT-Sicherungsanforderungen sowie

·         eine wirtschaftliche Anschaffung, Betreuung und Wartung der Anwendungen und eingesetzten Geräte

ermöglichen.

 

Dabei ist auch die Kompatibilität zu den Schulbuchverlagen zu gewährleisten, die digitale Lernmittel entsprechend der Lehrpläne zur Verfügung stellen.

 

Grundsätzlich sollten wegen fehlender Einflußnahmemöglichkeit auf Content-Filter, z.B. zum Jugendschutz, und auf Viren-Schutz-Programme keine fremden Endgeräte für die Lernplattformen zugelassen werden („don´t bring your own device“). Die Verwaltung der städtischen mobilen Endgeräte soll über eine Schnittstelle auf die bereits in den meisten Schulen eingesetzte Microsoft Office 365-Lösung erfolgen. Die Stadt Hilden bleibt dabei Eigentümerin der Endgeräte und übergibt diese an die Eltern der Schüler, die wiederum eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben. Es ist beabsichtigt, für jede Schule eine eigene Domain einzurichten, zu denen die Tabletts und Notebooks entsprechend Schulzugehörigkeit der Anwender zugeordnet werden. Jeder Anwender erhält hierzu eine eigene Nutzerkennung. Die Wartung und Inventarisierung der Geräte erfolgt zentral durch die Stadt Hilden als Schulträger / Eigentümer.

 

Eine spätere Umstellung auf die Schulplattform Logineo ist möglich. Im Sinne einer schnellstmöglichen Nutzung der Endgeräte und einer hohen Flexibilität für Lernprogramme sollte aber zunächst die beschriebene Fortschreibung der bisherigen Schul-Plattformen vorgenommen werden. Über die beschriebene Standardisierung kann eine sichere und wirtschaftliche Einbindung von Endgeräten sehr zeitnah erfolgen.

 

Die bereits genutzte, kostenfreie Office 365-Anwendung ist datenschutzrechtlich zulässig, da das Hosting der entsprechenden Server in der EU erfolgt. Es besteht zwar grundsätzlich ein Daten-Zugriffsrecht der US-Sicherheitsbehörden auf solche Anwendungen, die von US-Firmen angeboten werden. Dieser erfolgt aber im Einzelfall in konkreten Verdachtsfällen und schränkt die Zulässigkeit der Anwendung in Hildener Schulen nicht ein. 

 

 

gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Noch nicht abzusehen.