Betreff
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Hilden:
Teilfläche Heiligenstraße 13
Vorlage
WP 20-25 SV 61/020
Aktenzeichen
IV/61.2 6123-12-149
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

Folgende Straße in der Stadt Hilden wird gemäß § 6 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z.Zt. gültigen Fassung

-          als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziff. 2 StrWG NW), - Anliegerstraße - gewidmet:

 

Lfd.

Nr.

Straße

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur     Flurstück

 

1

 

Heiligenstraße

 

 

vor dem Haus Heiligenstraße 13

 

 

49       Teilfläche aus Flurstück 1188                                

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die aus der beiliegenden Kartendarstellung hervorgehende Teilfläche des Flurstückes 1188 in Flur 49 der Gemarkung Hilden wird erstmalig als Anliegerstraße gewidmet. Das entspricht der Widmung für den Rest der Heiligenstraße. Im Detail soll auf der Fläche ein Gehweg gebaut werden.

Hintergrund ist die Einbeziehung dieser Fläche in den Ausbau der Kreuzungsanlage Am Kronengarten/ Heiligenstraße/ Warrington-Platz im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) der Stadt Hilden. Es handelt sich um die Maßnahme A3neu „Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/ östl. Warringtonplatz“.

Die Fläche befindet sich in Privatbesitz; der rechtliche Vertreter der Eigentümergemeinschaft hat die Zustimmung zur Widmung gegeben. Die klarstellende Widmung wurde erforderlich, damit für die Umgestaltung auch dieser privaten Randfläche Fördermittel des Bundes und des Landes vollumfänglich gezahlt werden können.

 

Gez.
Dr. Claus Pommer