Teilfläche Heiligenstraße 13
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung
im Stadtentwicklungsausschuss:
Folgende Straße in der Stadt Hilden wird gemäß § 6
des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.
September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z.Zt. gültigen Fassung
-
als
Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziff. 2 StrWG NW), - Anliegerstraße -
gewidmet:
Lfd. Nr. |
Straße |
von - bis |
Gemarkung Hilden Flur
Flurstück |
1 |
Heiligenstraße |
vor dem Haus Heiligenstraße 13 |
49
Teilfläche aus Flurstück 1188 |
Erläuterungen und Begründungen:
Die aus der beiliegenden Kartendarstellung
hervorgehende Teilfläche des Flurstückes 1188 in Flur 49 der Gemarkung Hilden
wird erstmalig als Anliegerstraße gewidmet. Das entspricht der Widmung für den
Rest der Heiligenstraße. Im Detail soll auf der Fläche ein Gehweg gebaut
werden.
Hintergrund ist die Einbeziehung dieser Fläche in
den Ausbau der Kreuzungsanlage Am Kronengarten/ Heiligenstraße/
Warrington-Platz im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) der Stadt
Hilden. Es handelt sich um die Maßnahme A3neu „Aufwertung und Umgestaltung des
Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/ östl.
Warringtonplatz“.
Die Fläche befindet sich in Privatbesitz; der
rechtliche Vertreter der Eigentümergemeinschaft hat die Zustimmung zur Widmung
gegeben. Die klarstellende Widmung wurde erforderlich, damit für die Umgestaltung
auch dieser privaten Randfläche Fördermittel des Bundes und des Landes
vollumfänglich gezahlt werden können.
Gez.
Dr. Claus Pommer