Betreff
Neues Kommunales Finanzmanagement
hier: Sachstandbericht
Vorlage
WP 04-09 SV 20/036
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Sitzungsvorlage 20/007 wurde der Rat der Stadt Hilden am 26. Januar 2005 von den Vorstellungen der Verwaltung zum Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement in Kenntnis gesetzt und beschloss folgende 6 Punkte:

 

  1. auf der Grundlage des Gesetzes für ein neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 wird erstmalig der Haushaltsplan des Jahres 2006 auf Basis von Produkten erstellt. Lediglich im „Hintergrund“ wird für die Kommunalaufsicht und für die Rechnungslegung weiterhin der kamerale Haushaltsplan erstellt.
  2. der Umstieg auf das neue kommunale Finanzmanagement wird mit dem Haushaltsjahr 2007 erfolgen.
  3. flächendeckend wird in der gesamten Stadtverwaltung ab dem Haushaltsjahr 2005 eine „Basis“-Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eingeführt.
  4. die Ämter 10, 11, 14, 26 und 68 bauen die bereits vorhandene „qualifizierte“ KLR weiter aus bzw. führen sie ab dem 1.1.2005 ein. Nach und nach werden weitere Ämter die qualifizierte KLR (KLR) einführen.
  5. alle im Gesetz vorgesehenen Bewertungsvereinfachungen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz werden angewandt, um den Personal- und Sachaufwand so niedrig wie möglich zu halten.
  6. das Rechnungsprüfungsamt wird den Umstellungsprozess begleiten“.

 

 

Die Kernaussage dieses Beschlusses besagt, dass gemäß Ziffer 2 der Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ab dem Haushaltsjahr 2007 erfolgen soll. Dieses setzt, wie auch schon in der damaligen Sitzungsvorlage ausführlich dargestellt, eine Reihe von Vorarbeiten voraus, die im einzelnen dargestellt werden sollen:

 

1.         Ausgangslage

 

Basis für den neuen Rechnungsstil ist das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen, welches der Landtag am 16. November 2004 beschlossen hat. Wichtigste gesetzliche Änderungen sind hier die neue Gemeindehaushaltsverordnung sowie die neue Gemeindeordnung. Aus vielfältigsten Gründen heraus war es allerdings erforderlich, den Gemeinden zusätzlich zu den neuen gesetzlichen Regelungen weitere Vorgaben/Hinweise zum Kommunalen Finanzmanagement zu geben. Von daher legte das Innenministerium am 24. Februar 2005 in einem Runderlass eine Reihe von Vordrucken, Kontierungsplänen, finanzstatistische Anforderungen etc. fest. Weiterhin wurden zu einer Reihe von hauswirtschaftlichen Begriffen des NKF Handreichungen gegeben, die für die Eröffnungsbilanz, für den Ergebnisplan bzw. für den Finanzplan von Bedeutung sind bzw. sein werden. Darüber hinaus ist bereits im I. Quartal 2006 mit einem „Reparaturgesetz“ zu den bisherigen gesetzlichen NKF-Regelungen zu rechnen. Auch der Erlass des inzwischen im Entwurf vorliegenden Finanz- und Personalstatistikgesetzes, dessen Anforderungen aus der Buchhaltung des NKF zu erfüllen sind, steht derzeit noch aus. Die Entwicklung, derartige gesetzliche Regelungen, Runderlasse und Ausführungsfestlegungen etc. immer „spät“ zu veröffentlichen, ist insgesamt eine problematische Vorgehensweise, weil damit immer Korrekturen und ggf. auch strukturelle Änderungen bereits begonnener bzw. teilweise auch bereits abgeschlossener Umstellungsmaßnahmen notwendig werden.

 

 

 

 

2.         Softwareeinsatz

 

Zum 01.01.2004 ist die Verwaltung auf das Softwareprodukt der Firma INFOMA umgestiegen und hat dies bis zum heutigen Tage in einer Reihe von Fällen verfeinert, verbessert und an die aktuellen Gegebenheiten der Stadt Hilden angepasst. Die der Verwaltung vorliegenden Informationen, selbst durchgeführte Tests sowie die Erfahrungen des Echtbetriebes von nunmehr fast zwei Jahren haben bestätigt, dass mit dieser Software der Umstieg von der kameralen Buchhaltung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement möglich ist.

Mit der Auswahl dieser Software der Firma Infoma wurde somit auch aus heutiger Sicht die richtige Entscheidung getroffen.

 

3.         Produkthaushalt 2006/Umstieg 2007

 

Wie in Ziffer 1 des Beschlussvorschlages vom 26. Januar 2005 dargelegt ist, soll der Umstieg in mehreren Schritten vorgenommen werden. Dabei ist zum „Eingewöhnen und Kennenlernen“ des neuen Produkthaushaltes vorgesehen, für das Haushaltsjahr 2006 neben dem kameralen Haushalt einen Produkthaushalt aufzustellen und dem Rat der Stadt Hilden zur Entscheidung vorzulegen. Dies kann natürlich kein 100%iges Produktbuch/Haushaltsbuch sein, wie es die Verwaltung für den Haushalt 2007 vorlegen wird, weil es sich bei der Kameralistik und der Doppik um zwei Rechnungsstile mit gravierenden Unterschieden handelt. Die Besonderheiten der Kameralistik bzw. das Fehlen von Informationen in der Kameralistik können daher nicht so ohne Weiteres 1:1 in den neuen Rechnungsstil und auch nicht in einen Produkthaushalt übertragen werden, der noch auf einer kameralen Gesichtspunkten basiert.

 

Weiterhin werden zur Zeit die Vorbereitungen für die am 27. Oktober 2005 terminierte verwaltungsweite Inventur getroffen, die dann u.a. Basis für die anschließende Bewertung des städtischen Vermögens sein wird. Die Ergebnisse der Vermögensbewertung, insbesondere in Form der Abschreibungen, können somit bereits aus dem Grunde im kommenden Haushalt noch nicht abgebildet werden, weil sie aktuell noch nicht vorhanden sind und erst nach und nach erst in die Software eingepflegt werden müssen.

 

Ebenfalls wird auch das gesamte Thema der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und die sich hieraus ergebenden Kennzahlen je Produkt in Gänze auch noch nicht vorliegen können. Hierfür muss das gesamte System aufgebaut, ergänzt und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Hierzu verweise ich im Detail auf die Ausführungen zu den nachfolgenden Punkten.

 

Auch wenn es im kommenden Jahr nicht so sein kann, wie es unter NKF-Gesichtspunkten sein  wird, so wird dennoch das Haushaltsjahr 2006 im Bezug auf den Produkthaushalt eine Tendenz wiedergeben, die es ermöglicht, kamerale Ergebnisse unter NKF-Gesichtspunkten teilweise zu vergleichen. Wie heute die einzelnen Unterabschnitte, so wird im Neuen Kommunalen Finanzmanagement das Thema Produkte zentraler Dreh- und Angelpunkt sein. Bereits in der damaligen Sitzungsvorlage wurde eine Übersicht über den aktuellen Produktplan beigefügt. Im Laufe der Zeit haben sich aufgrund neuerer Erkenntnisse bzw. landesrechtlicher Vorgaben an der einen oder anderen Stelle Korrekturen ergeben, so dass dieser Sitzungsvorlage nochmals ein aktueller Produktplan beigelegt wird. Auch dieser Plan wird, wie die bisherigen Unterabschnitte in der Vergangenheit kein starres System darstellen, sondern er wird leben und von Veränderungen geprägt sein.

 

Leider haben sich, wie zu Ziffer 1 dargelegt, wiederum Änderungen im Runderlass vom 24.02.2005 ergeben, weil die Nummerierung der einzelnen Produkte, Produktgruppen bzw. Produktbereiche sich geändert haben. Weil Produkte aber nicht isoliert betrachtet werden können, sondern vielmehr bis in die KLR eingreifen, wird zurzeit noch geklärt, ob sich auf Landesebene weitere Änderungen ergeben und wann es sinnvoll und absolut notwendig ist, den Produktplan hinsichtlich der Nummerierung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.  Dieses stellt sicherlich aber mehr ein internes Problem dar.

 

 

4.         Kontenplan

 

Die Aufgliederung des NKF-Kontenplanes (vergleichbar mit der bisherigen Gruppierungsübersicht) wurde in der Vergangenheit immer so dargestellt, dass hier die Gemeinden eine sehr große Freiheit haben. Hier sollten zunächst nur die jeweiligen ersten Ziffern  fest vorgegeben sein. Allerdings hat sich herausgestellt, dass diese „vorgegebene Freiheit“ zwar für den Bereich der Kontenpläne nach NKF ihre Gültigkeit hat, allerdings sind die finanzstatistischen Anforderungen, die die Verwaltung nach wie vor ( die Verwaltung vertritt hier sogar die Auffassung, dass dieses in der Zukunft noch einen breiteren Raum einnehmen wird) zu erfüllen hat, derartig kleingliederig sind, dass heute schon Konten bis in die 6. Stelle definiert worden sind. Der Verwaltung wird daher nichts anderes übrig bleiben, als diese finanzstatistischen Vorgaben mit dem bestehenden, bereits in die Software eingepflegten Kontenplan abzugleichen und an die aktuellen finanzstatistischen Gegebenheiten anzupassen. Dieses Thema ist noch nicht ganz abgeschlossen, weil aktuelle Informationen vorliegen, dass das gesamte Thema „Finanzstatistik“ in Form von Runderlassen bzw. Gesetzen ergänzt festgeschrieben werden soll. Danach würde dann verwaltungsseitig die Anpassung vorgenommen werden.

 

5.         Kosten- und Leistungsrechnung/Kennzahlen

 

In der Sitzungsvorlage 20-007 hat die Verwaltung bereits ausführlich den in Hilden eingeschlagenen Weg zur Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung erläutert.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist festzuhalten, dass sich das im Aufbau befindliche System, eine flächendeckende Basis-KLR einzurichten und gleichzeitig in Teilbereichen eine differenzierte KLR als verwaltungsinternes Steuerungsinstrument vorzusehen, bewährt hat.

 

In jedem Fachamt ist eine Mitarbeiter/in (in größeren Ämtern auch mehrere) für den jeweiligen Bereich Ansprechpartner/in für die KLR. Die Gesamtkoordination der KLR erfolgt durch das Amt für Finanzservice. Die dort eingerichtete Stelle für die Kosten- und Leistungsrechnung konnte zum 01.08.2005 besetzt werden.

 

Das Amt für Finanzservice unterstützt die Fachämter bei der Strukturierung der KLR, der Kontierung der Rechnungen und Belege (Benennung der richtigen Kosten-/Erlösart, der richtigen Kostenstelle und des richtigen Kostenträgers), beim Aufbau amtsinterner Verrechnungen (Wahl von Verrechnungs- und Umlageschlüsseln), beim Aufbau der Betriebsabrechnungsbögen sowie bei der Festlegung der Leistungsdaten und Kennzahlen.

 

Zu diesem Zweck wurden und werden vom Amt für Finanzservice mit den Ansprechpartnern/innen und den zuständigen Amtsleitungen eine Vielzahl von Gesprächen geführt. Des Weiteren besteht eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, in der das Amt für Finanzservice die dezentralen Ansprechpartner/innen für die KLR über den aktuellen Sachstand und Entwicklungen informiert, Gelegenheit zu Fragestellungen und Diskussionen bietet und die weitere Vorgehensweise mit den Fachämtern abstimmt.

 

Nach der Strukturierung der Betriebsabrechnungsbögen mit den Ämtern und der Erarbeitung und Übertragung der Kennzahlen in das INFOMA-System, ist für Anfang 2006, mithin nach Abschluss des Haushalts- bzw. Geschäftsjahres, vorgesehen, für die einzelnen Bereiche jeweils kostenstellen- und kostenträgerorientierte Betriebsabrechnungen zu erstellen.

 

Daneben gilt es natürlich aktuell, das eingerichtete System auf seine Funktionalität und Effektivität hin zu überprüfen, weiter zu entwickeln und zu verfeinern. Dabei müssen auch die weiteren neuen Bausteine des NKF, beispielsweise die im Aufbau befindliche Anlagenbuchhaltung (Stichwort: Ermittlung der Abschreibungen und der Verzinsung), mit der KLR weiter verzahnt und abgestimmt werden.

 

Für das Jahr 2006 ist es Ziel der Verwaltung, Festlegungen für die Interne Leistungsverrechnung (Verrechnung von Leistungen der Ämter untereinander) zu treffen und sukzessive umzusetzen, um so den tatsächlichen Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen auch vollständig auf Kostenträgerebene (Leistungen) abzubilden.

 

 

6.         Anlagenbuchhaltung/Bewertung

 

Eine der wichtigsten Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Hierzu hat es sehr umfangreiche Bemühungen im Kreis Mettmann gegeben ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. Dies ist dann auch gelungen. Allerdings war es unumgänglich, an der einen oder anderen Stelle auf Besonderheiten in den einzelnen Städten einzugehen. Gemeinsam mit den beteiligten Ämtern der Stadt Hilden und begleitet durch das Rechnungsprüfungsamt wurde dann der „Bilanzierungs- und Bewertungsleitfaden der Stadt Hilden“ am 26.04.2005 im Verwaltungsvorstand verabschiedet und trat dann in Kraft. Diese Richtlinie lässt immer noch Besonderheiten zu. Diese sind zum größten Teil geklärt bzw. werden noch mit den städt. Dienststellen abgestimmt und in Form von Sonderrichtlinien gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsamt festgelegt.

 

Am 27. Oktober 2005 ist flächendeckend in der Verwaltung eine Inventur vorgesehen. Bis zum  31.12. d. Jahres soll die Bewertung dann abgeschlossen sein. Nach der Vorlage der einzelnen Bewertungen werden die Anlagegüter dann in die Anlagenbuchhaltung im INFOMA-System eingegeben. Das gleiche gilt für alle die städt. Vermögensgegenstände, die nicht am 27. Oktober gezählt werden können (z.B. Gebäude, Straßen, Spielplätze, Brücken etc.). Hier hat es in den vergangenen Monaten einen sehr intensiven Dialog zwischen dem Amt für Finanzservice, den beteiligten Ämtern und dem Rechnungsprüfungsamt gegeben. Die Verwaltung ist daher guter Dinge, dass bis zum Frühjahr nächsten Jahres das gesamte Thema der Bewertung abgeschlossen und die Anlagengüter dann in das System übernommen und geprüft werden können.

 

 

 7.        Schulungen

 

Das gesamte Thema Schulung hat und wird im Laufe der nächsten Zeit einen sehr breiten Raum einnehmen. Neben der Grundlagenschulung, der Schulung zu den Themen Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen, Anlagenbuchhaltung wird es in der Zukunft weitere Schulungen geben. Aktuell hat es auch eine Einladung für die Damen und Herren Ratsmitglieder im Frühjahr diesen Jahres gegeben bzw. das nächste Seminar wird am 5. November 2005 stattfinden. Hier wird das Thema Haushaltsplanung/Haushaltsausführung vorgestellt werden.

 

 

8.         Fazit

 

Wie den Ausführungen in der damaligen Sitzungsvorlage 20/007 entnommen werden kann, hat es in den vergangenen Monaten sehr umfängliche Arbeitsschritte gegeben und es sind Rahmenregelungen geschaffen worden, damit die Stadtverwaltung Hilden – beginnend mit dem Haushaltsjahr 2007 – auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umsteigen kann. Die Erfassung und Bewertung städtischen Vermögens wurde zum größten Teil geregelt und die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind dabei, dieses mit Leben zu erfüllen bzw. es liegen dem Amt für Finanzservice schon eine Reihe von Bewertungsunterlagen für die Anlagenbuchhaltung vor.

 

Das Rechnungsprüfungsamt ist in den vergangenen Monaten immer aktiv am gesamten Prozess beteiligt gewesen. Die einzelnen Standpunkte sind abgewogen und letztendlich hat es immer einvernehmliche Lösungen zu den Fragestellungen gegeben.

Natürlich wird es noch eine Vielzahl von kleineren und größeren Fragestellungen und Aufgaben geben. Hierfür ist aus Sicht der Verwaltung aber noch ausreichend Zeit vorhanden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

Anlagen

1. Produktplan