hier: Sachstandbericht
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Umstieg auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Sitzungsvorlage 20/007 wurde der Rat der
Stadt Hilden am 26. Januar 2005 von den Vorstellungen der Verwaltung zum Umstieg
auf das Neue Kommunale Finanzmanagement in Kenntnis gesetzt und beschloss
folgende 6 Punkte:
- auf der Grundlage des Gesetzes für ein
neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen vom
16. November 2004 wird erstmalig der Haushaltsplan des Jahres 2006 auf
Basis von Produkten erstellt. Lediglich im „Hintergrund“ wird für die
Kommunalaufsicht und für die Rechnungslegung weiterhin der kamerale
Haushaltsplan erstellt.
- der Umstieg auf das neue kommunale
Finanzmanagement wird mit dem Haushaltsjahr 2007 erfolgen.
- flächendeckend wird in der gesamten
Stadtverwaltung ab dem Haushaltsjahr 2005 eine „Basis“-Kosten- und
Leistungsrechnung (KLR) eingeführt.
- die Ämter 10, 11, 14, 26 und 68 bauen
die bereits vorhandene „qualifizierte“ KLR weiter aus bzw. führen sie ab
dem 1.1.2005 ein. Nach und nach werden weitere Ämter die qualifizierte KLR
(KLR) einführen.
- alle im Gesetz vorgesehenen
Bewertungsvereinfachungen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz werden
angewandt, um den Personal- und Sachaufwand so niedrig wie möglich zu
halten.
- das Rechnungsprüfungsamt wird den
Umstellungsprozess begleiten“.
Die Kernaussage dieses Beschlusses besagt,
dass gemäß Ziffer 2 der Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement ab dem
Haushaltsjahr 2007 erfolgen soll. Dieses setzt, wie auch schon in der damaligen
Sitzungsvorlage ausführlich dargestellt, eine Reihe von Vorarbeiten voraus, die
im einzelnen dargestellt werden sollen:
1. Ausgangslage
Basis für den neuen
Rechnungsstil ist das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen, welches der Landtag am 16. November 2004
beschlossen hat. Wichtigste gesetzliche Änderungen sind hier die neue
Gemeindehaushaltsverordnung sowie die neue Gemeindeordnung. Aus vielfältigsten
Gründen heraus war es allerdings erforderlich, den Gemeinden zusätzlich zu den
neuen gesetzlichen Regelungen weitere Vorgaben/Hinweise zum Kommunalen
Finanzmanagement zu geben. Von daher legte das Innenministerium am 24. Februar
2005 in einem Runderlass eine Reihe von Vordrucken, Kontierungsplänen,
finanzstatistische Anforderungen etc. fest. Weiterhin wurden zu einer Reihe von
hauswirtschaftlichen Begriffen des NKF Handreichungen gegeben, die für die
Eröffnungsbilanz, für den Ergebnisplan bzw. für den Finanzplan von Bedeutung
sind bzw. sein werden. Darüber hinaus ist bereits im I. Quartal 2006 mit einem
„Reparaturgesetz“ zu den bisherigen gesetzlichen NKF-Regelungen zu rechnen.
Auch der Erlass des inzwischen im Entwurf vorliegenden Finanz- und
Personalstatistikgesetzes, dessen Anforderungen aus der Buchhaltung des NKF zu
erfüllen sind, steht derzeit noch aus. Die Entwicklung, derartige gesetzliche
Regelungen, Runderlasse und Ausführungsfestlegungen etc. immer „spät“ zu
veröffentlichen, ist insgesamt eine problematische Vorgehensweise, weil damit
immer Korrekturen und ggf. auch strukturelle Änderungen bereits begonnener bzw.
teilweise auch bereits abgeschlossener Umstellungsmaßnahmen notwendig werden.
2. Softwareeinsatz
Zum 01.01.2004 ist die
Verwaltung auf das Softwareprodukt der Firma INFOMA umgestiegen und hat dies
bis zum heutigen Tage in einer Reihe von Fällen verfeinert, verbessert und an
die aktuellen Gegebenheiten der Stadt Hilden angepasst. Die der Verwaltung
vorliegenden Informationen, selbst durchgeführte Tests sowie die Erfahrungen
des Echtbetriebes von nunmehr fast zwei Jahren haben bestätigt, dass mit dieser
Software der Umstieg von der kameralen Buchhaltung auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement möglich ist.
Mit der Auswahl dieser
Software der Firma Infoma wurde somit auch aus heutiger Sicht die richtige
Entscheidung getroffen.
3. Produkthaushalt 2006/Umstieg 2007
Wie in Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages vom 26. Januar 2005 dargelegt ist, soll der Umstieg in
mehreren Schritten vorgenommen werden. Dabei ist zum „Eingewöhnen und
Kennenlernen“ des neuen Produkthaushaltes vorgesehen, für das Haushaltsjahr
2006 neben dem kameralen Haushalt einen Produkthaushalt aufzustellen und dem
Rat der Stadt Hilden zur Entscheidung vorzulegen. Dies kann natürlich kein
100%iges Produktbuch/Haushaltsbuch sein, wie es die Verwaltung für den Haushalt
2007 vorlegen wird, weil es sich bei der Kameralistik und der Doppik um zwei
Rechnungsstile mit gravierenden Unterschieden handelt. Die Besonderheiten der
Kameralistik bzw. das Fehlen von Informationen in der Kameralistik können daher
nicht so ohne Weiteres 1:1 in den neuen Rechnungsstil und auch nicht in einen
Produkthaushalt übertragen werden, der noch auf einer kameralen Gesichtspunkten
basiert.
Weiterhin werden zur
Zeit die Vorbereitungen für die am 27. Oktober 2005 terminierte verwaltungsweite
Inventur getroffen, die dann u.a. Basis für die anschließende Bewertung des
städtischen Vermögens sein wird. Die Ergebnisse der Vermögensbewertung, insbesondere
in Form der Abschreibungen, können somit bereits aus dem Grunde im kommenden
Haushalt noch nicht abgebildet werden, weil sie aktuell noch nicht vorhanden
sind und erst nach und nach erst in die Software eingepflegt werden müssen.
Ebenfalls wird auch
das gesamte Thema der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und die sich hieraus
ergebenden Kennzahlen je Produkt in Gänze auch noch nicht vorliegen können.
Hierfür muss das gesamte System aufgebaut, ergänzt und an die aktuellen Gegebenheiten
angepasst werden. Hierzu verweise ich im Detail auf die Ausführungen zu den
nachfolgenden Punkten.
Auch wenn es im
kommenden Jahr nicht so sein kann, wie es unter NKF-Gesichtspunkten sein wird, so wird dennoch das Haushaltsjahr 2006
im Bezug auf den Produkthaushalt eine Tendenz wiedergeben, die es ermöglicht,
kamerale Ergebnisse unter NKF-Gesichtspunkten teilweise zu vergleichen. Wie
heute die einzelnen Unterabschnitte, so wird im Neuen Kommunalen
Finanzmanagement das Thema Produkte zentraler Dreh- und Angelpunkt sein.
Bereits in der damaligen Sitzungsvorlage wurde eine Übersicht über den
aktuellen Produktplan beigefügt. Im Laufe der Zeit haben sich aufgrund neuerer
Erkenntnisse bzw. landesrechtlicher Vorgaben an der einen oder anderen Stelle
Korrekturen ergeben, so dass dieser Sitzungsvorlage nochmals ein aktueller Produktplan
beigelegt wird. Auch dieser Plan wird, wie die bisherigen Unterabschnitte in
der Vergangenheit kein starres System darstellen, sondern er wird leben und von
Veränderungen geprägt sein.
Leider haben sich, wie
zu Ziffer 1 dargelegt, wiederum Änderungen im Runderlass vom 24.02.2005
ergeben, weil die Nummerierung der einzelnen Produkte, Produktgruppen bzw.
Produktbereiche sich geändert haben. Weil Produkte aber nicht isoliert
betrachtet werden können, sondern vielmehr bis in die KLR eingreifen, wird
zurzeit noch geklärt, ob sich auf Landesebene weitere Änderungen ergeben und
wann es sinnvoll und absolut notwendig ist, den Produktplan hinsichtlich der
Nummerierung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dieses stellt sicherlich aber mehr ein
internes Problem dar.
4. Kontenplan
Die Aufgliederung des
NKF-Kontenplanes (vergleichbar mit der bisherigen Gruppierungsübersicht) wurde
in der Vergangenheit immer so dargestellt, dass hier die Gemeinden eine sehr
große Freiheit haben. Hier sollten zunächst nur die jeweiligen ersten
Ziffern fest vorgegeben sein. Allerdings
hat sich herausgestellt, dass diese „vorgegebene Freiheit“ zwar für den Bereich
der Kontenpläne nach NKF ihre Gültigkeit hat, allerdings sind die finanzstatistischen
Anforderungen, die die Verwaltung nach wie vor ( die Verwaltung vertritt hier
sogar die Auffassung, dass dieses in der Zukunft noch einen breiteren Raum einnehmen
wird) zu erfüllen hat, derartig kleingliederig sind, dass heute schon Konten
bis in die 6. Stelle definiert worden sind. Der Verwaltung wird daher nichts
anderes übrig bleiben, als diese finanzstatistischen Vorgaben mit dem
bestehenden, bereits in die Software eingepflegten Kontenplan abzugleichen und
an die aktuellen finanzstatistischen Gegebenheiten anzupassen. Dieses Thema ist
noch nicht ganz abgeschlossen, weil aktuelle Informationen vorliegen, dass das
gesamte Thema „Finanzstatistik“ in Form von Runderlassen bzw. Gesetzen ergänzt
festgeschrieben werden soll. Danach würde dann verwaltungsseitig die Anpassung
vorgenommen werden.
5. Kosten- und Leistungsrechnung/Kennzahlen
In der Sitzungsvorlage
20-007 hat die Verwaltung bereits ausführlich den in Hilden eingeschlagenen Weg
zur Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung erläutert.
Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt ist festzuhalten, dass sich das im Aufbau befindliche System, eine
flächendeckende Basis-KLR einzurichten und gleichzeitig in Teilbereichen eine
differenzierte KLR als verwaltungsinternes Steuerungsinstrument vorzusehen,
bewährt hat.
In jedem Fachamt ist
eine Mitarbeiter/in (in größeren Ämtern auch mehrere) für den jeweiligen
Bereich Ansprechpartner/in für die KLR. Die Gesamtkoordination der KLR erfolgt
durch das Amt für Finanzservice. Die dort eingerichtete Stelle für die Kosten-
und Leistungsrechnung konnte zum 01.08.2005 besetzt werden.
Das Amt für Finanzservice
unterstützt die Fachämter bei der Strukturierung der KLR, der Kontierung der
Rechnungen und Belege (Benennung der richtigen Kosten-/Erlösart, der richtigen
Kostenstelle und des richtigen Kostenträgers), beim Aufbau amtsinterner Verrechnungen
(Wahl von Verrechnungs- und Umlageschlüsseln), beim Aufbau der Betriebsabrechnungsbögen
sowie bei der Festlegung der Leistungsdaten und Kennzahlen.
Zu diesem Zweck wurden
und werden vom Amt für Finanzservice mit den Ansprechpartnern/innen und den
zuständigen Amtsleitungen eine Vielzahl von Gesprächen geführt. Des Weiteren
besteht eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, in der das Amt für Finanzservice
die dezentralen Ansprechpartner/innen für die KLR über den aktuellen Sachstand
und Entwicklungen informiert, Gelegenheit zu Fragestellungen und Diskussionen
bietet und die weitere Vorgehensweise mit den Fachämtern abstimmt.
Nach der
Strukturierung der Betriebsabrechnungsbögen mit den Ämtern und der Erarbeitung
und Übertragung der Kennzahlen in das INFOMA-System, ist für Anfang 2006, mithin
nach Abschluss des Haushalts- bzw. Geschäftsjahres, vorgesehen, für die
einzelnen Bereiche jeweils kostenstellen- und kostenträgerorientierte
Betriebsabrechnungen zu erstellen.
Daneben gilt es
natürlich aktuell, das eingerichtete System auf seine Funktionalität und
Effektivität hin zu überprüfen, weiter zu entwickeln und zu verfeinern. Dabei
müssen auch die weiteren neuen Bausteine des NKF, beispielsweise die im Aufbau
befindliche Anlagenbuchhaltung (Stichwort: Ermittlung der Abschreibungen und
der Verzinsung), mit der KLR weiter verzahnt und abgestimmt werden.
Für das Jahr 2006 ist
es Ziel der Verwaltung, Festlegungen für die Interne Leistungsverrechnung
(Verrechnung von Leistungen der Ämter untereinander) zu treffen und sukzessive
umzusetzen, um so den tatsächlichen Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen
auch vollständig auf Kostenträgerebene (Leistungen) abzubilden.
6. Anlagenbuchhaltung/Bewertung
Eine der wichtigsten
Arbeiten im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagement ist die Erstellung der Eröffnungsbilanz. Hierzu hat es sehr umfangreiche
Bemühungen im Kreis Mettmann gegeben ein einheitliches Regelwerk zu schaffen.
Dies ist dann auch gelungen. Allerdings war es unumgänglich, an der einen oder
anderen Stelle auf Besonderheiten in den einzelnen Städten einzugehen. Gemeinsam
mit den beteiligten Ämtern der Stadt Hilden und begleitet durch das Rechnungsprüfungsamt
wurde dann der „Bilanzierungs- und Bewertungsleitfaden der Stadt Hilden“ am 26.04.2005
im Verwaltungsvorstand verabschiedet
und trat dann in Kraft. Diese Richtlinie lässt immer noch Besonderheiten zu.
Diese sind zum größten Teil geklärt bzw. werden noch mit den städt.
Dienststellen abgestimmt und in Form von Sonderrichtlinien gemeinsam mit dem
Rechnungsprüfungsamt festgelegt.
Am 27. Oktober 2005
ist flächendeckend in der Verwaltung eine Inventur vorgesehen. Bis zum 31.12. d. Jahres soll die Bewertung dann
abgeschlossen sein. Nach der Vorlage der einzelnen Bewertungen werden die
Anlagegüter dann in die Anlagenbuchhaltung im INFOMA-System eingegeben. Das
gleiche gilt für alle die städt. Vermögensgegenstände, die nicht am 27. Oktober
gezählt werden können (z.B. Gebäude, Straßen, Spielplätze, Brücken etc.). Hier
hat es in den vergangenen Monaten einen sehr intensiven Dialog zwischen dem Amt
für Finanzservice, den beteiligten Ämtern und dem Rechnungsprüfungsamt gegeben.
Die Verwaltung ist daher guter Dinge, dass bis zum Frühjahr nächsten Jahres das
gesamte Thema der Bewertung abgeschlossen und die Anlagengüter dann in das
System übernommen und geprüft werden können.
7. Schulungen
Das gesamte Thema
Schulung hat und wird im Laufe der nächsten Zeit einen sehr breiten Raum
einnehmen. Neben der Grundlagenschulung, der Schulung zu den Themen Kosten- und
Leistungsrechnung, Kennzahlen, Anlagenbuchhaltung wird es in der Zukunft weitere
Schulungen geben. Aktuell hat es auch eine Einladung für die Damen und Herren
Ratsmitglieder im Frühjahr diesen Jahres gegeben bzw. das nächste Seminar wird am
5. November 2005 stattfinden. Hier wird das Thema Haushaltsplanung/Haushaltsausführung
vorgestellt werden.
8. Fazit
Wie den Ausführungen
in der damaligen Sitzungsvorlage 20/007 entnommen werden kann, hat es in den
vergangenen Monaten sehr umfängliche Arbeitsschritte gegeben und es sind
Rahmenregelungen geschaffen worden, damit die Stadtverwaltung Hilden – beginnend
mit dem Haushaltsjahr 2007 – auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umsteigen
kann. Die Erfassung und Bewertung städtischen Vermögens wurde zum größten Teil
geregelt und die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind dabei, dieses mit Leben
zu erfüllen bzw. es liegen dem Amt für Finanzservice schon eine Reihe von
Bewertungsunterlagen für die Anlagenbuchhaltung vor.
Das
Rechnungsprüfungsamt ist in den vergangenen Monaten immer aktiv am gesamten
Prozess beteiligt gewesen. Die einzelnen Standpunkte sind abgewogen und
letztendlich hat es immer einvernehmliche Lösungen zu den Fragestellungen
gegeben.
Natürlich wird es noch
eine Vielzahl von kleineren und größeren Fragestellungen und Aufgaben geben.
Hierfür ist aus Sicht der Verwaltung aber noch ausreichend Zeit vorhanden.
Günter
Scheib
Anlagen
1.
Produktplan