Betreff
Entwurf 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 20/037
Aktenzeichen
II-20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 1.        Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2005 folgende Änderungen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt - nach dem Beratungsergebnis - die 1. Nachtragssatzung für das laufende Jahr zur Beschlussfassung dem Rat der Stadt vorzulegen.

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gegenüber der Haushaltsplanung 2005 haben sich in den zurückliegenden Monaten Veränderungen ergeben, die ohne einen Nachtragshaushaltsplanes nicht finanziert werden können.

Von daher wurde ein 1. Nachtragshaushaltsplan – Entwurf  aufgestellt und in der Ratsitzung am 28. September 2005 eingebracht.

 

Weiterhin wurden die Beschlüsse des Rates der Stadt Hilden vom 28. September, soweit sie  nicht Entwurf  enthalten waren, aufgenommen (z.B. Sporthalle Hoffeldstraße, Gutachter/Gerichtskosten bezüglich des Sportstätteninvestitionsprogramms des Kreises Mettmann etc.) Von daher gibt es für den Vermögens- und den Verwatungshaushalt jeweils eine Änderungsliste mit Ansatzkorrekturen (Anlagen 3 und 4).

 

Nach dem Studium des Nachtragsentwurfes werden Sie feststellen, dass die überwiegende Anzahl der im Nachtrag etatisierten Veränderungen aufgrund von über/außerplanmäßigen Genehmigungen, Ratsbeschlüssen entstanden sind. Um insgesamt gesehen die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss zu erleichtern, finden Sie als Anlage 1 und 2 jeweils eine Liste – getrennt nach den Haushalten – aus denen die grundlegenden Veränderungen über 5.000 € erkennbar sind. Die einzelnen Haushaltspositionen sind erläutert, so dass eine „vereinfachte“ Beratung dadurch ermöglicht wird.

 

Auf der Basis des Entwurfes und der Anlagen 3 und 4 würde sich der Nachtrag wie folgt entwickeln:

 

1. Verwaltungshaushalt

 

 

Stand 1. NT - Entwurf

115.151.648

+ Mehreinnahmen

                   35.500

-  Mindereinnahmen

                 107.770

-  Minderausgaben

                 129.030

+  Mehrausgaben

                   56.760

Endstand – neue Satzungssumme:

           115.079.378       

 

 

Dadurch reduziert sich die Rückzuführung
vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt um

107.770

 

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

 

Stand 1. NT – Entwurf

15.114.216

+ Mehreinnahmen

0

-  Mindereinnahmen

415.970

-  Minderausgaben

415.970

+ Mehrausgaben

 0

Endstand – neue Satzungssumme:

14.698.246

 

 

 

Im Ergebnis reduziert sich die Kreditermächtigung gegenüber dem Entwurf des 1. Nachtrages 2005 um

193.900

auf nunmehr

4.190.520

 

 

 

 

 

Günter Scheib