Betreff
Antrag des Reit- und Fahrvereins Hilden e.V. auf Bezuschussung aus der Sportpauschale
Vorlage
WP 20-25 SV 51/040
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Reit- und Fahrverein Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.902,40 € zu bewilligen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Reit- und Fahrverein e.V. hat mit Schreiben vom 02.01.2021 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung des Reithallendachs auf der Reitsportanlage Im Loch 6-8, 40724 Hilden gestellt.

 

Der Verein hat bereits im Dezember 2019 beim Landessportbund NRW einen Antrag zur Bezuschussung im Rahmen des Förderprojektes „Moderne Sportstätten 2022“ gestellt. Das Gesamtvolumen für die Sanierung soll 267.169 € betragen. Im November 2020 bekam der Verein durch die Staatskanzlei NRW die Zusage, dass das Bauvorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von 202.833 € gefördert wird. Nach Abzug des Zuschusses und einer Umsatzsteuerrückzahlung beträgt die Restsumme 43.008 €. Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 12.902,40 €. Ein Eigenanteil in Höhe von 20.106 € und eine Umlage in Höhe von 10.000 € stehen zur Verfügung. Der Finanzplan liegt vor.

 

Die Maßnahme soll im Mai 2021 begonnen werden und wird wahrscheinlich nach 6 Wochen Bauzeit beendet sein.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

66.536,53

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

66.536,53

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer