Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss beschließt auf
der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener
Sportvereine, dem Reit- und Fahrverein Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss
in Höhe von bis zu 12.902,40 € zu
bewilligen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Reit- und Fahrverein e.V. hat mit Schreiben vom 02.01.2021 einen
Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung des Reithallendachs auf der
Reitsportanlage Im Loch 6-8, 40724 Hilden gestellt.
Der Verein hat bereits im Dezember 2019 beim
Landessportbund NRW einen Antrag zur Bezuschussung im Rahmen des Förderprojektes
„Moderne Sportstätten 2022“ gestellt. Das Gesamtvolumen für die Sanierung soll
267.169 € betragen. Im November 2020 bekam der Verein durch die Staatskanzlei
NRW die Zusage, dass das Bauvorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von 202.833 €
gefördert wird. Nach Abzug des Zuschusses und einer Umsatzsteuerrückzahlung
beträgt die Restsumme 43.008 €. Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der
nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von
maximal 12.902,40 €. Ein Eigenanteil in Höhe von 20.106 € und eine Umlage in
Höhe von 10.000 € stehen zur Verfügung. Der Finanzplan liegt vor.
Die Maßnahme soll im Mai 2021 begonnen werden und
wird wahrscheinlich nach 6 Wochen Bauzeit beendet sein.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte
Baumaßnahme auszuzahlen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und
Verbandsförderung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
66.536,53 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2021 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
66.536,53 |
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||