Betreff
Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges Integration 2020 / Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2021
Vorlage
WP 20-25 SV 50/012
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges 2020 zur Kenntnis.

 

2.         Der Sozialausschuss beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2021.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden, beschließt der Sozialausschuss jährlich die Bereitstellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu ermöglichen, die sich an den folgenden Handlungsfeldern des Integrationskonzeptes orientieren:

 

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation

 

Seit 2006 wurden aus dem Maßnahmenkatalog Integration bis heute 324 Projekte und Maßnahmen gefördert.

Einem Aufruf des Integrationsbüros zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgten Institutionen, die mit den Themen „Integration“ und „Migration“ befasst sind:

Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen sowie städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte hatten dabei zum Inhalt, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu verbessern.

 

In den Jahren bis 2016 stand jährlich eine Fördersumme in Höhe von € 22.500, -- zur Verfügung, aufgrund vom Rat beschlossener Sparmaßnahmen waren es dann in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich € 20.000, --. Der Maßnahmenkatalog Integration für das Jahr 2021 wird im Budget, wie bereits im Jahr 2020, mit insgesamt € 15.000, -- geplant.

 

Die Anzahl der Anträge und die Höhe der beantragten Mittel insgesamt sind dabei bis zum Jahr 2015 zunächst gestiegen, in den Jahren 2016, 2017, 2018 waren die Zahlen schwankend und erreichten im Jahr 2019 mit 39 eingereichten Anträgen ihren Höchststand. Im Jahr 2020 wurden 35 Anträge gestellt - in 2021 liegen nun 28 Anträge vor.

 

Ein Antragsformular erleichtert es, verschiedene Ideen und Projekte, die sich wiederrum auf verschiedene Personenkreise beziehen, vergleichbar zu machen, um sie hinsichtlich ihrer Bedeutung und Nachhaltigkeit gegeneinander abzuwägen, was auch die Beratungen im Integrationsrat und im Sozialausschuss erleichtert.

 

Für die Verteilung der Mittel gibt es nicht „die einzig richtigen“ und objektiven Kriterien. Je nachdem, welchen inhaltlichen Schwerpunkten man die Priorität einräumt, lassen sich unterschiedliche Auffassungen vertreten, was die Vergabe der Fördergelder betrifft.

 

Die Hildener Maxime „Integration ist eine Querschnittsaufgabe“ (Strategiepapier Integration) beinhaltet, dass sich Anträge in Bezug auf ihre Zielgruppen sehr stark unterscheiden können und daher teilweise kaum vergleichbar sind.

 

Der vorliegende Vorschlag versteht sich dementsprechend als Versuch, verschiedenen Zielgruppen, Akteuren und Handlungsfeldern gerecht zu werden. Integrationsrat und Sozialausschuss sind frei, für eine andere Verteilung zu votieren und eine andere Entscheidung zu treffen.

 

Nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn El Halimi, wurden alle Antragsteller per Email zur Sitzung des Integrationsrates eingeladen, um Fragen zu den Anträgen beantworten zu können.

 

Ein Konsens bestand in den letzten Jahren darüber, dass Sprach- und Bildungsangebote, die die Angebote des öffentlichen Bildungssystems ergänzen, besonders wichtig sind. Sprache und Bildung haben eine zentrale Bedeutung für den Integrationsprozess - sie sind geradezu der Schlüssel für das Gelingen von Integration.

 

Dieser Konsens lag der Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2020 zugrunde. Für die 35 Projektideen waren Mittel in Höhe von € 50.494, -- beantragt worden.

 

Da viele Projekte aus 2020 auch im Jahr 2021 durchgeführt werden sollen, geben die Verwendungsnachweise aus 2020 auch Aufschluss über die Anträge des Jahres 2021, weshalb es sinnvoll ist, Verwendungsnachweise und Anträge in einer Sitzungsvorlage zusammenzufassen.

 

 

Anlage 1 stellt dar, welche Träger und welche Projekte im Jahr 2020 gefördert wurden und wie hoch der jeweilige Förderbetrag war. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung folgen die Verwendungsnachweise, in denen die Akteure den Ablauf ihrer Projekte beschrieben haben.

Da in einigen Fällen die bereitgestellten Mittel nicht in voller Höhe abgerufen wurden, wurden insgesamt zunächst nur € 13.858, -- ausgezahlt.  

Das Café International der katholischen Kirchengemeinde (Anlage 1.18) hat den Café-Betrieb mittlerweile eingestellt. Von den ausgezahlten € 900, -- wurden lediglich € 247,32 ausgegeben, sodass € 652,68 zurückgezahlt wurden.

 

Es ergab sich also im Maßnahmenkatalog Integration 2020 insgesamt eine Einsparung von € 1.794,68, --.

 

Hierbei ist zu bedenken, dass die Planungen die Corona-Pandemie noch nicht berücksichtigen konnten.

 

Für drei Projekte wurden die Mittel ausgezahlt, ohne, dass sie durchgeführt werden konnten (Anlagen 1.16, 1.17, 1.21) - hier wurde mit den Anbietern vereinbart, dass die Projekte nachgeholt werden, sobald die Entwicklung der Pandemie es zulässt.

Für das Projekt „Über den Tellerrand gucken“ (Anlage 1.14) wurden keine Fördermittel ausgezahlt, weil absehbar war, dass es nicht durchgeführt werden konnte. Für 2021 wurde ein neuer Antrag gestellt (Anlage 2.17).

 

Zusammengefasst kann mitgeteilt werden, dass die Resultate den Planungen entsprechen - mit den Einschränkungen, die sich aufgrund der Pandemie ergaben.

Der „Maßnahmenkatalog Integration“ hat sich damit auch im Jahr 2020 erneut als ein wirksames Instrument zur Steuerung der Integrationsarbeit bewährt

 

Anmerkung zu den Anlagen:

Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise per Email und per Post erfolgte, sind die meisten der beigefügten Anlagen nicht mit einer Unterschrift versehen. Der Verwaltung liegen jedoch alle Originale versehen mit einer Unterschrift vor.

 

 

Anlage 2 beinhaltet die beim Integrationsbüro eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2021. Die Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragte Fördersumme und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle folgen die Anträge der Akteure, auf deren inhaltlicher Grundlage der Vorschlag der Verwaltung zur finanziellen Förderung basiert.

 

Insgesamt wurden 28 Projektanträge von 15 Akteuren eingereicht, in denen insgesamt € 39.465,50 beantragt wurden.

 

Bezogen auf die sieben, im Strategiepapier „Integration ist machbar!“ definierten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung folgende Vergabe der Mittel vor:

 

Handlungsfeld 1, Sprachförderung und Chancengleichheit:

13 Maßnahmen, € 12.100, --, entspricht 81,7% des gesamten Fördervolumens

 

Handlungsfeld 2, Stadtteilorientierte Förderung der Integration:

2 Maßnahmen, € 600, --, 4%

 

Handlungsfeld 3, Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit:

4 Maßnahmen, € 1.000, --, 6,7%

 

Handlungsfeld 4, Integrationsförderung im Sport:

3 Maßnahmen, € 1.000, -- 6,7%

 

Handlungsfeld 5, Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit:

1 Maßnahme, € 300, --, 2%

 

Es werden also weiterhin, trotz der Priorität für Maßnahmen zum Bildungs- und Spracherwerb, Angebote und Projekte aus anderen Handlungsfeldern gefördert.

 

Alle eingegangenen Anträge verdeutlichen, dass es in Hilden hinsichtlich „Integration“ insgesamt ein sehr großes Engagement gibt und sehr viel Kreativität vorhanden ist, was sich in sehr unterschiedlichen Aktivitäten widerspiegelt.

 

Um den für eine Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Umsetzung zu verhelfen und dementsprechend ausreichend große Ressourcen bereitstellen zu können, war es erforderlich, einige der eingegangenen Anträge nicht für eine Förderung vorzuschlagen.

6 Anträge wurden daher im vorliegenden Vorschlag der Verwaltung nicht berücksichtigt.

 

Es ist seitens der Verwaltung geplant, den Maßnahmenkatalog Integration, die Zuschüsse an die Migrantenvereine und die Aufwendungen für den Förderpreis Integration zu einer Förderlinie zusammenzufassen und auf insgesamt € 27.000, -- zu deckeln. Inhaltliche Vorbereitungen zur Erstellung einer entsprechenden neuen Richtlinie sind bereits erfolgt.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2021

0505012000

531800

Zuschüsse

15.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer