Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den
Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
Mit der SV WP 14-20 SV 51/110 wurde am 01.12.2016 dem Jugendhilfeausschuss (JHA) das Konzept der Frühen Hilfen für Hilden vorgestellt. In 2018 erfolgte dann mit der SV WP 14-20 SV 51/192 der Bericht über das im Jahr 2017 eingeführte Angebot der niedrigschwelligen gesundheitsorientierten Familienbegleitung durch eine Familienhebamme.
Mit dem Angebot sollen Kindern und Eltern in psychosozial belasteten Familiensystemen frühzeitig und dauerhaft Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht werden.
Frühe Hilfen sind der erste Baustein in der Präventionskette. Ein zentraler Bereich ist dabei die Kooperation mit den Einrichtungen der Gesundheitshilfe. Die gesetzliche Grundlage dafür liegt in § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) begründet.
In 2017 als Projekt gestartet, konnten zu diesem Zeitpunkt sechs Frauen durch eine Familienhebamme bereits ab der Schwangerschaft über einen Zeitraum bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleitet werden.
In 2019 waren es dann bereits 12 Familien, davon sechs Ein-Elternteil-Familien, in 2020 dann 10 Familien und davon drei Ein-Elternteil-Familien. Die Altersspanne der Eltern lag zwischen 18-37 Jahren.
Das
Angebot wurde dann 2019 aufgestockt und Familien-Gesundheits-
und Kinderkrankenpflegende (kurz: FGKiKP) konnten die Bedarfe von Familien mit
chronisch Kranken und/oder Babys mit Behinderung decken. Inzwischen werden
durch die FGKiKP neun Familien mit ihren besonderen Bedarfen unterstützt.
Mit zunächst einer Familienhebamme gestartet,
sind es nun zwei Familienhebammen und drei FGKiKP, die im Hildener Netzwerk der
Frühen Hilfen als feste Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen. Der Einsatz
erfolgt freiwillig, präventiv und mit einer klaren Auftragsklärung durch die
Eltern. Der Zugang zu den Akteurinnen geschieht hauptsächlich durch das bereits
seit vielen Jahren sehr aktive Netzwerk KinderZukunft Hilden, ein
interdisziplinärer Zusammenschluss von Gesundheitswesen und Jugendhilfe. Das
niedrigschwellige Angebot stellt sicher, dass unterschiedliche Systeme und
komplexe Zuständigkeitsregelungen überwunden werden und Familien unbürokratisch
begleitet werden können.
Die Kernthemen sind, über die vielen Fragen
frisch gebackener Eltern hinaus, u.a. Mutter-Kind-Bindung, Feinfühligkeit,
Mutter-/Vater-Kind-Interaktion, eigene Grenzen erkennen, traumatische
Geburtserlebnisse, Netzwerk schaffen, eigene psychische Erkrankungen wie z.B.
Depression, Posttraumatische Belastungsstörung, postpartale Erkrankungen. Aber
auch die Weitervermittlung und Begleitung zu anderen Diensten, wie z.B. den
soz.-psychiatrischer Dienst, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, die
JuMa-Gruppe des Stellwerks, den Kleiderschrank des Kinderschutzbundes, die
Tagespflege, donum vitae, esperanza sowie Ärzte und Ärztinnen aus dem Netzwerk
KinderZukunft Hilden, gehört zum Portfolio der gesundheitsorientierten
Familienbegleitung in den Frühen Hilfen.
Die Investition in Frühe Hilfen ist zukunftsorientiert und nachhaltig. Eine Expertise zur Kosten-Nutzen-Analyse des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) kommt zu dem Ergebnis, dass die gesellschaftliche Rendite höher ist, je früher die präventive Förderung in nicht-privilegierten Familien eingesetzt wird. Insbesondere Folgekosten von möglichen Kindeswohlgefährdungen in belasteten und benachteiligten Familiensystemen können durch Frühe Hilfen im besten Fall verhindert werden.
In prekären kommunalen Haushaltslagen sollten niedrigschwellige, präventive Angebote gestärkt werden, um mittel- bis langfristig die Chance zu haben, weniger Fallzahlen und hohe Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu generieren.
Aus den vor genannten Gründen räumt die Verwaltung diesem Projekt eine sehr hohe Priorisierung ein und will das geplante Budget von mindestens 25.000,- € perspektivisch auch über 2021 hinaus ermöglichen, um den gestiegenen Bedarfen gerecht zu werden und folglich diesen nicht mit deutlich höheren Personal- und Sachaufwand bearbeiten zu müssen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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