Betreff
Sachstandsbericht Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen
Vorlage
WP 20-25 SV 51/036
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der SV WP 14-20 SV 51/110 wurde am 01.12.2016 dem Jugendhilfeausschuss (JHA) das Konzept der Frühen Hilfen für Hilden vorgestellt. In 2018 erfolgte dann mit der SV WP 14-20 SV 51/192 der Bericht über das im Jahr 2017 eingeführte Angebot der niedrigschwelligen gesundheitsorientierten Familienbegleitung durch eine Familienhebamme.

 

Mit dem Angebot sollen Kindern und Eltern in psychosozial belasteten Familiensystemen frühzeitig und dauerhaft Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht werden.

 

Frühe Hilfen sind der erste Baustein in der Präventionskette. Ein zentraler Bereich ist dabei die Kooperation mit den Einrichtungen der Gesundheitshilfe. Die gesetzliche Grundlage dafür liegt in § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) begründet.

 

In 2017 als Projekt gestartet, konnten zu diesem Zeitpunkt sechs Frauen durch eine Familienhebamme bereits ab der Schwangerschaft über einen Zeitraum bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleitet werden.

In 2019 waren es dann bereits 12 Familien, davon sechs Ein-Elternteil-Familien, in 2020 dann 10 Familien und davon drei Ein-Elternteil-Familien. Die Altersspanne der Eltern lag zwischen 18-37 Jahren.

Das Angebot wurde dann 2019 aufgestockt und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende (kurz: FGKiKP) konnten die Bedarfe von Familien mit chronisch Kranken und/oder Babys mit Behinderung decken. Inzwischen werden durch die FGKiKP neun Familien mit ihren besonderen Bedarfen unterstützt.

 

Mit zunächst einer Familienhebamme gestartet, sind es nun zwei Familienhebammen und drei FGKiKP, die im Hildener Netzwerk der Frühen Hilfen als feste Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen. Der Einsatz erfolgt freiwillig, präventiv und mit einer klaren Auftragsklärung durch die Eltern. Der Zugang zu den Akteurinnen geschieht hauptsächlich durch das bereits seit vielen Jahren sehr aktive Netzwerk KinderZukunft Hilden, ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Gesundheitswesen und Jugendhilfe. Das niedrigschwellige Angebot stellt sicher, dass unterschiedliche Systeme und komplexe Zuständigkeitsregelungen überwunden werden und Familien unbürokratisch begleitet werden können.

 

Die Kernthemen sind, über die vielen Fragen frisch gebackener Eltern hinaus, u.a. Mutter-Kind-Bindung, Feinfühligkeit, Mutter-/Vater-Kind-Interaktion, eigene Grenzen erkennen, traumatische Geburtserlebnisse, Netzwerk schaffen, eigene psychische Erkrankungen wie z.B. Depression, Posttraumatische Belastungsstörung, postpartale Erkrankungen. Aber auch die Weitervermittlung und Begleitung zu anderen Diensten, wie z.B. den soz.-psychiatrischer Dienst, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, die JuMa-Gruppe des Stellwerks, den Kleiderschrank des Kinderschutzbundes, die Tagespflege, donum vitae, esperanza sowie Ärzte und Ärztinnen aus dem Netzwerk KinderZukunft Hilden, gehört zum Portfolio der gesundheitsorientierten Familienbegleitung in den Frühen Hilfen.

 

Die Investition in Frühe Hilfen ist zukunftsorientiert und nachhaltig. Eine Expertise zur Kosten-Nutzen-Analyse des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) kommt zu dem Ergebnis, dass die gesellschaftliche Rendite höher ist, je früher die präventive Förderung in nicht-privilegierten Familien eingesetzt wird. Insbesondere Folgekosten von möglichen Kindeswohlgefährdungen in belasteten und benachteiligten Familiensystemen können durch Frühe Hilfen im besten Fall verhindert werden.

 

In prekären kommunalen Haushaltslagen sollten niedrigschwellige, präventive Angebote gestärkt werden, um mittel- bis langfristig die Chance zu haben, weniger Fallzahlen und hohe Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu generieren.

 

Aus den vor genannten Gründen räumt die Verwaltung diesem Projekt eine sehr hohe Priorisierung ein und will das geplante Budget von mindestens 25.000,- € perspektivisch auch über 2021 hinaus ermöglichen, um den gestiegenen Bedarfen gerecht zu werden und folglich diesen nicht mit deutlich höheren Personal- und Sachaufwand bearbeiten zu müssen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

 

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

 

ja

 

 

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer