Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt, im Rahmen des Haushaltsbudgets 2021 in Höhe von
insgesamt 5.360 Euro die vorgestellten Einzelzuschüsse an die Migrantenvereine,
wie in Anlage 1 dargestellt,
zu verteilen.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach den Richtlinien über die Anerkennung der
Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von
Integrationsrat und Migrantenvereinen gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden
vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 05.12.2016, erhalten die Migrantenvereine
Einzelzuschüsse für Aktivitäten in den sieben Handlungsfeldern
1. Sprachförderung
und Chancengleichheit
2. Stadtteilorientierte
Förderung der Integration
3. Interkulturelle
Initiativen und Zusammenarbeit
4. Integrationsförderung
im Sport
5. Interkulturelle
Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
6. Interkulturelle
Ausrichtung der Verwaltung
7. Politische
Partizipation
die im Strategiepapier Integration definiert
sind.
Seit dem Jahr 2017 stehen insgesamt 5.360,-€
für Einzelzuschüsse zur Verfügung. Im Rahmen des Budgets wurde das Geld im
Haushalt 2021 berücksichtigt. Die Anträge für das Jahr 2021 wurden von vier
Vereinen fristgerecht eingereicht. Fünf Vereine beantragten keine Zuschüsse.
Darüber hinaus erhalten 9 Vereine 700 € jährlich und der Integrationsrat einen
Zuschuss in Höhe von 500 € aufgrund dieser Richtlinien.
Das Integrationsbüro hatte zuvor alle Vereine
mit der Zusendung des Antragsformulars über die Möglichkeit zur Antragstellung
und die entsprechende Frist hingewiesen.
In der Anlage
1 ist eine tabellarische Übersicht aller bei der Verwaltung
eingegangenen Anträge beigefügt. Sie enthält die Angaben, die die Vereine zu
den kalkulierten Kosten und Einnahmen gemacht haben, die Höhe des beantragten
Zuschusses, außerdem auch jeweils die Summe aller beantragten Zuschüsse pro
Verein und den Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Mittel.
Insgesamt haben die Vereine Projekte und
Maßnahmen geplant, für die sie aufgrund ihrer Kalkulation 10.150,-€ benötigten.
Das Antragsvolumen beläuft sich auf insgesamt 7.450,-€.
In den Anlagen 1.1 – 1.12 sind die Anträge
der Vereine beigefügt. Ihnen kann man entnehmen, welche Planungen die Vereine
konkret angestellt haben.
In manchen Anträgen sind die Planungen sehr
konkret, in anderen Anträgen weniger konkret dargestellt. Bei der Beurteilung
dessen muss berücksichtigt werden, dass die Höhe des Zuschusses, die der
Integrationsrat letztlich beschließt, für die abschließende Planung eines
Projekts natürlich ein maßgeblicher Faktor ist.
Der Vorschlag der Verwaltung wurde mit dem
Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Hamza El Halimi, abgestimmt.
Die Tatsache, dass nur noch vier von neun
Migrantenvereinen Einzelzuschüsse beantragen, gibt Anlass zu den folgenden
grundsätzlichen Erwägungen, die auch die Höhe der vorgeschlagenen Zuschüsse
erklären:
Die Vergabe der „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ an die Migrantenvereine berücksichtigte in den letzten Jahren, dass die Gründung der Migrantenvereine und die interne Vereinsarbeit ursprünglich nicht auf eine Integrationsarbeit abzielte, wie wir sie heute verstehen. Die meisten Migrantenvereine entstanden, um Rückzugsräume zu schaffen, in denen zwar u.a. „Hilfe zur Selbsthilfe“ in der für sie neuen Umgebung angeboten wurde, in denen aber keine Integrationsarbeit nach heutigem Verständnis betrieben wurde. Diese Feststellung soll die dort geleistete Arbeit und deren Wichtigkeit keinesfalls schmälern.
Entsprechend der ursprünglichen Bedeutung der Migrantenvereine sahen die ersten Richtlinien zur Förderung der Vereine aus dem Jahr 1989 auch lediglich vor, dass alle Aktivitäten der Migrantenvereine unterstützt werden sollten, unabhängig von den Zielsetzungen der Aktivitäten.
Erst im Jahr 2011 wurden die Richtlinien in dem Sinne verändert, dass die Einzelzuschüsse nur noch für Aktivitäten bereitgestellt werden sollten, die einen Nutzen für die Integration im Sinne des Strategiekonzepts „Integration ist machbar!“ bewirken sollten.
Dass viele Vereine auf einen solchen Paradigmenwechsel nicht
eingestellt waren, wird dadurch deutlich, dass im
Jahr 2020 nur noch fünf von neun Vereinen Anträge stellten.
Nun im Jahr 2021 liegen nur noch
Anträge von vier Vereinen vor.
Dies wird zum Anlass genommen, die Aktivitäten der Vereine hinsichtlich ihres „integrativen Potentials“ kritisch zu hinterfragen.
Am Anfang einer solchen Betrachtung muss zunächst davon ausgegangen werden, dass aus allen Ländern, die die Migrantenvereine repräsentieren, kaum noch ein nennenswerter Zuzug stattfindet. Die Menschen, die in den Vereinen engagiert sind, sind zum Großteil bereits seit vielen Jahren in Deutschland, Kinder wurden hier geboren und haben in Deutschland die Schule besucht. Insofern muss natürlich konstatiert werden, dass es innerhalb der eigenen „community“ kaum noch einen Bedarf für Integration gibt.
Die Mitglieder der Migrantenvereine sind überwiegend sehr gut integriert.
Da sich, mit Ausnahmen, die Aktivitäten der Migrantenvereine aber ganz überwiegend auf die eigenen Mitglieder beziehen, ist weder zu erwarten, dass hier maßgebliche Projekte zur Integration durchgeführt werden (können), noch, dass in größerem Umfang Menschen verschiedener Herkunft aufeinandertreffen.
Das Engagement der Vereine und ihre Funktion für ihre Mitglieder werden dennoch respektiert sowie wertgeschätzt und es ist nachvollziehbar, dass deren Möglichkeiten zu integrativer Arbeit beschränkt sind.
Vorträge über Kultur, Literaturabende, Ausflüge der Vereine, vereinsinterne Kreativangebote sind bemerkenswert - sie rechtfertigen jedoch nur sehr eingeschränkt eine Förderung hinsichtlich der Verbesserung der Integration.
Den Einladungen der türkischen Gemeinde folgen erfahrungsgemäß viele Menschen aus der Hildener Bevölkerung.
Aufgrund des zuvor Ausgeführten wird vorgeschlagen, im Jahr 2021 nicht den Gesamtbetrag von 5.360,-€ auszuschöpfen, sondern hier stattdessen eine Budgetumschichtung vorzunehmen - zumal nur vier von neun Vereinen Mittel beantragt haben.
Bei einer Förderung von insgesamt 2.900,-€ würden somit 2.460,-€ für andere Integrationszwecke zur Verfügung stehen.
Die Tatsache, dass die Migrantenvereine Mittel aus dem Maßnahmenkatalog Integration beantragen können, verdeutlicht, dass es sinnvoll ist, die Förderung aus den Einzelzuschüssen der Vereine, dem Förderpreis Integration und dem Maßnahmenkatalog Integration demnächst zu einer Förderlinie zusammenzuführen.
Ergänzend muss bemerkt werden, dass davon ausgegangen werden muss, dass im Jahr 2021 noch Hygienevorschriften zu beachten sein werden. Die Vereine sollten dies bedenken und ihre Planungen diesbezüglich evtl. noch anpassen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass aus den städtischen Zuschüssen keine Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Vereine übernommen werden sollten. Es wird davon ausgegangen, dass vereinsinternes Engagement ohne eine Aufwandentschädigung erbracht wird.
An dieser Stelle sei erwähnt, und dem Islamisch-Marokkanischen Kulturzentrum dafür gedankt, dass der Verein im Jahr 2020 zugunsten der Stadt Hilden auf den Globalzuschuss in Höhe von 700,-€ aufgrund der Haushaltssituation verzichtet hat.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0505011000 |
531800 |
Zuschüsse |
12.160,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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