Betreff
Antrag der dUH-Fraktion vom 09.07.2008 zur Verschwiegenheitspflicht
Vorlage
WP 04-09 SV 01/131
Aktenzeichen
II/01-lw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt von dem Ergebnis der Prüfung möglicher Konsequenzen hinsichtlich eines Bruches der Verschwiegenheitspflicht Kenntnis.

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Ratssitzung am 9.07.08 hat die Fraktion „die Unabhängigen Hilden“ in einer Stellungnahme bedauert, dass
„…ausweislich der Rückläufe des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf die Betreiber des Bürgerbegehrens Unterlagen verwendet haben, die auch aus –nichtöffentlichen- Sitzungen und Quellen stammen. Wir bitten den Bürgermeister zu prüfen welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, - und das erheben wir zum Antrag.“
Diesem Antrag hat der Rat mehrheitlich zugestimmt.

 

Das Ergebnis der antragsgemäßen Prüfung habe ich in einem Schreiben (als Anlage 1 der SV beigefügt) an die Kreisverwaltung zusammengefasst um hierzu auch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zu erhalten.
Meine rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes wird vom Landrat -als untere staatliche Aufsichtsbehörde- mit Schreiben vom 18.09.2008 (als Anlage 2 der SV beigefügt) geteilt.

Hinsichtlich der möglichen Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch den Rat zu Lasten von Frau Dr. Christina Krasemann-Sharma (s. Seite 3, 1. Absatz der Anlage 1) weist der Landrat zu Recht  darauf hin, dass eine Manipulation technischer Geräte in Bezug auf Fax- und Absenderkennung problemlos möglich ist. Insofern ist hier eine eindeutige „Beweisführung“ im Sinne einer persönlichen Zuordnung einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nicht möglich.

 

Ein Ordnungsgeld nach § 30 Abs. 6 in Verbindung mit § 29 Abs. 3 GO NRW kann also nicht festgesetzt werden.
 

Hinsichtlich einer „Vertrauensentscheidung“ des Rates ( s. Seite 3 letzter Absatz der Anlage 1) ist die richtige Rechtsgrundlage § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Finanzielle Auswirkungen

nein

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

nein