Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 3.12.2020, Ergänzende Bepflanzung Mittelstreifen Fritz-Gressard-Platz
Vorlage
WP 20-25 SV 66/010
Aktenzeichen
66.3 Straßenbäume
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Wie bekannt, sind alle grünen Teile einer Pflanze in der Lage durch die Photosynthese Kohlenstoffdioxid (CO2) aus der Atmosphäre aufzunehmen und zu speichern. CO2 gelangt über Spaltöffnungen (Stomata) auf den Blättern in die Pflanze beziehungsweise in die Pflanzenzellen. Je größer die Blätter, desto größer die Anzahl an Spaltöffnungen auf diesen Blättern und folglich kommt eine effizientere Aufnahmekapazität von CO2 zustande.

 

Palmen, die für die Bepflanzung in Betracht gezogen werden, sollten selbstverständlich winterhart sein und eine möglichst große Blattfläche aufweisen. Der Anlage sind mögliche Palmenarten zu entnehmen. Der geringe Platz auf dem Grünstreifen am Fritz-Gressard-Platz ist für die Palmenbepflanzung nicht hinderlich, da das Wurzelwerk einer Palme nicht so starr und verzweigt ausgeprägt ist, wie das eines herkömmlichen Laubbaumes.

 

Über die Speicherkapazität hinaus wird das städtische Erscheinungsbild über das gesamte Jahr durch die Bepflanzung mit Palmen aufgewertet, denn Palmen zählen zu den immergrünen Gewächsen. Außerdem sind Palmen im Allgemeinen nicht so anfällig für die hiesigen Schädlinge, sodass ein Schädlingsbefall und der damit verbundene Mehraufwand weitgehend auszuschließen sind.


Antragstext:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine ergänzende Bepflanzung mit winterharten Palmen auf dem Mittelstreifen (Grünstreifen) auf der Benrather Straße (gegenüber des Fritz-Gressard-Platzes) möglich ist.

 

2.    Die Kosten hierzu sind zu ermitteln und den Mitgliedern des Umwelt- und Klimaschutzausschusses in der nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Entgegen des Wortlauts im Antrag wird dieser Antrag im Stadtentwicklungsausschuss und nicht im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zur Beratung gestellt, weil für Bauentwürfe von Straßen - und hierzu gehören auch die Gestaltung der Flächen des Straßenbegleitgrüns - der Stadtentwicklungsausschuss gemäß Zuständigkeitsordnung verantwortlich ist.

 

Als Standort für die beantragte Baumpflanzung wird „der Mittelstreifen (Grünstreifen) auf der

Benrather Straße (gegenüber des Fritz-Gressard-Platzes)“ genannt. Da hiermit grundsätzlich zwei Flächen gemeint sein können (1. Verkehrsgrünstreifen an der Benrather Str./Fritz-Gressard-Platz gegenüber der Einmündung Poststraße oder 2. Verkehrsgrünstreifen an der Benrather Str./Fritz-Gressard-Platz gegenüber dem Kino) sollen beide Standorte kurz beschrieben werden. (Die Verkehrsgrünflächen sind in den Abbildungen gelb dargestellt.)

 

 

Standort 1

 

Der Grünstreifen in der Straßenmitte hat eine Länge von insgesamt ca. 130m, wobei die Breite zwischen 1,2m und 7,00m stark variiert. In der Grünfläche (Raseneinsaat) befinden sich insgesamt 4 Baumstandorte (Bergahorn). Ferner befinden sich in der Fläche die Masten der Straßenbeleuchtung sowie das entsprechende Beleuchtungskabel. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Flächengröße bzw. -breite, vorhandener Baumbestand, Leitungen, Lichtmasten, Einhaltung des Lichtraumprofils) ist im Einmündungsbereich der Poststraße eine Pflanzung von 1-2 Bäumen möglich.

 

 

Standort 2

 

Der Grünstreifen in der Straßenmitte hat eine Länge von insgesamt ca. 108m, wobei die Breite stark zwischen 1,8m und 3,80m variiert. In der Grünfläche (lückenhafte Strauch- bzw. Bodendeckerunterpflanzung) befinden sich insgesamt 5 Baumstandorte (Platanen). Ferner befinden sich in der Fläche die Masten der Straßenbeleuchtung sowie das entsprechende Beleuchtungskabel sowie eine durchgehende Zaunanlage. In einzelnen Abschnitten des Grünstreifens verlaufen zudem Abwasserleitungen.

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Flächengröße bzw. -breite, Leitungen, Lichtmasten, Einhaltung des Lichtraumprofils und insbesondere des vorhandenen Baumbestandes) ist eine Pflanzung von Palmen in diesem Abschnitt kaum vorstellbar. Die Pflanzung ist nur unter Eingriff in den Wurzelbestand der vorhandenen Bäume möglich. Zudem wären die Neuplanzungen in der Kulisse der vorhandenen Bäume kaum wahrnehmbar und auch optisch kaum vermittelbar. Weiterhin erfolgt durch die großkronigen Platanen eine weitgehende für eine Neupflanzung mit Palmen nachteilige Beschattung.

 

 

Kosten

Im Grünstreifen am Standort 1 könnte als Baumart - wie in den beigefügten Unterlagen des Antragstellers auch erwähnt - z.B. eine Hanfpalme gepflanzt werden. Damit eine solche Bepflanzung neben dem übrigen Straßenbegleitgrün überhaupt „wahrnehmbar“ erscheint und um das Lichtraumprofil im Bereich der Fahrbahn einzuhalten, sollte eine Baumhöhe von mind. 5m vorgesehen werden. Für die Lieferung und Pflanzung eines Baumes in der entsprechenden Größe ist mit Kosten von ca. 3.500€ (brutto) zu rechnen. Die Vergleichskosten für die Pflanzung eines Laubbaumes gleicher Größenordnung liegen bei 1.000€ (brutto).

 

Wenn diese Bäume im Rahmen des als Klimaschutz- bzw. -anpassungsmaßnahme beschlossenen Programms zur Neuanpflanzung von Straßenbäumen gepflanzt werden sollen, sind entsprechende Haushaltsmittel grundsätzlich vorhanden. Die Mehrkosten sind im Haushaltsansatz jedoch nicht vorgesehen.
Sie müssten entweder im Unterhaltungsbudget zusätzlich bereitgestellt werden oder, wenn dieser Ansatz nicht geändert wird, könnte es unter Umständen abhängig von der Anzahl der tatsächlich umgesetzten Projekte sein, dass am Ende des Jahres eigentlich umsetzungsfähige Unterhaltungsprojekte gegebenenfalls ins nächste Jahr verschoben werden müssen oder im schlimmsten Fall nicht umgesetzt werden können.

 

 

gezeichnet

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

Klimarelevanz:

Baumpflanzungen jeder Art haben positive klimatische Auswirkungen.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

x

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke