Begründung:
Zukünftig muss es Ziel der Stadt Hilden sein, den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur wichtige Services digital bereitzustellen, sondern auch Daten aus verschiedenen Bereichen zu verknüpfen und sie ihnen bereitzustellen. Aus unterschiedlichsten Quellen gewonnene Daten stellen hierbei die wichtigste Grundlage dar. Um bereits zu Beginn der verstärkten Digitalisierungsbemühungen eine sinnvolle Basis für zukünftige Projekte zu legen, ist eine Datenplattform unabdingbare Voraussetzung.
· Generelle Anforderungen an die Datenplattform sollen dabei sein:
· Sammeln von Daten aus Bestandssystemen und IoT-Devices
· Bereitstellung der Daten für Anwender und weiterverarbeitende Systeme
· Visualisierung und Aufbereitung der Daten, z.B. in Form von Dashboards
· Bereitstellung einer Entwicklungsumgebung für Datenverarbeitung und ereignisgesteuerte Aktionen
· Analyse und BigData-Auswertungsmöglichkeiten
· Gewährleistung von Datensicherheit und Schutz vor Angriffen
Dabei verfolgt die Einrichtung der Datenplattform Ziele aus den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales.
Im Bereich Soziales kann die Plattform zu verbesserter Teilhabe am öffentlichen Leben führen, da eine aktuelle und einfach zu überblickende Informationsbasis verfügbar ist. Zudem kann die Bereitstellung von Diensten für die Ordnungsbehörden zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit beitragen. Weiterhin leistet die Plattform einen wichtigen Beitrag zur Bürgerbeteiligung, da über sie eine Vielzahl von wichtigen Informationen als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt wird, die die Bürger zur Meinungsbildung nutzen können.
Im Bereich Ökonomie fördert die Plattform Existenzgründer und Start-Ups, die durch diese wichtigen Informationen zur Ansiedlung und schnellen Entscheidung gewinnen können. Ebenso können Unternehmen im Allgemeinen durch die zur Verfügung gestellten Informationen Prozesse optimieren und die Wirtschaftsförderung kann die Informationen bei der Unternehmensansiedlung und der Werbung für den Wirtschaftsstandort nutzen.
Im Bereich Ökologie schließlich bietet die Plattform die Möglichkeit, durch die auf dieser zur Verfügung gestellten Daten Mobilität und Stadtentwicklung zielgerichtet nachhaltig zu entwickeln. Durch die Einbindung von Sensordaten (z.B. Feuchtigkeit städtischer Bäume/Pflanzen, Parkplatzbelegung, Verkehrsaufkommen etc.) können Abläufe optimiert werden und in Kombination mit weiteren Datenpunkten ökologische optimierte Lösungen entwickelt werden.
Als „Best Practice“ Beispiele sei hier unter anderem auf Städte wie Herrenberg, Darmstadt, Leipzig oder Bühl (Baden-Württemberg) verwiesen.
Antragstext:
Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Einrichtung einer Datenplattform für die Stadt Hilden prüft. Diese soll zukünftig als Basis für Digitalprojekte dienen sowie die Vernetzung der zukünftig an Digitalisierungsprojekten beteiligten Akteure fördern. Sie soll die Kommunikation zwischen Bürgern, Wirtschaft und Stadt vereinfachen und die Grundlage für zukünftige datengestützte Entscheidungen darstellen.
Als Vorlage soll hierbei das DIN SPEC Referenzarchitekturmodell „Offene Urbane Plattform“ dienen. Die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen zwecks Nutzung der besseren Skalierung soll hierbei ausdrücklich mit einbezogen werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die im Antrag genannten Ziele stehen größtenteils im Einklang mit den Zielen, die in dem am 23.09.2020 im Rat beschlossenen Nachtragsstellenplan genannt sind. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Einrichtung einer Stabsstelle bestehend aus zwei Planstellen beschlossen, die die folgenden Aufgaben haben sollen:
a) 1 Planstelle Digitalisierung
Aufgabe: Steuerung der digitalen Transformation der Verwaltung, dazu gehört: die Einführung digitaler Technologien, die das Verwaltungshandeln bürgerfreundlicher, effektiver und wirtschaftlicher machen, Digitalisierungsvorhaben und -projekte der Fachämter zu bündeln und an einer einheitlichen Strategie auszurichten, den digitalen Zugang zur Verwaltung für die Bürger/innen weiter auszubauen und damit auch die gesetzlichen Vorgaben (Online-Zugangsgesetz) einzuhalten, die Entwicklung einer Smart-Gouvernement-Strategie
b) 1 Planstelle Strategische Organisationsentwicklung
Aufgabe: Entwicklung eines internen Kontrollsystems für das Verwaltungshandeln, Erarbeitung von Strategien für die Kernthemen „Kommunikation, Entscheidungs- und Beteiligungsprozesse in der Verwaltung“, Durchführung von Aufgaben- und Zweckkritikverfahren, Etablierung eines Systems für eine bedarfsgerechte Personalbemessung, Ableitung von Konzepten, Integration konzeptioneller Ansätze der Fachämter, Anbindung der strategischen Ziele an die Finanzplanung, Festlegung einer geeigneten am demografischen Wandel als auch an den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen orientierten Aufbauorganisation, Einführung einer transparenten Ablauforganisation, Unterstützung der Fachämter in der Einführung von Controlling-Instrumenten.
Für die Planstelle Digitalisierung läuft zurzeit das Auswahlverfahren. Nach Besetzung der Planstelle werden die anstehenden Digitalisierungsprojekte auf Machbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit geprüft, priorisiert und bearbeitet.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Noch nicht abzusehen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Konto |
Bezeichnung |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja noch nicht
abzusehen (hier ankreuzen) |
nein noch nicht
abzusehen (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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