Betreff
Delegation der Entscheidungsbefugnisse des Rates während der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite
Vorlage
WP 20-25 SV 01/032
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden delegiert auf Grundlage des § 60 Abs. 2 GO NRW seine Entscheidungsbefugnis für die Dauer der epidemischen Lage auf den Hauptausschuss.

 

Die Delegation verlängert sich entsprechend, wenn die epidemische Lage von landesweiter Tragweite über den 28. Januar hinaus erklärt wird.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Landtag hat mit der Beschlussfassung über das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“ (GV. NRW. S. 217b) vom 14. April 2020 die Möglichkeit eröffnet, Entscheidungsbefugnisse des Rates während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Hauptausschuss zu delegieren (§ 60 Absatz 2 GO NRW).

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 27. November 2020 erneut die epidemische Lage von landesweiter Tragweite für die Dauer von zwei Monaten festgestellt. Somit ist der Anwendungsbereich des geänderten § 60 Absatz 2 GO NRW eröffnet.

 

Durch die in § 60 Absatz 2 GO NRW eingefügte Regelung können die Mitglieder des Rates ihre – aus einer demokratischen Wahl hervorgegangenen - Rechte für die Dauer der festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Hauptausschuss übertragen, wenn sie mit zwei Drittel der Mitglieder des Rates dieser Delegation zustimmen. Bei der Möglichkeit der Delegation handelt es sich um eine an die Räte gerichtete Handlungsoption; eine Verpflichtung, eine Delegation vorzunehmen oder eine Abfrage hierzu einzuleiten, besteht nicht.

 

Mit der Delegation sollen Versammlungen auf das absolut notwendige Maß und qualitativ und quantitativ möglichst geringe Kontakte reduziert werden.

 

Die so vorgenommene Delegation endet automatisch mit außer Kraft treten der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite am 28. Januar 2021.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Delegation der Entscheidungsbefugnisse automatisch zu verlängern, wenn die epidemische Lage auch über den 28. Januar hinaus verlängert werden sollte.

 

Der Delegationsbeschluss wird rein vorsorglich getroffen; die nächste (planmäßige) Sitzung des Rates ist für den 10. März 2021 vorgesehen. Sollte die epidemische Lage nicht über den 28. Januar hinaus erklärt werden, wäre der Beschluss gegenstandslos.

 

Selbstverständlich ist es dem Rat möglich, die Delegation vorzeitig aufzuheben und seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Entscheidungskompetenzen wiederherzustellen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer