Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt für die Durchführung
einer externen Organisationsuntersuchung ausgewählter Verwaltungsbereiche die
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 107.100 € in Zeile 13
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ im Produkt 011004
„Organisationsangelegenheiten“ für das Haushaltsjahr 2021. Die Deckung erfolgt
durch Minderaufwendungen im Produkt 011302.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 wurde der „Verwaltung zur Erarbeitung und Umsetzung eines Personalkostenkonsolidierungskonzeptes die Hälfte der Reduzierung der Kreisumlage 2020 gemäß Kreistagsbeschluss vom 16.12.2019 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf des Kreises (= + 109.559 €) im Produkt 011004 -Organisationsangelegenheiten- zur Verfügung gestellt.“ Konkret sollte erarbeitet werden „wie anhand von Prozessoptimierungen sowie Aufgaben- und Zweckkritik die Gesamtpersonalkapazitäten mittelfristig gemindert werden können.“ (Antrag der CDU-Fraktion vom 17.01.2020)
Ferner soll im Rahmen der „Personalorganisationsentwicklung auch das Ziel der Flexibilisierung des Personaleinsatzes verfolgt werden, indem starre Einsatzplanungen und Aufgabenbeschreibungen abgeschafft werden sollen.“ (Antrag der FDP-Fraktion vom 23.01.2020)
Im Zuge der internen Diskussion über mögliche Alternativen zur Erreichung dieser Ziele entschied sich die Verwaltung im Spätherbst 2020 sodann für die Planung der Durchführung einer externen Organisationsuntersuchung. Die vorhergehende Analyse hatte ergeben, dass u. a. der Aufbau eines Fluktuationsmanagements ebenso wie eine funktionsfähige Struktur in der Organisationsabteilung Grundvoraussetzungen für eine systematische Prozessoptimierung und Aufgaben- und Zweckkritik sind. Daher sollte insbesondere auch die Organisationsstruktur dieser Bereiche extern untersucht werden. Daneben sollen in einigen anderen Bereichen die Prozessstrukturen überprüft werden. Aufgrund des vorgegebenen Budgets von rund 92.000 € netto können im Rahmen der Untersuchung neben einer grundsätzlichen Analyse der Stellenbemessung der Gesamtverwaltung durch Benchmarking jedoch nur einzelne ausgewählte Sachgebiete eingehend betrachtet werden.
Aus personellen Gründen konnte der geplante Ausschreibungstext erst Ende 2020 dem Verwaltungsvorstand vorgestellt werden. Damit verschiebt sich der Beginn und die Durchführung der Untersuchung entsprechend.
Da ein entsprechendes Budget allerdings in 2021 nicht mehr in dem benötigten Umfang zur Verfügung steht, ist für das Jahr 2021 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 011004 notwendig, um die anstehende Ausschreibung vornehmen zu können.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011004 |
Organisationsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0110041100 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
20.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
0110041100 |
13 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
109. 600 € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
011302 Bewirtschaftung |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
109.600 € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Auf Grund
verbesserter Mietkonditionen für Infrastruktureinrichtungen der Stadt Hilden können
Minderaufwendungen aus dem Amtsbudget 26 zur Deckung angegeben werden, ohne
dass nach aktuellen Prognosen in der Haushaltsbewirtschaftung hierdurch Engpässe
entstehen. Franke |
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