Beschlussvorschlag des Antragstellers:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Antrag
auf Einleitung eines Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens für die Grundstücke
Schalbruch 32 - 36 zu.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 01.07.2020 stellte das
Architekturbüro Gemeiner, Hilden, im Auftrag der Grundstückseigentümer den als
Anlage beigefügten Antrag.
Ziel des Antrages ist die Einleitung eines
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens für mehrere Grundstücke nördlich der
Straße Schalbruch im Hildener Nordwesten. Mit einem Bebauungsplan soll erreicht
werden, die etwas mehr als 3000 m² große Fläche, die heute durch einige
kleinere straßenständige Wohngebäude (z.T. leerstehend) genutzt wird, baulich
stärker auszunutzen.
Die folgenden Erläuterungen sind
folgendermaßen gegliedert:
- Heutige
Grundstückssituation
- Geltendes
Planungsrecht
- Antragsinhalt
- Verwaltungsempfehlung
Heutige Grundstückssituation
Die heutige Situation stellt sich
folgendermaßen dar:
Auf dem Grundstück Schalbruch 32/34 stehen
zwei alte und sehr kleine Wohngebäude. Diese werden nach Norden hin durch ein
Konglomerat von alten Schuppen, Hallen und sonstigen Nebengebäuden ergänzt. In
unmittelbarer Nachbarschaft zum Hoxbach befindet sich ein Gartenhaus, wiederum
mit Nebenanlagen.
Östlich dieser teilweise versiegelten Gartenfläche befinden sich die Gärten der
Häuser, die an der westlichen Straßenseite des nördlichen Abschnitt der
Herderstraße stehen.
Auch auf dem Grundstück Schalbruch 36 ist der
Gartenbereich durch Nebenanlagen teilweise versiegelt; hier ist das an der
Straße stehende Wohngebäude etwas größer.
Durch die Gebäude, Nebenanlagen und
Verkehrsflächen liegt ein relativ hoher Versiegelungsgrad vor. Die vorhandenen
Grünflächen sind strukturarm (im wesentlichen Rasen, einige Nadelbäume, wenige
Sträucher).
Geltendes Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan der Stadt Hilden
stellt für die Grundstücke Wohnbaufläche dar.
Sie liegen jedoch nicht im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans, so dass sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von
Bauvorhaben nach § 34 BauGB richtet. Das bedeutet, dass sich neue Bauvorhaben
nach Art (hier: Wohnen) und Maß (z.B. Größe sowie Trauf- und Firsthöhe) in die
Umgebung einfügen muss; d.h. sich an den durch die Nachbarschaft geprägten
Maßstab orientieren muss.
Nördlich der Straße Schalbruch in dem in
Frage stehenden Bereich, der durch die Straße Schalbruch sowie dem nördlichen
Abschnitt der Herderstraße und den Hoxbach gebildet wird, wären das Gebäude mit
ein bis zwei Vollgeschossen (zzgl. Dachgeschoss), die straßenbegleitend, d.h.
parallel zur Straße zu errichten wären.
Antragsinhalt
In der als Anlage 3 beigefügten
Bebauungsstudie hat der Antragsteller sein Baukonzept dargelegt.
Gedacht ist an den Bau eines kleinen
Mehrfamilienhauses (II Geschosse mit Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss)
unmittelbar an der Straße Schalbruch. Diese Art der Bebauung wäre auch schon
jetzt auf Basis des Paragraphen 34 BauGB dort möglich.
Nach Norden in Richtung Hoxbach sollen sich
zwei Dreier-Gruppen von Reihenhäusern anschließen, die über einen privaten
Erschließungsweg an der Westseite des Areals angefahren werden können. Die
geplanten Gebäude sollen ebenfalls über II Geschosse sowie ein Staffelgeschoss
verfügen und ein begrüntes Flachdach erhalten.
Verwaltungsempfehlung
Die vom Antragsteller angestrebte Bebauung
kann nur mittels Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans erreicht
werden.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes
ließe sich diese Wohnnutzung ermöglichen, die sich in die Umgebungsstruktur
einfügt und den Siedlungsraum nach Norden hin abschließt. Der Verlauf des
Hoxbaches ist hier die Grenze.
Für diesen Hoxbach könnte in einem
Bebauungsplan auch die 5m-Freihaltezone ausgewiesen werden, wie sie entlang von
Bächen in Hilden die Regel ist.
Das Klimagutachten für die Gesamtstadt Hilden
aus 09/2009 formuliert für den hier betroffenen Bereich eine „mittlere
Empfindlichkeit gegen Nutzungsintensivierung“. Eine maßvolle Verdichtung soll
nur unter Beachtung folgender planerischer Aspekte erfolgen:
-
Neubauten sollen sich
möglichst parallel zur Kaltluftströmung ausrichten,
-
Es
sollen nur geringe Bauhöhen entstehen
-
Die
Versiegelung soll möglichst gering sein (hohe Vegetationsanteile sollen bewahrt
bleiben).
Die Anregungen des Klimagutachtens könnten in
den Bebauungsplan Eingang finden.
Sollte der Ausschuss dem Antrag folgen und
einen Bebauungsplan aufstellen, wäre aus Sicht der Verwaltung der
städtebauliche Entwurf zu überarbeiten; um den Abstand zum Hoxbach zu halten,
wäre ein Verzicht auf das nördlichste Reihenhaus denkbar, zudem müssten die
Gebäude etwas von der Verkehrsfläche zurückgesetzt werden.
Jedoch ist auch darauf hinzuweisen, dass bei
Umsetzung der Bebauungsstudie die Gebäude, die an der westlichen Straßenseite
des nördlichen Abschnitt der Herderstraße stehen, nicht mehr an einen teilweise
versiegelten Gartenbereich angrenzen, sondern an 2,5 geschossige Gebäude.
Deshalb ist auch hier zu erwarten, dass in einem Bebauungsplanverfahren über
den Erhalt oder die Zerstörung der Grünfläche gestritten wird.
Seitens der Antragsteller wird um einen
„Angebots-B-Plan“ unter Zuhilfenahme Dritter gebeten. D.h., Planung und
Gutachten etc. erfolgen durch ein beauftragtes Planungsbüro auf Kosten der
Antragsteller, der Ablauf des Planverfahrens sowie die Bebauungsplaninhalte
werden mit der Stadt Hilden abgestimmt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister