Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. Der Umbau zur Herstellung der barrierefreien
Wegeführung wird auf Basis der
1.1 Variante 1
1.2 Variante 2
1.3 Variante 3
ausgeführt
2.1 Der Umbau wird in 2021 unabhängig von dem
Brückenneubau hergestellt.
Teile dieser Wegeführung müssen dann beim späteren Brückenneubau nochmals neu
hergestellt werden.
oder alternativ
2.2 Der Umbau wird erst im Zusammenhang mit dem
Brückenneubau hergestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/178 aus dem StEA vom 19.08.2020 (dort hat die Verwaltung die Vorlage einer Planung in 2021 zugesagt) hat die Verwaltung die Planung eines barrierefreien Weges durch die Altstadt von Hilden abgeschlossen. Die Planung berücksichtigt die Schwanenstraße, Marktstraße und die Eisengasse. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verkehrsflächen im „Altstadt“-Bereich möglichst uneingeschränkt barrierefrei begangen werden können.
Aufgrund des ursprünglichen Antrags des Behindertenbeirates der Stadt Hilden vom 13.05.2014 (siehe Anlage) wurde diese Planung erstellt. Die Bearbeitung der Planung wurde in enger Zusammenarbeit sowohl mit dem Behindertenbeirat als auch der Unteren Denkmalbehörde erarbeitet. Eine Zustimmung des Behindertenbeirats zur vorgestellten Planung liegt den Anlagen bei.
Neben der Herstellung einer ebenen Fläche, die für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator sehr wichtig ist, wurde für seh-eingeschränkte Personen eine kontrastreiche und taktile Zusatzausstattung vorgesehen. Da sich der Weg ausschließlich in einem Denkmal geschützten Bereich befindet, wurden auch diese Randbedingungen berücksichtigt.
Der Sitzungsvorlage liegen ein Erläuterungsbericht, Lagepläne der Varianten 1 - 3, ein Detailplan und eine Kostenschätzung als Anlage bei. Hieraus gehen die untersuchten Varianten hervor. In enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat der Stadt Hilden sowie der Unteren Denkmalbehörde, konnte die Variante 1 als Vorzugsvariante herausgearbeitet werden.
Die geschätzten Kosten für die Herstellung der Variante 1 belaufen sich auf 160.000 €. Diese Kosten sollen aus dem regulären konsumtiven Unterhaltungsbudget verausgabt werden. Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat jährlich ein Unterhaltungsbudget in Höhe von rund 1.200.000 € im Produkt 120101 -Straße und Brücken-. Die hier vorgestellte Maßnahme, würde für das Rechnungsjahr 2021 hiervon einen Anteil von rund 13 % ausmachen. Das Fachamt hat für die regelmäßige jährliche barrierefreie Aufrüstung der Verkehrsflächen einen Anteil von knapp 6 % in den jährlichen Haushaltsmitteln veranschlagt. Somit wird für die Umsetzung dieser Einzelmaßnahme das 2,3-fache des jährlichen Unterhaltungsbudget für barrierefreie Umbauten eingesetzt.
Im Stadtentwicklungsausschuss vom 19.08.2020 wurden die Zusammenhänge zwischen der Einrichtung des barrierefreien Leitsystems und dem geplanten Brückenneubau im Bereich der Schwanenstraße / Marktstraße bereits angesprochen. Sollte der Leitstreifen bereits im Jahr 2021 errichtet werden, müssen im Zuge des späteren Brückenneubaus Teile des Leitsystems aufgenommen und wieder neu verlegt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand, müssen die Deckenhöhen der Fahrbahn im Bereich des Brückenbauwerks angepasst werden, um die zukünftige stärkere Bauteilkonstruktion auszugleichen. Hieraus resultiert, dass die dort verbauten Leiteinrichtungen erneut verlegt werden müssen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten betragen unter Berücksichtigung einer angenommenen Preissteigerung etwa 54.000 €. Die Verwaltung hatte sich in der o.a. Sitzungsvorlage dafür ausgesprochen, dass das Leitsystem aus Kostengründen (erst) im Zusammenhang mit dem Brückenneubau erstellt werden sollte.
Bei der Beratung der genannten Sitzungsvorlage wurde zwar geäußert, den Umbau unabhängig von dem bezüglich des Zeitpunkts der Durchführung nicht festzulegenden Brückenneubau durchzuführen, aber eine abschließende Beschlussfassung des Ausschusses gibt es zum Zeitpunkt der Ausführung der Umbauarbeiten zur Herstellung der barrierefreien Wege noch nicht.
Vor diesem Hintergrund ist der Beschlussvorschlag so gegliedert, dass zuerst festgelegt werden sollte, welche Variante umgesetzt werden soll. Hier empfiehlt die Verwaltung die Vorzugsvariante 1.
Im zweiten Schritt ist festzulegen, ob die Umgestaltungsmaßnahmen zeitnah und unabhängig vom Neubau der Brücke durchgeführt werden sollen oder erst im Zuge der Erneuerung der Brücke. Aus Kostengründen wäre aus Sicht der Verwaltung eine spätere Umsetzung sinnvoll. Jedoch ist zeitlich nicht abzusehen, wann die Planungsarbeiten so abgeschlossen sind, dass die Brücke tatsächlich ersetzt werden kann bzw. wann die entsprechenden Bauarbeiten durchgeführt werden können. Diesbezüglich wäre es daher sinnvoll, so früh wie möglich die barrierefreien Wege herzustellen, um sie schon möglichst lange in der Nutzung zu haben.
Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass der Ausbau des barrierefreien Streifens im Bereich der Altstadt nicht unproblematisch ist. Das seit Jahrzenten bestehende Pflastergefüge, wird durch den Umbau beeinträchtigt. Hierzu zählt auch die Baumbegrünung, insbesondere vor den Gebäuden Schwanenstraße 5 - 13, dessen Wurzelwerk sich in etwa auf der Fläche unter der Baumkrone ausgebreitet hat. Zudem besteht das Risiko archäologischer Funde während des Ausbaus. Durch diese Randbedingungen können Mehraufwendungen entstehen, die derzeit nicht genau beziffert werden können.
gezeichnet
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
1201010010 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
1201010010 |
521151 |
Straßen/Wege |
160.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein
x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer In den letzten Jahren konnte das
Straßenunterhaltungsprogramm nicht ausgeschöpft werden. Daraus abgeleitet ist
aktuell nicht davon auszugehen, dass sich ein Budgetengpass in 2021 ergibt.
Das Unterhaltungsbudget sollte intensiv überwacht werden. Franke |
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