Betreff
Änderung der "Richtlinien zur Vergabe eines Förderpreises der Stadt Hilden - Integrationspreis"
Vorlage
WP 20-25 SV 50/010
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Integrationsrat, Sozialausschuss sowie im Haupt und Digitalisierungsausschuss die Änderung der „Richtlinien zur Vergabe eines Förderpreises der Stadt Hilden -Integrationspreis“ entsprechend der Darstellung der Verwaltung.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschloss in seiner Sitzung vom 21.11.2007 die jährliche Vergabe des „Förderpreises Integration“, um auf besonderes und vorbildliches Engagement in Zusammenhang mit „Integration“ in der Stadt Hilden hinzuweisen und es öffentlich zu machen.

 

Die Modalitäten der Ausschreibung und des Verfahrens wurden in den „Richtlinien zur Vergabe eines Förderpreises der Stadt Hilden - Integrationspreis“ definiert.

 

In den letzten Jahren bewährte es sich aufgrund der hohen Termindichte am Jahresende, dass die Jury zur Verleihung des Preises unmittelbar vor der letzten Sitzung des Sozialausschusses eines jeden Jahres zusammenkam.

 

Aufgrund verwaltungstechnischer Abläufe konnte dabei den Juroren / den Jurorinnen die Broschüre, die alle bei der Verwaltung eingegangenen Vorschläge enthielt, in manchen Jahren nur sehr kurzfristig ausgehändigt werden.

 

Um der Jury die Gelegenheit zu geben, sich bereits weiter im Vorfeld der gemeinsamen Sitzung, in der die Entscheidung zur Vergabe getroffen wird, über die Vorschläge zu informieren und/oder ggf. noch weitere Informationen über sie einholen zu können, ist es notwendig, die Frist zur Einreichung von Vorschlägen bei der Verwaltung vorzuziehen. Die Frist wird in den Richtlinien unter Punkt 2.) benannt.

 

Statt des 15. Oktober soll zukünftig der 15. September die Frist eines jeden Jahres zur Einreichung von Vorschlägen sein.

 

Unter Punkt 3.) der Richtlinien gibt es einen weiteren Änderungsbedarf.

Dem Rat gehören Fraktionen und Einzelbewerber/innen an - nicht aber Parteien.

Daher ist unter Punkt 3.) eine Präzisierung notwendig. Dort, wo die Mitglieder der Jury benannt werden, soll es zukünftig heißen „je 1 Vertreter/in der Fraktionen im Rat“, statt bisher „je 1 Vertreter der Parteien im Rat“. Der männlichen wird also auch die weibliche Form hinzugefügt, was auch bei anderen Stellen im Text der Richtlinien entsprechend anzupassen ist.

 

Des Weiteren wurden die Bezeichnungen „Amt für Soziales, Integration und Wohnen“ und „Integrationsrat“ aktualisiert (zuvor: „Amt für Soziales und Integration“ und „Integrationsbeirat“).

 

Die Anlage 1 veranschaulicht, welche Textpassagen genau geändert werden müssen - zu ersetzende Stellen der bisherigen Version sind durchgestrichen, die einzufügenden Passagen sind gelb unterlegt.

 

 

 

gez.

Dr. Pommer