Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stellt fest, dass die Niederschrift der 41. Sitzung des Rates vom
23.09.2020 zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ eine Einwohnerfrage
nicht im Sinne des Fragestellers und eine Abstimmung nicht richtig wiedergibt.
1.
Die Frage eines Einwohners wurde wie folgt protokolliert:
„Herr Ulrich
Siedentop, wohnhaft in Hilden (…)
Er fragte, ob
bekannt sei, dass an der Wilhelm-Busch-Grundschule nur Kinder katholischen
Glaubens in die Betreuung kommen und im laufenden Schuljahr nicht alle
Erst-Klässler einen Platz bekommen haben.“
Der Rat nimmt
Kenntnis von dem korrigierenden Hinweis des Fragestellers in folgendem
Wortlaut:
„Meine Frage war
ob man im Hildener Süden seine Kinder an der katholischen Bekenntnisschule
anmelden müsse, um einen Platz in der VGS Betreuung zu erhalten. Es ging ja
darum, dass bis zum Zeitpunkt der Ratssitzung diese VGS Betreuung an der
Wilhelm-Busch-Schule für aktuelle Erstklässler und in 2021 einzuschulende nicht
angeboten wurde. Der Hinweis auf das katholische Bekenntnis bezog sich darauf,
dass die VGS Betreuung für die genannten Jahrgänge an der Astrid-Lindgren-Schule,
die ja eine katholische Bekenntnisschule ist, angeboten wird.“
2.
Das Abstimmungsergebnis
über den Schluss der Aussprache lautete wie folgt:
Mehrheitlich
angenommen gegen 9 Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und BA bei 16
Enthaltungen der SPD (ohne Rm Dupke) und der Bürgermeisterin
Erläuterungen und Begründungen:
Zur Niederschrift des Rates vom 23.09.2020 wurden zwei Punkte bemängelt.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Im Einzelnen:
1.
Der in Hilden wohnhafte Bürger Herr Ulrich Siedentop bittet mit E-Mail
vom 11.11.2020 um Korrektur der Niederschrift der Ratssitzung vom 23.09.2020
zum
Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“. Seine E-Mail
ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Herr Siedentop hatte in der Sitzung eine Frage gestellt und empfindet die Wiedergabe seiner Frage in der
Niederschrift als, auch sinngemäß, falsch.
Er bittet daher um Korrektur mit folgendem Hinweis:
„Meine Frage war ob man im Hildener Süden seine Kinder an der
katholischen Bekenntnisschule anmelden müsse, um einen Platz in der VGS
Betreuung zu erhalten. Es ging ja darum, dass bis zum Zeitpunkt der Ratssitzung
diese VGS Betreuung an der Wilhelm-Busch-Schule für aktuelle Erstklässler und
in 2021 einzuschulende nicht angeboten wurde. Der Hinweis auf das katholische
Bekenntnis bezog sich darauf, dass die VGS Betreuung für die genannten
Jahrgänge an der Astrid-Lindgren-Schule, die ja eine katholische Bekenntnisschule
ist, angeboten wird.“
2.
Sowohl Herr Siedentop als auch Rm Reffgen/ BA
merkten nach Veröffentlichung der Niederschrift an, dass das
Abstimmungsergebnis über den Schluss
der Aussprache, ebenfalls beim Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“, nicht
richtig wiedergegeben wird.
Tatsächlich wurde nicht wie im Protokoll angegeben abgestimmt.
Statt der dort genannten 4 Nein-Stimmen gab es tatsächlich 9 Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und BA.
Für beide Punkte gilt:
Die vom
Vorsitzenden und der Schriftführung unterzeichnete Niederschrift ist eine
öffentliche Urkunde i. S. der §§ 415, 417 und 418 Zivilprozessordnung (ZPO).
Diese Urkunde begründet somit den vollen Beweis des beurkundeten Vorganges (§
415 ZPO), ihres Inhalts (§ 417 ZPO) und der darin bezeugten Tatsachen (§ 418
ZPO). Sie kann nachträglich nicht geändert werden, auch nicht durch den
Beschluss des Rates. Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die
gefassten Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten
enthält, so kann er dies nur durch einen – ebenfalls zu
protokollierenden- Beschluss feststellen (so kommentieren Held/Becker u.a. zu §
52 GO, Dezember 2014).
Die Tatsache, dass die Zusammensetzung des Rates am 23.09.2020 eine andere war als die zum Zeitpunkt der mit dieser Sitzungsvorlage zu fällenden Entscheidung, ist unschädlich. Den Beschluss stellt der Rat als Gremium fest und nicht dessen konkrete Besetzung. Andernfalls wäre die Konsequenz, dass eine solche Feststellung immer nur dann stattfinden könnte, wenn in der Sitzung das Gremium in personengleicher Besetzung zusammenkäme, also niemand krank/ im Urlaub ist und niemand aus Krankheit/ Urlaub zurückkehrt.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister