Betreff
Beschluss zur Niederschrift der Ratssitzung am 23.09.2020
Vorlage
WP 20-25 SV 01/027
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden stellt fest, dass die Niederschrift der 41. Sitzung des Rates vom 23.09.2020 zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ eine Einwohnerfrage nicht im Sinne des Fragestellers und eine Abstimmung nicht richtig wiedergibt.

 

1.    Die Frage eines Einwohners wurde wie folgt protokolliert:

„Herr Ulrich Siedentop, wohnhaft in Hilden (…)

Er fragte, ob bekannt sei, dass an der Wilhelm-Busch-Grundschule nur Kinder katholischen Glaubens in die Betreuung kommen und im laufenden Schuljahr nicht alle Erst-Klässler einen Platz bekommen haben.“

 

Der Rat nimmt Kenntnis von dem korrigierenden Hinweis des Fragestellers in folgendem Wortlaut:

„Meine Frage war ob man im Hildener Süden seine Kinder an der katholischen Bekenntnisschule anmelden müsse, um einen Platz in der VGS Betreuung zu erhalten. Es ging ja darum, dass bis zum Zeitpunkt der Ratssitzung diese VGS Betreuung an der Wilhelm-Busch-Schule für aktuelle Erstklässler und in 2021 einzuschulende nicht angeboten wurde. Der Hinweis auf das katholische Bekenntnis bezog sich darauf, dass die VGS Betreuung für die genannten Jahrgänge an der Astrid-Lindgren-Schule, die ja eine katholische Bekenntnisschule ist, angeboten wird.“

 

2.    Das Abstimmungsergebnis über den Schluss der Aussprache lautete wie folgt:

Mehrheitlich angenommen gegen 9 Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und BA bei 16 Enthaltungen der SPD (ohne Rm Dupke) und der Bürgermeisterin


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Niederschrift des Rates vom 23.09.2020 wurden zwei Punkte bemängelt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Im Einzelnen:

1.    Der in Hilden wohnhafte Bürger Herr Ulrich Siedentop bittet mit E-Mail vom 11.11.2020 um Korrektur der Niederschrift der Ratssitzung vom 23.09.2020 zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“. Seine E-Mail ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Herr Siedentop hatte in der Sitzung eine Frage gestellt und empfindet die Wiedergabe seiner Frage in der Niederschrift als, auch sinngemäß, falsch.

Er bittet daher um Korrektur mit folgendem Hinweis:

Meine Frage war ob man im Hildener Süden seine Kinder an der katholischen Bekenntnisschule anmelden müsse, um einen Platz in der VGS Betreuung zu erhalten. Es ging ja darum, dass bis zum Zeitpunkt der Ratssitzung diese VGS Betreuung an der Wilhelm-Busch-Schule für aktuelle Erstklässler und in 2021 einzuschulende nicht angeboten wurde. Der Hinweis auf das katholische Bekenntnis bezog sich darauf, dass die VGS Betreuung für die genannten Jahrgänge an der Astrid-Lindgren-Schule, die ja eine katholische Bekenntnisschule ist, angeboten wird.“

 

2.    Sowohl Herr Siedentop als auch Rm Reffgen/ BA merkten nach Veröffentlichung der Niederschrift an, dass das Abstimmungsergebnis über den Schluss der Aussprache, ebenfalls beim Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“, nicht richtig wiedergegeben wird.

 

Tatsächlich wurde nicht wie im Protokoll angegeben abgestimmt.

Statt der dort genannten 4 Nein-Stimmen gab es tatsächlich 9 Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und BA.

 

Für beide Punkte gilt:

Die vom Vorsitzenden und der Schriftführung unterzeichnete Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde i. S. der §§ 415, 417 und 418 Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Urkunde begründet somit den vollen Beweis des beurkundeten Vorganges (§ 415 ZPO), ihres Inhalts (§ 417 ZPO) und der darin bezeugten Tatsachen (§ 418 ZPO). Sie kann nachträglich nicht geändert werden, auch nicht durch den Beschluss des Rates. Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die gefassten Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten enthält, so kann er dies nur durch einen ebenfalls zu protokollierenden- Beschluss feststellen (so kommentieren Held/Becker u.a. zu § 52 GO, Dezember 2014).

 

Die Tatsache, dass die Zusammensetzung des Rates am 23.09.2020 eine andere war als die zum Zeitpunkt der mit dieser Sitzungsvorlage zu fällenden Entscheidung, ist unschädlich. Den Beschluss stellt der Rat als Gremium fest und nicht dessen konkrete Besetzung. Andernfalls wäre die Konsequenz, dass eine solche Feststellung immer nur dann stattfinden könnte, wenn in der Sitzung das Gremium in personengleicher Besetzung zusammenkäme, also niemand krank/ im Urlaub ist und niemand aus Krankheit/ Urlaub zurückkehrt.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister