Tausch der Sanierung eines Kunstrasenplatzes in 2021
Erläuterungen zum
Antrag:
Die CDU-Fraktion Hilden haben mehrere Beschwerden hinsichtlich des Zustandes des Kunstrasenplatzes auf der Bezirkssportanlage am Bandsbusch von dortigen Vereinen und besorgten Eltern erreicht. Tatsächlich ist der Kunstrasenplatz nach Auffassung der CDU-Fraktion Hilden in einem sanierungswürdigen Zustand.
Eine gute Ausstattung und Instandhaltung der Hildener Sportstätten ist der CDU-Fraktion besonders wichtig. Um diesen hohen Standard auch weiterhin gewährleisten zu können, möchten wir den Kunstrasenplatz an der Bezirkssportanlage am Bandsbusch, die einen deutlich schlechteren Zustand als der Kunstrasenplatz an der Furtwänglerstraße hat, diesem vorziehen, damit unsere Sportvereine weiterhin einen Sportbetrieb mit einem möglichst geringen Verletzungsrisiko durchführen können.
Auf Grund der zeitlichen Dringlichkeit der Ausschreibung und der erst spät kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport (10. März 2021) möge der Rat der Stadt Hilden diesen Antrag am 9. Dezember beraten und beschließen.
Antragstext:
Die geplante Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Furtwänglerstraße 2021 wird mit der Sanierung des Kunstarsenplatzes auf der Bezirkssportanlage am Bandsbusch 2022 getauscht.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Antrag ist im Schul- und Sportausschuss am 26.11.2020 gestellt worden. Gemäß Antragsteller soll er im Rat am 9.12.2020 beraten werden. Die Zustellung der Unterlagen für die Ratssitzung erfolgt am 30.11.2020.
Nach §1(1) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hilden hätte der Antrag 21 Tage vor der Ratssitzung gestellt werden müssen.
Eine fachliche Bearbeitung des Antrags durch die Verwaltung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
gezeichnet
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Die Frage, welcher Kunstrasenplatz zuerst saniert wird, besitzt keine Relevanz für das Klima.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Investitions-Nr. |
Zeile Finanzplan |
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Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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