Betreff
Zuständigkeitsordnung; Zeitplan für Änderungen
Vorlage
WP 20-25 SV 01/026
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung gemäß

 

a)    Szenario 1

b)    Szenario 2

c)    Szenario 3

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 23.9.2020 die Verwaltung beauftragt, bis zur Ratssitzung im Dezember 2020 einen Zeitplan zur Erstellung der neuen Zuständigkeitsordnung -ZustO - (ohne Entwurf) vorzulegen.

 

Mit der Änderung der Zuständigkeitsordnung sollen Zuschnitte und Befugnisse neu definiert werden.  Die angestrebten Änderungen (soweit schon bekannt) sind von wesentlicher Bedeutung und hätten damit zur Folge, dass sowohl die Besetzung der Ausschüsse als auch das Zugriffsverfahren für die Ausschussvorsitze neu durchgeführt werden müssen. Dies macht eine kurzfristige Änderung unrealistisch.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung bieten sich drei Szenarien an:

Szenario 1:     Änderung der ZustO zum 1.1.2022
                        à Einbringung der Änderungsvorschläge nach den Sommerferien 2021
                        à Beschluss Dezember 2021

Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Änderung. Hätte zur Folge, dass die jetzigen Ausschussmitglieder und Vorsitzenden nur 1 Jahr ihre Funktionen ausüben würden. Gleichzeitig müssten sie sich ab Mitte 2021 mit den Reformvorschlägen in Fraktionssitzungen oder Gremiensitzungen (z.B. Ältestenrat, Hauptausschuss, Kommission ??) auseinandersetzen. Zum gleichen Zeitpunkt stünden erstmals für den neuen Rat Haushaltsplanberatungen an.

 

Szenario 2:     Änderung der ZustO zum 1.1.2023
                        à Einbringung der Änderungsvorschläge zu Beginn des Jahres 2022
                        à Beschluss Dezember Juni/Juli 2022

Die Änderung zum 1.1.2023 wäre gut zur Mitte der Wahlperiode.
Damit hätten alle Mandatsträger etwas mehr als 2 Jahre, in denen sie ihre Funktionen ausüben können. Dieser Zeitraum erscheint aus Sicht Bürgermeisterbüro durchaus als angemessen, um sich mit der Funktion zu identifizieren und eine nachhaltige Politik zu betreiben.

Die Einbringung der Änderungsvorschläge zu Beginn des Jahres verschafft den Mandatsträgern ausreichen Zeit auch für die Haushaltsplanberatungen (falls in 2021 nicht erneut ein Doppelhaushalt verabschiedet wird)

 

Szenario 3:     Änderung der ZustO zum 1.11.2025 (Beginn der neuen Wahlperiode)
                        à Einbringung der Änderungsvorschläge zu Beginn des Jahres 2025
                        à Beschluss November/ Dezember 2025 (konstituierende Sitzung)

 

Damit würde in der laufenden Wahlperiode keine Änderung erfolgen, daher auch keine Neuwahlen zu den Ausschüssen und Ausschussvorsitzen, aber auch keine Optimierung und Modernisierung der Beratungs- und Entscheidungsläufe.

 

Die Verwaltung spricht sich aus den genannten Gründen für das Szenario 2 aus.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister