Betreff
Änderung der Geschäftsordnung - 4. Änderung
Vorlage
WP 20-25 SV 01/024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP 9.2 (Antrag der Fraktion Die Grünen zu Änderungen der Geschäftsordnung (SV 01/025)) folgende 4. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse:

 

In Ergänzung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 17. Oktober 1994 in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Hilden aufgrund des § 47 Abs. 2 GO NRW am 09.12.2020 folgende 4. Änderung zur Geschäftsordnung beschlossen:

 

§ 1

 

§ 24, Absatz 5 erhält folgende Fassung:

Ratsmitglieder, die dem Ausschuss nicht angehören, aber einen Antrag gestellt haben, über den in der Ausschusssitzung beraten wird, erhalten fristgerecht eine Einladung zu dieser Sitzung sowie die den Antrag betreffende Sitzungsvorlage.

Sachkundige Bürger/Bürgerinnen, sachkundige Einwohner/Einwohnerinnen und weitere -nach gesetzlichen Vorgaben- beratende Mitglieder, die zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, können auch an den nichtöffentlichen Sitzungen dieses Ausschusses als Zuhörer/Zuhörerin teilnehmen.

Mitglieder anderer Ausschüsse können an einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung als Zuhörer/innen teilnehmen, soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird.

 

§ 2

 

§ 12 „Rauchen in den Sitzungen“

entfällt

 

§ 3

 

§§ 13 ff:

Die auf den ursprünglichen Paragrafen 12 folgenden Paragrafen erhalten eine jeweils um 1 kleinere Ziffer.

 

§ 4

 

§ 1, Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung des Rates unter Berücksichtigung der Vorschläge oder Anträge der Fraktionen, der Ausschüsse oder einzelner Ratsmitglieder fest. Vorschläge, die der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion oder von einem Fünftel der Ratsmitglieder unterbreitet werden, sind in die Tagesordnung aufzunehmen. Entgegen § 2, Absatz 2 sind diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen Antrag keine Beratungsunterlagen beizufügen.

 

§ 5

Diese 4. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine Ausschüsse tritt sofort in Kraft.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergibt, ist so wenig Personen wie möglich Zugang zu nicht öffentlichen Daten zu verschaffen.

 

Diesem Grundsatz widerspricht die bisherige Formulierung in § 24, Absatz 5 der Geschäftsordnung:

„(…) Sachkundige Bürgerinnen/Bürger und sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner können als Zuhörerinnen/Zuhörer auch an nichtöffentlichen Sitzungen von solchen Ausschüssen teilnehmen, in die sie nicht gewählt sind, denen aber andere sachkundige Bürgerinnen/Bürger oder sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner angehören.“

 

Diese Formulierung bedeutet, dass sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen in Hilden an allen Ausschüssen im nicht öffentlichen Teil teilnehmen können, weil in alle Ausschüsse sachkundige Bürger/innen und sachkundige Einwohner/innen entsandt wurden.

 

In einer diesbezüglich eingeholten Stellungnahme schreibt der Städte- und Gemeindebund:

„(…) Nach der neuen Rechtslage darf eben nicht jedes Ausschussmitglied (ordentlich und stellvertretend) in allen Ausschüssen als Zuhörer bei nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist nur eine Teilnahme bei den Sitzungen bzw. Tagesordnungspunkten zulässig, die den eigenen Aufgabenbereich berühren. (…)“

 

Die Verwaltung schlägt vor, § 24, Absatz 5 der Geschäftsordnung gemäß dem Beschlussvorschlag zu ändern.

 

Erläuterung zu Satz 2: Die Formulierung „und weitere -nach gesetzlichen Vorgaben- beratende Mitglieder“ bezieht die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses mit ein.

 

Erläuterung zu Satz 3: „Mitglieder anderer Ausschüsse“ bezieht alle in einen Ausschuss entsandten Personen ein, also stimmberechtigte, beratende und stellvertretende Mitglieder.

 

Die Änderungen unter den §§ 2, 3 und 4 des Beschlussvorschlages beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 01/025 „Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 30.10.2020: Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse“. Je nach Entscheidung des Rates hierüber, sind die §§ 2, 3 und/ oder 4 anzupassen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister