Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Hilden beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP
9.2 (Antrag der Fraktion Die Grünen zu Änderungen der Geschäftsordnung (SV
01/025)) folgende 4. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden
und seine Ausschüsse:
In
Ergänzung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 17. Oktober 1994 in der zurzeit gültigen
Fassung hat der Rat der Stadt Hilden aufgrund des § 47 Abs. 2 GO NRW am
09.12.2020 folgende 4. Änderung zur Geschäftsordnung beschlossen:
§ 1
§
24, Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Ratsmitglieder,
die dem Ausschuss nicht angehören, aber einen Antrag gestellt haben, über den
in der Ausschusssitzung beraten wird, erhalten fristgerecht eine Einladung zu
dieser Sitzung sowie die den Antrag betreffende Sitzungsvorlage.
Sachkundige
Bürger/Bürgerinnen, sachkundige Einwohner/Einwohnerinnen und weitere -nach
gesetzlichen Vorgaben- beratende Mitglieder, die zu stellvertretenden
Ausschussmitgliedern gewählt worden sind, können auch an den nichtöffentlichen
Sitzungen dieses Ausschusses als Zuhörer/Zuhörerin teilnehmen.
Mitglieder
anderer Ausschüsse können an einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung
als Zuhörer/innen teilnehmen, soweit deren Aufgabenbereich durch den
Beratungsgegenstand berührt wird.
§ 2
§
12 „Rauchen in den Sitzungen“
entfällt
§ 3
§§
13 ff:
Die
auf den ursprünglichen Paragrafen 12 folgenden Paragrafen erhalten eine jeweils
um 1 kleinere Ziffer.
§ 4
§
1, Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die
Bürgermeisterin/Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung des Rates unter
Berücksichtigung der Vorschläge oder Anträge der Fraktionen, der Ausschüsse
oder einzelner Ratsmitglieder fest. Vorschläge, die der Bürgermeisterin/dem
Bürgermeister 14 Tage vor der Sitzung von einer Fraktion oder von einem Fünftel
der Ratsmitglieder unterbreitet werden, sind in die Tagesordnung aufzunehmen.
Entgegen § 2, Absatz 2 sind diesen Tagesordnungspunkten außer dem jeweiligen
Antrag keine Beratungsunterlagen beizufügen.
§ 5
Diese
4. Änderung zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden und seine
Ausschüsse tritt sofort in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach
dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der sich aus der Datenschutzgrundverordnung
ergibt, ist so wenig Personen wie möglich Zugang zu nicht öffentlichen Daten zu
verschaffen.
Diesem
Grundsatz widerspricht die bisherige Formulierung in § 24, Absatz 5 der
Geschäftsordnung:
„(…) Sachkundige Bürgerinnen/Bürger und sachkundige
Einwohnerinnen/Einwohner können als Zuhörerinnen/Zuhörer auch an
nichtöffentlichen Sitzungen von solchen Ausschüssen teilnehmen, in die sie
nicht gewählt sind, denen aber andere sachkundige Bürgerinnen/Bürger oder
sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner angehören.“
Diese
Formulierung bedeutet, dass sachkundige Bürger/innen und sachkundige
Einwohner/innen in Hilden an allen Ausschüssen im nicht öffentlichen Teil
teilnehmen können, weil in alle Ausschüsse sachkundige Bürger/innen und
sachkundige Einwohner/innen entsandt wurden.
In
einer diesbezüglich eingeholten Stellungnahme schreibt der Städte- und
Gemeindebund:
„(…)
Nach der neuen Rechtslage darf eben nicht jedes Ausschussmitglied (ordentlich
und stellvertretend) in allen Ausschüssen als Zuhörer bei nichtöffentlichen
Sitzungen teilnehmen. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist nur
eine Teilnahme bei den Sitzungen bzw. Tagesordnungspunkten zulässig, die den
eigenen Aufgabenbereich berühren. (…)“
Die
Verwaltung schlägt vor, § 24, Absatz 5 der Geschäftsordnung gemäß dem
Beschlussvorschlag zu ändern.
Erläuterung zu Satz 2: Die Formulierung „und weitere -nach
gesetzlichen Vorgaben- beratende Mitglieder“ bezieht die beratenden Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses mit ein.
Erläuterung zu Satz 3: „Mitglieder anderer Ausschüsse“ bezieht alle in einen Ausschuss entsandten Personen ein, also stimmberechtigte, beratende und stellvertretende Mitglieder.
Die Änderungen unter den §§ 2, 3 und 4 des Beschlussvorschlages beziehen sich auf die Sitzungsvorlage 01/025 „Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 30.10.2020: Änderung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse“. Je nach Entscheidung des Rates hierüber, sind die §§ 2, 3 und/ oder 4 anzupassen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister