Betreff
Bestellung eines Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
Vorlage
WP 20-25 SV 01/023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden bestellt mit Wirkung ab 1. Januar 2021

Herrn Beigeordneten ___________________

 

zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 beschlossen, dass der erste Beigeordnete Norbert Danscheidt mit Ablauf des 31.12.2020 auf eigenen Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. Damit hat der Bürgermeister ab dem 1.1.2021 keinen allgemeinen Vertreter mehr.

 

Nach § 68 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen muss der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellen.  Sofern Beigeordnete vorhanden sind, kann nur ein Beigeordneter bestellt werden.

Damit soll Vorsorge getroffen werden, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Verwaltung nicht zum Erliegen kommt, weil der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen sein Amt nicht ausüben kann.

 

Die Funktion des allgemeinen Vertreters ist nicht mit einem bestimmten Geschäftskreis verknüpft.

 

Der Bürgermeister hat hierbei auch Stimmrecht.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister