Betreff
Einstellung des Planverfahrens für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße / Eisenbahntrasse
Vorlage
WP 20-25 SV 61/009
Aktenzeichen
IV/61.1-19. FNP-Änd.-Bopp
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hofstraße / Klotzstraße:

 

Die Beschlüsse zur Aufstellung vom 19.06.1996 sowie zur öffentlichen Auslegung vom 22.04.1998 werden aufgehoben.

 

Das Plangebiet wurde begrenzt durch die Eisenbahntrasse Düsseldorf-Opladen im Westen, die Nordgrenzen der Parzellen 377 und 378 in Flur 57 im Norden, die Hofstraße im Osten, die Nordgrenze des Flurstücks 181 in Flur 56, die Nordgrenze des Flurstückes 18 in Flur 55, im Südosten durch die Ostgrenzen der Flurstücke 452, 427, 17 in Flur 55 und im Süden durch die Karnaper Straße.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bisheriges Verfahren

 

Am 19.06.1996 hat der Rat der Stadt Hilden beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Hofstraße / Karnaper Straße / Eisenbahntrasse einzuleiten (Sitzungsvorlage 61/92), um Wohnbauflächen zwischen der Hofstraße und der Eisenbahntrasse zu ermöglichen. Mit diesem Planverfahren sollten die Darstellung des seit 1993 rechtsverbindlichen Flächennutzungsbereichs von „Gewerbegebiet (GE*)“ entlang der Eisenbahntrasse in Wohnbauflächen geändert werden.

 

Seit Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 1998 ruht jedoch das Verfahren.

In den letzten Jahren gab es unterschiedliche Initiativen, das Verfahren fortzusetzen, aber keine fand eine politische Mehrheit.

 

 

Aktuelle Entwicklung

 

1.   Auf Grund eines Antrags der CDU-Fraktion hat der Stadtentwicklungsausschuss am 29.01.2020 beschlossen, eine neue Waldfläche zwischen der Bahnstrecke Düsseldorf-Köln und der Hofstraße zu schaffen. Am 27.05.2020 wurde diese Absicht dahingehend modifiziert, dass die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Fläche (Obstwiese) genutzt werden solle (Beschluss des StEA, WP 14-20 SV 61/281).

Die hierfür vorgesehene Fläche liegt in einem im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als „Gewerbegebiet (GE*)“ dargestellten Bereich, so dass zur Umsetzung des geänderten Vorhabens die Darstellung des Flächennutzungsplans in eine „Fläche für die Landwirtschaft“ umgewandelt werden muss.

Um dies zu erreichen, hat der Stadtentwicklungsausschuss am 19.08.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 53. FNP-Änderung gefasst (WP 14-20 SV 61/284).

 

2.   Mit mehrheitlichen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.11.2020 wurde zudem der Bebauungsplan Nr. 139A aufgestellt, der die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen soll, in einem Teilbereich Wohnungsbau zu errichten (WP 20-25 SV 61/002). Dieser Bebauungsplan kann auf Grundlage der Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans aufgestellt werden.

 

 

Begründung des Beschlussvorschlages

 

Das Plangebiet der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst einen Teilbereich des Plangebiets der 19. Änderung des Flächennutzungsplans. Da der Flächennutzungsplan als „vorbereitender Bauleitplan“ die Absichten der Gemeinde bezüglich der weiteren baulich-räumlichen Entwicklung des Gemeindegebiets in den kommenden Jahren darstellt, können nicht mehrere Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit unterschiedlichen Zielsetzungen für die gleiche Fläche parallel fortgeführt werden. Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, zur Klarstellung der planerischen Ziele der Stadt Hilden für diesen Bereich das Verfahren zur Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung einzustellen.

 

Zur Einstellung des Verfahrens ist die Aufhebung der Beschlüsse zur Aufstellung des Verfahrens sowie zur Auslegung des Entwurfs erforderlich. Nach Beschlussfassung wird die Aufhebung des Verfahrens durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hilden rechtskräftig.

 

Wenn das Verfahren zur Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt wird, ermöglicht in diesem Bereich der gültige Flächennutzungsplan (1993) weiterhin die Nutzung für Gewerbe und Wohnen. Nach Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 53. Flächennutzungsplanänderung wird ein Teilbereich nur für Landwirtschaft nutzbar sein.

 

 

Der Beschlussvorlage sind als Anlage beigefügt:

1.  Übersichtsplan mit Darstellung des Plangebietes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans

2.  Übersichtsplan mit Darstellung der (aus heutiger Sicht) künftigen bauplanungsrechtlichen Situation

3.  Auszug aus den (aus heutiger Sicht) künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans

 

 

Hinweis
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 139 für das gleiche Plangebiet der 19. Änderung des Flächennutzungsplans wurde gleichzeitig mit der Aufstellung der 19. Änderung eingeleitet.

Deshalb wird in einer der nächsten Sitzungen seitens der Verwaltung zur Klarstellung der aktuellen planerischen Ziele ebenfalls vorgeschlagen werden, auch dieses Verfahren einzustellen.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister