Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung stimmt über folgende Alternativen ab:
Alternative 1
Die
Verbandsversammlung beschließt, in der aktuellen Wahlperiode 2020 bis 2025
keinen Arbeitsplanausschuss zu bilden und die bisherige Aufgabe des Gremiums in
die Verbandsversammlung zu verlagern.
Alternative 2
1. Die Verbandsversammlung
beschließt, zur Vorberatung des Arbeitsplanentwurfes
einen Arbeitsplan-Ausschuss zu bilden,
dem ____ Mitglieder angehören sollen.
2a. Die Verbandsversammlung beschließt folgenden
einheitlichen Wahlvorschlag
einstimmig:
2b. Dem Arbeitsplan-Ausschuss gehören folgende
Personen als ordentliche Mitglieder
an:
3. Zur/Zum
Ausschussvorsitzenden wird bestellt:
4. Zur/Zum
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wird bestellt:
5. Die
übrigen ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung werden als
stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt.
Erläuterungen:
Gem.
§ 57 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann die Verbandsversammlung Ausschüsse
bilden.
Gem.
§ 58 Absatz 3 GO NRW können zu Mitgliedern der Ausschüsse, neben Mitgliedern
der Verbandsversammlung, auch sachkundige Bürger bestellt werden.
Die
Zahl der sachkundigen Bürger darf jedoch die Zahl der Mitglieder der
Verbands-versammlung in diesem Ausschuss nicht erreichen.
Weiterhin
können auch volljährige sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender
Stimme in die Ausschüsse gewählt werden (§ 58 Abs. 4 GO).
In
der Vergangenheit war es üblich, einen Arbeitsplanausschuss einzurichten, in
dem inhaltlich das Semesterprogramm der VHS beraten wurde.
Der
Arbeitsplanausschuss bestand in der vergangenen Legislaturperiode aus 11
Mitgliedern, um allen in der Verbandsversammlung vertretenen Fraktionen eine
Beteiligung zu ermöglichen.
Die
neue Verbandsversammlung setzt sich ebenfalls aus 11 Fraktionen zusammen:
(CDU
Haan, CDU Hilden, SPD Haan, SPD Hilden, FDP Haan, FDP Hilden, BA, GAL, Die
Grünen, WLH und AfD).
Über
die Frage, ob ein Arbeitsplanausschuss gebildet werden soll und über die Anzahl
der Ausschussmitglieder entscheidet die Verbandsversammlung mit einfacher
Mehrheit.
Erläuterungen zu
Alternative 1:
Im
Arbeitsplanausschuss vom 14.11.2018 wurde über die Zukunft des Gremiums wie
folgt diskutiert:
Auszug
aus der Niederschrift:
TOP
4 Zukunft des
Arbeitsplanausschusses
Herr
Bartels erklärt, dass er
Zweifel am Sinn des Arbeitsplanausschusses habe. Zum einen sei der Ausschuss
selten gut besucht und zum anderen könnten die eingebrachten Ideen aufgrund der
terminlichen Vorgaben im geplanten Semester gar nicht verarbeitet werden. Unter
diesen Umständen stelle er sich den Arbeitsplanausschuss eher als Ideenschmiede
vor.
Herr
Dürr appelliert an die
Fraktionen ihre Vertreter in den Ausschuss zu entsenden.
Herr
Buchner sagt, dass der
Arbeitsplanausschuss einen Sinn ergebe, wenn genug Vorlaufzeit bestehe. Über
die Effektivität müsse man dann noch mal nachdenken.
Frau
Morwind möchte wissen, wie die
Volkshochschule den Arbeitsplanausschuss bewertet.
Herr
Kurth sagt, dass er das
Interesse der Politik an der pädagogischen Arbeit schätze. Je weiter der
Arbeitsplanausschuss terminlich vorverlegt werde, umso weniger detailliert sei
der Arbeitsplanentwurf. Man könne den Arbeitsplanausschuss in 2 Gremien
aufteilen. Das erste Gremium sammelt die Ideen und das zweite Gremium
verabschiedet den Arbeitsplanentwurf.
Herr
Bartel schlägt vor, das Thema
„Zukunft des Arbeitsplanausschusses“ in einem Jahr noch mal zu besprechen.
Es sei aber jedem unbenommen, Ideen für das
übernächste Semester der VHS mitzuteilen.
Ebenso
wurde das Thema „Zukunft des AP-Ausschusses“ in der Sitzung am 08.11.2019
besprochen.
Auszug aus der Niederschrift
TOP 7 Zukunft
des Arbeitsplanausschusses
Herr
Dürr teilt mit, dass die neu
gewählte Verbandsversammlung darüber beraten müsse, ob man die Aufgabe des
Arbeitsplanausschusses in diese integriere. Er rege daher an, die Entscheidung
über den Fortbestand des Arbeitsplanausschusses der neuen Verbandsversammlung
zu überlassen.
Frau
Morwind erklärt, dass sie den
Arbeitsplanausschuss als wichtiges Gremium empfinde, über dessen Fortbestand
die neue Verbandsversammlung entscheiden solle.
Herr
Bartel sagt, dass die Politik,
unabhängig vom Gremium, die Möglichkeit haben müsse, sich inhaltlich bei der
Programmgestaltung zu beteiligen.
Herr
Kurth erklärt, dass er die
Möglichkeit der Politik sich einzubringen als wertvoll empfinde und dies sehr
im Interesse der VHS sei.
Position der VHS: Die VHS
würde eine Verlagerung der Inhalte des Arbeitsplanausschusses in die Sitzungen
der Verbandsversammlung begrüßen. Die Information der Mitglieder über das
geplante Programm der VHS sowie der inhaltliche Austausch zwischen
Verbandsversammlung und VHS blieben auf diese Weise gewahrt. Gleichzeitig würde
sich der organisatorische Aufwand erheblich verringern. Die Zweckmäßigkeit
dieses Vorgehens wird auch dadurch verdeutlicht, dass es in der
Volkshochschul-Landschaft den "Normalfall" darstellt.
Erläuterungen zu
Alternative 2:
zu
Beschlussvorschlag 2a
Die
Besetzung eines Ausschusses kann durch einheitlichen Wahlvorschlag und
einstimmigen Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages erfolgen
(§
50 Abs. 3 GO).
zu
Beschlussvorschlag 2b
Kommt
ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen entsprechend dem Verhältnis der
Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl
der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden
zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind
danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los
(Verfahren nach Hare-Niemayer).
Ein Berechnungsbeispiel auf der Basis von 11 Ausschussmitgliedern
ist als Anlage beigefügt.
Nach
einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind Listenverbindungen nicht
zulässig. Der Verbandsvorsteher/die Verbandsvorsteherin hat kein Stimmrecht (§
40 Abs. 2 GO).
zu
Beschlussvorschlag 3 und 4
Hierfür
gilt § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung. Die Bestimmung ist nachfolgend
abgedruckt, soweit hier von Bedeutung.
(5)
Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt
und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Mitglieder widersprochen,
so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den
Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Mitglieder. Soweit eine Einigung
nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der
Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der
Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen
können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los,
das die/der Verbandsvorsteher/in zu ziehen hat.
gez.
in
Vertretung:
S.
Eichner
Finanzielle Auswirkungen:
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