Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt, während der Wahlperiode 2020
bis 2025 auf die 1. Sitzung in der 2. Jahreshälfte zur Einbringung des
Haushaltes zu verzichten und den Haushaltsplanentwurf 4 Wochen vor dem
eigentlichen Zustelltermin den Mitgliedern der Verbandsversammlung zwecks
Beratung zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen:
Der Haushalt des
VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan wurde bislang gemäß
§ 80 Abs. 2 und 4
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit
§ 18 Gesetz über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in einer Sitzung der
Verbandsversammlung (Ende September/Oktober) eingebracht und in einer weiteren
Sitzung (November/Dezember) beraten sowie beschlossen.
Herr Bartel fragte in der
23. Sitzung der Verbandsversammlung am 30.09.2020 unter TOP 8 - Entwurf der Haushaltssatzung 2021 und mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024- an, ob man auf die Sitzung mit der
Einbringung des Haushaltes verzichten könne. Der Verzicht auf die 1. Sitzung in
der 2. Jahreshälfte sei ressourcenschonend und spare der VHS nicht nur
finanzielle Mittel.
In der 24. Sitzung der Verbandsversammlung am
28.10.2020 unter dem TOP 10 – Mitteilungen und Bekanntgaben – teilte die
Verbandsvorsteherin Frau Alkenings mit, dass nach Rücksprache mit dem Rechtsamt der Stadt Hilden gemäß § 80 Abs. 2 und
4 GO NRW eine Verbandsversammlung für die bloße Zuleitung des Haushaltsentwurfs
nicht erforderlich sei.
Um den Haushaltsplanentwurf
aber angemessen beraten zu können, sei z.B. eine vierwöchige Zustellfrist
denkbar, während dieser der Entwurf zudem für die Öffentlichkeit gemäß § 80
Abs. 3 GO NRW zur Einsicht ausliegt.
In der Praxis würde man den
Haushaltsplanentwurf, wie zuvor beschrieben, z.B. 4 Wochen vor dem eigentlichen
Zustelltermin den Mitgliedern der Verbandsversammlung über Mandatos zwecks
Beratung zur Verfügung stellen und die restlichen Sitzungsunterlagen am
geplanten Zustelltermin zuleiten.
Sollte die
Verbandsversammlung dem Beschlussvorschlag zustimmen, käme die Anwendung der
Regelung erstmal beim Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 zur
Anwendung.
gez.
in Vertretung:
S.
Eichner
Finanzielle Auswirkungen: Ersparnis 410,-€
Investitionen: |
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Finanzierung |
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