Betreff
Zukünftige Verabschiedung des Haushaltes
Vorlage
SV 005
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt, während der Wahlperiode 2020 bis 2025 auf die 1. Sitzung in der 2. Jahreshälfte zur Einbringung des Haushaltes zu verzichten und den Haushaltsplanentwurf 4 Wochen vor dem eigentlichen Zustelltermin den Mitgliedern der Verbandsversammlung zwecks Beratung zur Verfügung zu stellen.


Erläuterungen:

 

Der Haushalt des VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan wurde bislang gemäß

§ 80 Abs. 2 und 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit

§ 18 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in einer Sitzung der Verbandsversammlung (Ende September/Oktober) eingebracht und in einer weiteren Sitzung (November/Dezember) beraten sowie beschlossen.

 

Herr Bartel fragte in der 23. Sitzung der Verbandsversammlung am 30.09.2020 unter TOP 8 - Entwurf der Haushaltssatzung 2021 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024- an, ob man auf die Sitzung mit der Einbringung des Haushaltes verzichten könne. Der Verzicht auf die 1. Sitzung in der 2. Jahreshälfte sei ressourcenschonend und spare der VHS nicht nur finanzielle Mittel.

 

In der 24. Sitzung der Verbandsversammlung am 28.10.2020 unter dem TOP 10 – Mitteilungen und Bekanntgaben – teilte die Verbandsvorsteherin Frau Alkenings mit, dass nach Rücksprache mit dem Rechtsamt der Stadt Hilden gemäß § 80 Abs. 2 und 4 GO NRW eine Verbandsversammlung für die bloße Zuleitung des Haushaltsentwurfs nicht erforderlich sei.

 

Um den Haushaltsplanentwurf aber angemessen beraten zu können, sei z.B. eine vierwöchige Zustellfrist denkbar, während dieser der Entwurf zudem für die Öffentlichkeit gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW zur Einsicht ausliegt.

 

In der Praxis würde man den Haushaltsplanentwurf, wie zuvor beschrieben, z.B. 4 Wochen vor dem eigentlichen Zustelltermin den Mitgliedern der Verbandsversammlung über Mandatos zwecks Beratung zur Verfügung stellen und die restlichen Sitzungsunterlagen am geplanten Zustelltermin zuleiten.

 

Sollte die Verbandsversammlung dem Beschlussvorschlag zustimmen, käme die Anwendung der Regelung erstmal beim Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 zur Anwendung.

 

 

gez.

in Vertretung:

 

 

 

S. Eichner

 


Finanzielle Auswirkungen: Ersparnis 410,-€

 

Investitionen:

 

Folgeaufwand

 

Sachaufwand:

 

Personalaufwand:

 

Finanzierung