Betreff
Wahl der Verbandsvorsteherin / des Verbandsvorstehers
Vorlage
SV 004
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung wählt

 

Frau Bürgermeisterin/Herrn Bürgermeister ________________________

 

zur Verbandsvorsteherin/zum Verbandsvorsteher.

 


Erläuterungen:

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit i.V.m. § 10 der Verbandssatzung wird die Verbandsvorsteherin/der Verbandsvorsteher aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamtinnen/beamten der zum Zweckverband gehörenden Gemeinden gewählt; sie/er darf der Verbandsversammlung als stimmberechtigtes Mitglied nicht angehören.

 

Die Verbandssatzung enthält ebenfalls in § 10 zusätzlich die Bestimmung, dass die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher von ihrem/seinem für das Kulturwesen zuständigen Beigeordneten vertreten wird.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW. Diese Bestimmung lautet:

 

„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

gez.

in Vertretung:

 

 

 

S. Eichner

 


Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

Investitionen:

 

Folgeaufwand

 

Sachaufwand:

 

Personalaufwand:

 

Finanzierung