Betreff
Wahl der / des Vorsitzenden und der / des stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung
Vorlage
SV 001
Aktenzeichen
Kt/Wi
Art
Beschlussvorlage VHS

Beschlussvorschlag:

 

Kein Beschlussvorschlag notwendig


Erläuterungen:

 

Gemäß § 15 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)

„wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte eine vertretungsberechtigte Person einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden; in gleicher Weise wählt sie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter“.

 

In der Verbandssatzung ist in § 6 Abs. 2 zur Wahl folgendes geregelt:

 

 

            „Auf die Wahl der/des Vorsitzenden und ihres/seines Stellvertreters/-in findet

§ 67 Gemeindeordnung NRW entsprechende Anwendung“.

In dieser Vorschrift ist geregelt, dass bei der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird.

            Vorsitzende/r ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die

erste Höchstzahl entfällt, Stellvertreter/-in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

 

Die Sitzung bei der Wahl sowie bei Entscheidungen, die vorher getroffen werden müssen, leitet die/der Altersvorsitzende.

 

Nach erfolgter Wahl wird die/der Vorsitzende durch die/den Altersvorsitzende(n), die/der Stellvertreter/-in durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben verpflichtet.

 

 

Um die Stimmzettel für den TOP vorbereiten zu können, bitte ich bis zum 26.11.2020 um Mitteilung Ihrer Wahlvorschläge, die Sie bitte an den Verwaltungsleiter Herrn Willms senden (per Mail an: willms@vhs-hilden-haan.de oder telefonisch: 02103/500539).

 

 

gez.

in Vertretung:

 

 

 

S. Eichner

 

 

 

 

Anlage

 


Finanzielle Auswirkungen: nein

 

Investitionen:

 

Folgeaufwand

 

Sachaufwand:

 

Personalaufwand:

 

Finanzierung