Beschlussvorschlag:
Kein Beschlussvorschlag notwendig
Erläuterungen:
Gemäß § 15 Abs. 4 des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)
„wählt die
Verbandsversammlung aus ihrer Mitte eine vertretungsberechtigte Person einer
Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden;
in gleicher Weise wählt sie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter“.
In der Verbandssatzung ist in
§ 6 Abs. 2 zur Wahl folgendes geregelt:
„Auf
die Wahl der/des Vorsitzenden und ihres/seines Stellvertreters/-in findet
§ 67 Gemeindeordnung NRW entsprechende Anwendung“.
In dieser Vorschrift ist geregelt, dass bei der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird.
Vorsitzende/r ist, wer an erster Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die
erste
Höchstzahl entfällt, Stellvertreter/-in ist, wer an vorderster noch nicht in
Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite
Höchstzahl entfällt.
Die Sitzung bei der Wahl
sowie bei Entscheidungen, die vorher getroffen werden müssen, leitet die/der
Altersvorsitzende.
Nach erfolgter Wahl wird
die/der Vorsitzende durch die/den Altersvorsitzende(n), die/der
Stellvertreter/-in durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer/seiner
Aufgaben verpflichtet.
Um die Stimmzettel für den
TOP vorbereiten zu können, bitte ich bis zum 26.11.2020 um Mitteilung
Ihrer Wahlvorschläge, die Sie bitte an den Verwaltungsleiter Herrn Willms
senden (per Mail an: willms@vhs-hilden-haan.de oder telefonisch: 02103/500539).
gez.
in Vertretung:
S. Eichner
Anlage
Finanzielle Auswirkungen: nein
Investitionen: |
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Folgeaufwand |
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Sachaufwand: |
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Personalaufwand: |
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Finanzierung |
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