Beschlussvorschlag:
1.)
Der Rat
der Stadt Hilden beschließt:
Der
Geschäftskreis der Beigeordneten wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister wie
folgt festgelegt:
Dezernat II (N.N). Haupt- und Personalamt mit den
Bereichen
Personalservice und Informationstechnologie
Digitalisierung
Beratungs-
und Prüfungsamt
Amt
für Finanzservice
Ordnungsamt
Feuerwehr
Dezernat III Der
Geschäftskreis des Beigeordneten Eichner
umfasst
unverändert die Bereiche:
Kulturamt
Amt
für Soziales, Integration und Wohnen
Amt
für Jugend, Schule und Sport
Dezernat IV Dem
Geschäftskreis des Beigeordneten Stuhlträger
wird
der Bereich Gebäudewirtschaft zugewiesen und umfasst demnach:
Bauverwaltungs-
und Bauaufsicht
Planungs-
und Vermessungsamt
Tiefbau-
und Grünflächenamt
Bauhof
Amt
für Gebäudewirtschaft
2.)
Der
Bürgermeister wird gebeten, die Leitung des Dezernates I mit den folgenden
Geschäftsbereichen zu übernehmen:
Bürgermeisterbüro
mit den Bereichen Rats- und Ausschussangele- genheiten,
Repräsentation, Öffentlichkeitsarbeit, Statistik/Wahlen sowie Zentrale Dienste
Organisationsangelegenheiten
Rechts-
und Versicherungsangelegenheiten (und Vergabestelle)
Wirtschaftsförderung
3.)
Diese Änderung der Geschäftskreise tritt mit
Wirkung ab 1. Januar 2021 in Kraft.
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 73 GO NRW kann der Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister den Geschäftsbereich der Beigeordneten festlegen.
Mit dieser Formulierung hat der Gesetzgeber dem Rat freigestellt, von dieser Kompetenz Gebrauch zu machen, oder es dem Bürgermeister zu überlassen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder den Geschäftsbereich festlegen.
Bisher war es üblich, die Geschäftsbereiche im Einvernehmen festzulegen.
Als Bürgermeister möchte ich die Leitung eines eigenen Dezernates mit den sich aus dem Beschlussvorschlag hervorgehenden Geschäftsbereichen übernehmen. Dies geht nicht ohne eine teilweise Neuordnung der Dezernate I, II und IV und entsprechender Neuzuweisung der Geschäftskreise. Im Zuge der Neuordnung sollen - mit den unten dargestellten Abweichungen - auch die Dezernatsbezeichnungen I und II getauscht werden.
Die vorgesehene Dezernatsverteilung sieht vor:
- eine Verschiebung des Amtes für Finanzservice aus dem jetzigen Dezernat II in das jetzige Dezernat I und - zum Ausgleich -
- eine Verschiebung des Amtes für Gebäudewirtschaft aus dem jetzigen Dezernat I zum Dezernat IV.
- Die im Haupt- und Personalamt zusammengefassten Geschäftsbereiche Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Wahlen, Zentrale Dienste sowie Rechts- und Versicherungsangelegenheiten werden aus der bestehenden Amtsstruktur herausgelöst und dem vom Bürgermeister geleiteten Dezernat zugeordnet.
- Dem Bereich Rechts- und Versicherungsangelegenheiten soll zudem die zurzeit beim Amt für Finanzservice angegliederte „Vergabestelle“ zugeordnet werden.
Die beiden mit Ratsbeschluss vom 23.9.2020 genehmigten Planstellen werden dem Dezernat I (Stabsstelle Organisationsentwicklung) und Dezernat II (Stabsstelle Digitalisierung) zugeordnet.
Diese neue Geschäftsverteilung soll ab 1. Januar 2021, nach Eintritt in den Ruhestand des 1. Beigeordneten Norbert Danscheidt, gelten. In der Konsequenz führt das dann dazu, dass ab diesem Datum das Dezernat II vakant wird. Hierzu wird das Einvernehmen mit dem Rat erwünscht.
Als Anlage beigefügt ist ein Dezernatsverteilungsplan wie er sich nach der Benehmensherstellung ergibt.
Der Bürgermeister stimmt nicht mit.
gez.
Dr. Claus
Pommer
Bürgermeister