Betreff
Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten
Vorlage
WP 20-25 SV 01/021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.)   Der Rat der Stadt Hilden beschließt:

Der Geschäftskreis der Beigeordneten wird im Einvernehmen mit dem Bürgermeister wie folgt festgelegt:

 

Dezernat II (N.N).                Haupt- und Personalamt mit den Bereichen
Personalservice und Informationstechnologie

                                             Digitalisierung

                                             Beratungs- und Prüfungsamt

                                             Amt für Finanzservice
                                             Ordnungsamt

                                             Feuerwehr

 

Dezernat III                          Der Geschäftskreis des Beigeordneten Eichner
                                             umfasst unverändert die Bereiche:

                                             Kulturamt

                                             Amt für Soziales, Integration und Wohnen

                                             Amt für Jugend, Schule und Sport

 

Dezernat IV                          Dem Geschäftskreis des Beigeordneten Stuhlträger
                                             wird der Bereich Gebäudewirtschaft zugewiesen und umfasst     demnach:

                                             Bauverwaltungs- und Bauaufsicht

                                             Planungs- und Vermessungsamt

                                             Tiefbau- und Grünflächenamt

                                             Bauhof

                                                  Amt für Gebäudewirtschaft

 

2.)   Der Bürgermeister wird gebeten, die Leitung des Dezernates I mit den folgenden Geschäftsbereichen zu übernehmen:

                                                  Bürgermeisterbüro mit den Bereichen Rats- und Ausschussangele-        genheiten, Repräsentation, Öffentlichkeitsarbeit, Statistik/Wahlen       sowie Zentrale Dienste

                                                  Organisationsangelegenheiten

                                                  Rechts- und Versicherungsangelegenheiten (und Vergabestelle)

                                                  Wirtschaftsförderung          

                                                 

3.)    Diese Änderung der Geschäftskreise tritt mit Wirkung ab 1. Januar 2021 in Kraft.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 73 GO NRW kann der Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister den Geschäftsbereich der Beigeordneten festlegen.

 

Mit dieser Formulierung hat der Gesetzgeber dem Rat freigestellt, von dieser Kompetenz Gebrauch zu machen, oder es dem Bürgermeister zu überlassen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder den Geschäftsbereich festlegen.

 

Bisher war es üblich, die Geschäftsbereiche im Einvernehmen festzulegen.

 

Als Bürgermeister möchte ich die Leitung eines eigenen Dezernates mit den sich aus dem Beschlussvorschlag hervorgehenden Geschäftsbereichen übernehmen. Dies geht nicht ohne eine teilweise Neuordnung der Dezernate I, II und IV und entsprechender Neuzuweisung der Geschäftskreise. Im Zuge der Neuordnung sollen - mit den unten dargestellten Abweichungen - auch die Dezernatsbezeichnungen I und II getauscht werden.

 

Die vorgesehene Dezernatsverteilung sieht vor:

  • eine Verschiebung des Amtes für Finanzservice aus dem jetzigen Dezernat II in das jetzige Dezernat I und - zum Ausgleich -
  • eine Verschiebung des Amtes für Gebäudewirtschaft aus dem jetzigen Dezernat I zum Dezernat IV.
  • Die im Haupt- und Personalamt zusammengefassten Geschäftsbereiche Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Wahlen, Zentrale Dienste sowie Rechts- und Versicherungsangelegenheiten werden aus der bestehenden Amtsstruktur herausgelöst und dem vom Bürgermeister geleiteten Dezernat zugeordnet.
  • Dem Bereich Rechts- und Versicherungsangelegenheiten soll zudem die zurzeit beim Amt für Finanzservice angegliederte „Vergabestelle“ zugeordnet werden.

 

Die beiden mit Ratsbeschluss vom 23.9.2020 genehmigten Planstellen werden dem Dezernat I (Stabsstelle Organisationsentwicklung) und Dezernat II (Stabsstelle Digitalisierung) zugeordnet.

 

Diese neue Geschäftsverteilung soll ab 1. Januar 2021, nach Eintritt in den Ruhestand des 1. Beigeordneten Norbert Danscheidt, gelten. In der Konsequenz führt das dann dazu, dass ab diesem Datum das Dezernat II vakant wird. Hierzu wird das Einvernehmen mit dem Rat erwünscht.

 

Als Anlage beigefügt ist ein Dezernatsverteilungsplan wie er sich nach der Benehmensherstellung ergibt.

 

Der Bürgermeister stimmt nicht mit.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister