Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt, die Beigeordnetenstelle für das Dezernat II auszuschreiben
und zum nächstmöglichen Termin (nach dem 31.12.2020) wieder zu besetzen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Beigeordnete Norbert
Danscheidt tritt mit Ablauf des 31.12.2020 in den Ruhestand ein. Nach § 15
Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Hilden wählt der Rat bis zu drei
Beigeordnete. Die Wahlzeit beträgt gem. § 71 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) acht Jahre. Über die Wahl darf gem. § 71 GO NRW
frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle entschieden werden. Die
Entscheidung über die Ausschreibung und die Anforderungsvoraussetzungen an die
Bewerberinnen und Bewerber kann selbstverständlich vor dieser Frist erfolgen.
Die Ausschreibung sollte über
die Veröffentlichung in den für Stellen im öffentlichen Dienst üblichen Medien
hinaus in ausgewählten kostenpflichtigen Medien erfolgen. Sie erfolgt auf der
Basis der vom Rat der Stadt Hilden gemäß § 73 GO NRW im Einvernehmen mit dem
Bürgermeister festzulegenden Geschäftskreise der Beigeordneten vorbehaltlich
späterer möglicher Veränderungen.
gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister