Betreff
Beteiligungsbericht
Vorlage
WP 20-25 SV 20/007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen den Beteiligungsbericht für das Jahr 2019.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 das Vorliegen der Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 gem. § 116a GO NRW beschlossen.

Da somit die Stadt Hilden von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 wäre vom Rat der Stadt Hilden bis zum 30. September 2021 zu entscheiden.

 

Der Beteiligungsbericht bietet einen Überblick über die Beteiligungsstrukturen im Konzern Stadt Hilden und stellt wesentliche Informationen zu den einzelnen Beteiligungsunternehmen einzeln dar.

Die ausgewiesenen Jahresabschlussinformationen stellen auf den Bilanzstichtag 31.12.2019. Für die Stadt Hilden Holding GmbH sind auch die (noch nicht veröffentlichte) Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Konzernbilanz zum 31.12.2020 enthalten. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Billigung der Gesellschafterversammlung der Stadt Hilden Holding GmbH.