Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
den Beteiligungsbericht für das Jahr 2019.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 das Vorliegen der
Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das
Jahr 2019 gem. § 116a GO NRW beschlossen.
Da somit die Stadt
Hilden von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung
eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117
GO NRW zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein Beschluss des Rates
in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.
Über das
Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung
des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 wäre vom Rat der Stadt Hilden bis zum
30. September 2021 zu entscheiden.
Der
Beteiligungsbericht bietet einen Überblick über die Beteiligungsstrukturen im
Konzern Stadt Hilden und stellt wesentliche Informationen zu den einzelnen
Beteiligungsunternehmen einzeln dar.
Die ausgewiesenen
Jahresabschlussinformationen stellen auf den Bilanzstichtag 31.12.2019. Für die
Stadt Hilden Holding GmbH sind auch die (noch nicht veröffentlichte)
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und die Konzernbilanz zum 31.12.2020
enthalten. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Billigung der
Gesellschafterversammlung der Stadt Hilden Holding GmbH.