Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz eine Erhöhung der Investitionssumme für die Investitionsmaßnahme Erneuerung Funktionsgebäude Weidenweg“ (IO26250015) von 1.300.000 um 675.000 Euro auf 1.975.000 Euro und die Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung von Investitionsmitteln für das Jahr 2021 in Höhe von 675.000 Euro.
Die Deckung erfolgt durch die zugesagten Fördermittel
(Mehreinzahlungen für Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen).
Erläuterungen und Begründungen:
Beschlusslage
In verschiedenen Sitzungen seit 2013 wurden diverse Varianten für den Neubau eines Funktionsgebäudes am Sportplatz Weidenweg in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Hilden diskutiert. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist der Neubau des Funktionsgebäudes Weidenweg mit Mitteln in Höhe von 1.300 TEUR veranschlagt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgte aufgrund einer Grobkostenschätzung des Architekten, der die möglichen Varianten geprüft hatte, aus 2018, die mit einem Puffer von 100.000 € durch die Verwaltung beaufschlagt wurde. In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 23.09.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag für die Maßnahme im Rahmen des Investitionspaktes Sportstätten NRW zu stellen. Hierzu mussten nach den Förderrichtlinien des Landes NRW die entsprechenden Planunterlagen und eine valide Kostenberechnung erarbeitet werden. Bei positivem Bewilligungsbescheid soll die Maßnahme durchgeführt werden.
Sachstand
Bis zur Antragsfrist am 16.10.2020 wurden die zur Antragstellung erforderlichen Planungsunterlagen mit der erforderlichen validen Kostenberechnung erstellt. Der Förderantrag wurde fristgerecht eingereicht. Ebenfalls wurde der Bauantrag gestellt. Zwischenzeitlich wurde der Förderantrag durch die Bezirksregierung vorgeprüft und befürwortend an das Land NRW weitergeleitet.
Die Kostenberechnung aufgrund der Entwurfsplanung weist gegenüber der Kostenschätzung aus 2018 eine Steigerung der Kosten von 1.300.000 Euro auf 1.975.000 Euro aus. Neben der üblichen Toleranz zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung durch die detailliertere Planung ist die Steigerung der Kosten im Wesentlichen wie folgt begründet:
Anpassung Kosten aufgrund Baukostensteigerung:
Gegenüber dem Preisstand 2018 haben sich die Baupreise weiter nach oben entwickelt. Bei einer Ausführung der Maßnahme in 2021 muss eine Anpassung der Baupreise um ca. 150.000 Euro berücksichtigt werden.
Höherer Standard Technische Gebäudeausstattung
Neben der Berücksichtigung höherer Standards bezüglich der Trinkwasserhygiene wurde die Vorplanung aus 2018 hinsichtlich der Betriebs- und Folgekosten sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen aufgrund der Pandemie optimiert.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene werden automatische Spülungen der Trinkwasserleitungen vorgesehen. Darüber hinaus wurde mit nun zwei Frischwasserstationen das Leitungsnetz so optimiert, dass die Wahrscheinlichkeit eines Befalls mit Legionellen deutlich reduziert wird.
Zur Wärmeerzeugung wird nunmehr eine Wärmepumpe vorgesehen, die auf regenerative Energie zurückgreift und die Verwendung von fossilen Brennstoffen deutlich reduziert. In vielen Funktionsräumen wurden Lüftungsanlagen geplant, die eine ausreichende Belüftung der Räume mit Außenluft sicherstellen. Es erfolgt hierbei eine Wärmerückgewinnung, so dass sich dies kostenmindernd auf die Betriebskosten auswirkt. Ebenso wurde eine nutzungsabhängige Beleuchtung mit LED geplant, die sich energiesparend und betriebskostensenkend auswirkt. Die Investitionskosten im Bereich TGA steigen hierdurch insgesamt um ca. 310.000 Euro.
Dachkonstruktion mit extensiver Begrünung
Es wird ein Dach mit extensiver Begrünung vorgesehen. Dies
wirkt positiv auf das Mikroklima und sorgt für zusätzliche Verdunstung sowie
verzögerten Regenwasserablauf. Gegenüber einem konventionellen Dachaufbau
ergeben sich hier Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 Euro.
Von der zusätzlichen Errichtung einer Photovoltaikanlage wurde abgesehen, da der Strom für das Funktionsgebäude nicht gleichmäßig benötigt wird. In diesem Fall ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage nicht wirtschaftlich. Dies wurde in einem Beratungsgespräch mit der Energieagentur NRW bestätigt. Die Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage würde zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro (Schätzwert) verursachen sowie aufgrund der Planungsänderungen einen Verzug im Projekt nach sich ziehen.
Grundstückserschließung
Für die Entwässerung des Gebäudes ist eine Anpassung / Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserkanäle vorgesehen. Die entsprechende Notwendigkeit ergab sich aufgrund der detaillierteren Planung. Hierfür sind ca. 100.000 Euro anzusetzen.
Deckungsvorschlag
Bei einem Vor-Ort-Termin am 21.11.2020 wurde durch die Frau Ministerin Scharrenbach die Förderung des Projekts mit Fördermitteln in Höhe von 1.500.000 Euro zugesagt. Somit erfolgt die Deckung für die Mehrkosten im Projekt durch die zugesagten Fördermittel für die Maßnahme.
Gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250015 |
Ersatz Funktionsgebäude
Weidenweg 3 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile
Finanzhaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
IO26250015 |
25 |
Auszahlungen
f. Baumaßnahmen |
496.000 |
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2021 (VE) |
IO26250015 |
25 |
Auszahlungen
f. Baumaßnahmen |
804.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile
Finanzhaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2020 |
IO26250015 |
25 |
Auszahlungen
f. Baumaßnahmen |
496.000 |
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2021 |
IO26250015 |
25 |
Auszahlungen
f. Baumaßnahmen |
1.479.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Zeile
Finanzhaushalt |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
IO26250015 |
18 |
Zuwendungen
für Investitionsmaßnahmen |
1.500.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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