Betreff
Sachstand und Kostenerhöhung Erneuerung Funktionsgebäude Weidenweg
Vorlage
WP 20-25 SV 26/001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz eine Erhöhung der Investitionssumme für die Investitionsmaßnahme Erneuerung Funktionsgebäude Weidenweg“ (IO26250015) von 1.300.000 um 675.000 Euro auf 1.975.000 Euro und die Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung von Investitionsmitteln für das Jahr 2021 in Höhe von 675.000 Euro.

 

Die Deckung erfolgt durch die zugesagten Fördermittel (Mehreinzahlungen für Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen).

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Beschlusslage

 

In verschiedenen Sitzungen seit 2013 wurden diverse Varianten für den Neubau eines Funktionsgebäudes am Sportplatz Weidenweg in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Hilden diskutiert. Im Haushaltsplan 2020/2021 ist der Neubau des Funktionsgebäudes Weidenweg mit Mitteln in Höhe von 1.300 TEUR veranschlagt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgte aufgrund einer Grobkostenschätzung des Architekten, der die möglichen Varianten geprüft hatte, aus 2018, die mit einem Puffer von 100.000 € durch die Verwaltung beaufschlagt wurde. In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 23.09.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag für die Maßnahme im Rahmen des Investitionspaktes Sportstätten NRW zu stellen. Hierzu mussten nach den Förderrichtlinien des Landes NRW die entsprechenden Planunterlagen und eine valide Kostenberechnung erarbeitet werden. Bei positivem Bewilligungsbescheid soll die Maßnahme durchgeführt werden.

 

Sachstand

 

Bis zur Antragsfrist am 16.10.2020 wurden die zur Antragstellung erforderlichen Planungsunterlagen mit der erforderlichen validen Kostenberechnung erstellt. Der Förderantrag wurde fristgerecht eingereicht. Ebenfalls wurde der Bauantrag gestellt. Zwischenzeitlich wurde der Förderantrag durch die Bezirksregierung vorgeprüft und befürwortend an das Land NRW weitergeleitet.

 

Die Kostenberechnung aufgrund der Entwurfsplanung weist gegenüber der Kostenschätzung aus 2018 eine Steigerung der Kosten von 1.300.000 Euro auf 1.975.000 Euro aus. Neben der üblichen Toleranz zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung durch die detailliertere Planung ist die Steigerung der Kosten im Wesentlichen wie folgt begründet:

 

Anpassung Kosten aufgrund Baukostensteigerung:

 

Gegenüber dem Preisstand 2018 haben sich die Baupreise weiter nach oben entwickelt. Bei einer Ausführung der Maßnahme in 2021 muss eine Anpassung der Baupreise um ca. 150.000 Euro berücksichtigt werden.

 

Höherer Standard Technische Gebäudeausstattung

 

Neben der Berücksichtigung höherer Standards bezüglich der Trinkwasserhygiene wurde die Vorplanung aus 2018 hinsichtlich der Betriebs- und Folgekosten sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen aufgrund der Pandemie optimiert.

 

Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene werden automatische Spülungen der Trinkwasserleitungen vorgesehen. Darüber hinaus wurde mit nun zwei Frischwasserstationen das Leitungsnetz so optimiert, dass die Wahrscheinlichkeit eines Befalls mit Legionellen deutlich reduziert wird.

 

Zur Wärmeerzeugung wird nunmehr eine Wärmepumpe vorgesehen, die auf regenerative Energie zurückgreift und die Verwendung von fossilen Brennstoffen deutlich reduziert. In vielen Funktionsräumen wurden Lüftungsanlagen geplant, die eine ausreichende Belüftung der Räume mit Außenluft sicherstellen. Es erfolgt hierbei eine Wärmerückgewinnung, so dass sich dies kostenmindernd auf die Betriebskosten auswirkt. Ebenso wurde eine nutzungsabhängige Beleuchtung mit LED geplant, die sich energiesparend und betriebskostensenkend auswirkt. Die Investitionskosten im Bereich TGA steigen hierdurch insgesamt um ca. 310.000 Euro.

 

Dachkonstruktion mit extensiver Begrünung

 

Es wird ein Dach mit extensiver Begrünung vorgesehen. Dies wirkt positiv auf das Mikroklima und sorgt für zusätzliche Verdunstung sowie verzögerten Regenwasserablauf. Gegenüber einem konventionellen Dachaufbau ergeben sich hier Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 Euro.

 

Von der zusätzlichen Errichtung einer Photovoltaikanlage wurde abgesehen, da der Strom für das Funktionsgebäude nicht gleichmäßig benötigt wird. In diesem Fall ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage nicht wirtschaftlich. Dies wurde in einem Beratungsgespräch mit der Energieagentur NRW bestätigt. Die Berücksichtigung einer Photovoltaikanlage würde zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 100.000 Euro (Schätzwert) verursachen sowie aufgrund der Planungsänderungen einen Verzug im Projekt nach sich ziehen.

 

Grundstückserschließung

 

Für die Entwässerung des Gebäudes ist eine Anpassung / Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserkanäle vorgesehen. Die entsprechende Notwendigkeit ergab sich aufgrund der detaillierteren Planung. Hierfür sind ca. 100.000 Euro anzusetzen.

 

 

Deckungsvorschlag

 

Bei einem Vor-Ort-Termin am 21.11.2020 wurde durch die Frau Ministerin Scharrenbach die Förderung des Projekts mit Fördermitteln in Höhe von 1.500.000 Euro zugesagt. Somit erfolgt die Deckung für die Mehrkosten im Projekt durch die zugesagten Fördermittel für die Maßnahme.

 

Gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investitionen

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250015

Ersatz Funktionsgebäude Weidenweg 3

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzhaushalt

Bezeichnung

Betrag €

2020

IO26250015

25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

496.000

2021 (VE)

IO26250015

25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

804.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzhaushalt

Bezeichnung

Betrag €

2020

IO26250015

25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

496.000

2021

IO26250015

25

Auszahlungen f. Baumaßnahmen

1.479.000

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Zeile Finanzhaushalt

Bezeichnung

Betrag €

2021

IO26250015

18

Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

1.500.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer