Betreff
Anmeldeverfahren Schulneulinge 2021/22
Vorlage
WP 20-25 SV 51/025
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt das vorgestellte Ergebnis zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 28. und 29.September 2020 fand das Anmeldeverfahren 2021/22 für die Schulneulinge an Hildener Grundschulen statt. Bereits Anfang November 2020 steht nunmehr das endgültige Ergebnis des fest. Es ist kein Schulneuling mehr unversorgt. Vor dem Hintergrund, dass sich in den vergangenen Jahren die Zusage für die Eltern bis Weihnachten und zum Teil darüber hinaus hinzog, wertet die Verwaltung dies als ein sehr positives Ergebnis.

 

Neben dieser schon sehr erfreulichen Entwicklung bestätigte das diesjährige Anmeldeverfahren die theoretischen Gedankengänge der Hildener Schulentwicklungsplanung im praktischen Bezug umfänglich.

 

Die durch den gemeinsamen und kontinuierlichen Planungsprozess zu erwartenden Zügigkeiten trafen nahezu punktgenau ein. Der Nachsteuerungsprozess nach Anmeldung reduzierte sich auf ein Minimum. Die erwarteten Effekte der heterogenen Verteilung von Schülerinnen und Schülern lassen sich an den beigefügten Daten deutlich ablesen. (siehe Anlage 1)

 

Alle Grundschulsysteme werden durch die Verteilung gestärkt. Es gibt aktuell keine Schulen mehr, die durch fehlende Anmeldezahlen in ihrer Existenz bedroht sind. Die Zusammensetzung der Schülerschaft ist deutlich ausgewogener als noch vor wenigen Jahren. Selbst der Standort Walderstrasse, der durch die zurzeit durchgeführten Umbauarbeiten weniger attraktiv ist, verzeichnet 16 Anmeldungen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und der Errichtung eines hoch attraktiven Schulstandortes im Jahr 2022 ist dort mit einer erhöhten Nachfrage zu rechen.

 

Zusätzlich gibt es für die Elternschaft in Hilden ein hohes Maß an Wahlfreiheit, von der in diesem Jahr auch ca. ein Viertel der Hildener Familien Gebrauch machte.  

 

Durch die gerechte Verteilung der Hildener Schülerinnen und Schüler haben alle Grundschulen im Rahmen der festgelegten Zügigkeiten Planungssicherheit. Auch der Schulträger kann auf den vorliegenden Daten basierend die anstehenden baulichen Maßnahmen planen.

 

Natürlich ist dies lediglich ein Zwischenergebnis. Der Prozess der Schulentwicklungsplanung muss auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Es müssen, so wie es das Planungskonzept vorsieht, weiterhin alle beteiligten Interessengruppen in den Prozess einbezogen werden (Arbeitskreis SEP). Nur so kann auf die dynamischen Veränderungen der Schullandschaft und auf demografische Veränderungen adäquat reagiert werden. 

 

Die Verwaltung muss die bereits skizierten Baumaßnahmen (KGS Beethovenstraße, GGS Wilhelm Hüls) zielstrebig vorantreiben, um Kapazitäten zu schaffen, auch die nächsten konzeptionellen Ausbaustufen zu erreichen.

 

Von zentraler Bedeutung wird es auch sein, den Entwicklungsprozess des Offenen Ganztages an den SEP anzuschließen. Die Frage einer bedarfsorientierten Versorgung mit Ganztagsplätzen wird perspektivisch von den Fragen einer systemischen Versorgung mit Schulplätzen nicht mehr zu trennen sein.

 

Die Verwaltung bereitet unter Einbindung der politischen Steuerung die entsprechenden Schritte dazu vor.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer