Antragstext:
„In
Kenntnis und Erwartung starker Verwerfungen durch die Corona-Pandemie
beschließt der Schulausschuss, den absehbar
vermehrten Rückstufungen von Kindern an Grundschulen in den nächsten Monaten vorübergehend durch die Zulassung von Überhangklassen / weiteren
Klassenbildungen vorausschauend zu
begegnen. Die zusätzlichen Klassen
sollen schwerpunktmäßig dort zustande kommen, wo die personellen und räumlichen Voraussetzungen es ermöglichen, dem zusätzlichen Bedarf zur Vermeidung
unverhältnismäßiger Spitzen zu entsprechen.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Schulträger und Schulaufsicht des Kreises Mettmann haben gemeinsam die Situation der Hildener Grundschulen im Blick und sind in einem kontinuierlichen Austausch dazu. Das gilt auch und insbesondere für die Lage in Folge der Corona-Pandemie.
Nach aktueller Rücksprache (2.11.2020) mit der kommissarischen Schulaufsicht für die Stadt Hilden, Frau Terwint, bildet sich an den Hildener Grundschulen keine Situation ab, welche aktuell die Bildung zusätzlicher Klassen notwendig machen würde.
Die Verteilung der Schüler*innen für die Schulneulinge 2021/22 hat stattgefunden und zu einem stadtweit sehr ausgeglichenem Ergebnis im Sinne des Hildener SEP geführt. Eine größere Anzahl an Rückstellungen in die Klasse 1 zeichnet sich nicht ab.
Die Verwaltung bleibt in dieser Thematik kontinuierlich am Ball, um im Bedarfsfall gemeinsam mit der Schulaufsicht und einer gegebenenfalls betroffenen Schule passgenaue Lösungen entwickeln zu können.
Die Notwendigkeit einer Beschlussfassung wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Klimarelevanz:
keine