Betreff
Feststellung der Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2020
Vorlage
WP 20-25 SV 10/002
Aktenzeichen
10.4-Wahlen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit des Ergebnisses der Kommunalwahl 2020 fest.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die neu gewählte Vertretung hat gemäß § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.

 

Die Einteilung der städtischen Wahlbezirke wurde durch den Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.10.2019 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 15.10.2019

 

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 03.08.2020 alle eingereichten Wahlvorschläge für die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie für die Stadtratswahlen in Hilden, die Wahlvorschläge in den Wahlbezirken und die Reservelisten nach Prüfung zugelassen. Es wurden im Zulassungsverfahren keinerlei Mängel festgestellt. Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 05.08.2020 im Amtsblatt der Stadt Hilden öffentlich bekannt gemacht.

 

Nach der Zulassung der Kandidaten verstarb ein Direktkandidat des Wahlbezirkes 3010. Dies führte dazu, dass in dem betroffenen Wahlbezirk 3010 eine Nachwahl durchzuführen war.Zuvor war der betroffenen Partei im Rahmen eines so genannten vereinfachten Verfahrens nach § 64 Abs. 2 KWahlO Gelegenheit zu geben, einen neuen Kandidaten/ eine neue Kandidatin zu benennen.

 

In der Sitzung am 14.09.2020 hat der Wahlausschuss die Zulassung des Wahlvorschlages für den Wahlbezirk beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 15.09.2020.

 

Bei der Bürgermeisterwahl erreichte Herr Dr. Claus Pommer die erforderliche Mehrheit und wurde zum Bürgermeister gewählt.

 

Das vorläufige Ergebnis der Bürgermeisterwahl wurde am 16.09.2020 durch den Wahlausschuss geprüft. Es wurden keine rechnerischen Fehler festgestellt. Bedenken gegen die Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln wurden nicht erhoben.

 

Das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 17.09.2020 bekannt gemacht.

 

Am 27.09.2020 fand im Wahlbezirk 3010 die Nachwahl zur Stadtratswahl statt.

 

Das Ergebnis der Stadtratswahl wurde vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 01.10.2020 geprüft. Bedenken gegen die rechnerische Richtigkeit und die Beschlüsse der Wahlvorstände wurden nicht erhoben.

 

Das endgültige Wahlergebnis der Stadtratswahl wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 02.10.2020 bekannt gemacht.

 

Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes können gegen die Gültigkeit der Wahl

        jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,

        die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie

      die Aufsichtsbehörde

 

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten. In der Einspruchsfrist von einem Monat sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt worden.

 

Der Rat hat insofern nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss die Kommunalwahl für gültig zu erklären. (§ 40 Abs. 1 Buchstabe d Kommunalwahlgesetz).

 

In Vertretung

Gez. Danscheidt

Erster Beigeordneter