Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gem. § 40 Abs. 1
Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit des Ergebnisses der
Kommunalwahl 2020 fest.
Erläuterungen und Begründungen:
Die neu gewählte Vertretung hat
gemäß § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) nach Vorprüfung durch einen
hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) über die Einsprüche sowie
über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.
Die Einteilung der städtischen
Wahlbezirke wurde durch den Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.10.2019
beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 15.10.2019
Der Wahlausschuss hat in seiner
Sitzung am 03.08.2020 alle eingereichten Wahlvorschläge für die Direktwahl des
Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie für die Stadtratswahlen in Hilden, die
Wahlvorschläge in den Wahlbezirken und die Reservelisten nach Prüfung
zugelassen. Es wurden im Zulassungsverfahren keinerlei Mängel festgestellt. Die
zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 05.08.2020 im Amtsblatt der Stadt Hilden
öffentlich bekannt gemacht.
Nach der Zulassung der
Kandidaten verstarb ein Direktkandidat des Wahlbezirkes 3010. Dies führte dazu,
dass in dem betroffenen Wahlbezirk 3010 eine Nachwahl durchzuführen war.Zuvor
war der betroffenen Partei im Rahmen eines so genannten vereinfachten Verfahrens
nach § 64 Abs. 2 KWahlO Gelegenheit zu geben, einen neuen Kandidaten/ eine neue
Kandidatin zu benennen.
In der Sitzung am 14.09.2020
hat der Wahlausschuss die Zulassung des Wahlvorschlages für den Wahlbezirk
beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 15.09.2020.
Bei der Bürgermeisterwahl
erreichte Herr Dr. Claus Pommer die erforderliche Mehrheit und wurde zum
Bürgermeister gewählt.
Das vorläufige Ergebnis der
Bürgermeisterwahl wurde am 16.09.2020 durch den Wahlausschuss geprüft. Es
wurden keine rechnerischen Fehler festgestellt. Bedenken gegen die
Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von
Stimmzetteln wurden nicht erhoben.
Das endgültige Wahlergebnis der
Bürgermeisterwahl wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 17.09.2020 bekannt
gemacht.
Am 27.09.2020 fand im
Wahlbezirk 3010 die Nachwahl zur Stadtratswahl statt.
Das Ergebnis der Stadtratswahl
wurde vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 01.10.2020 geprüft. Bedenken gegen
die rechnerische Richtigkeit und die Beschlüsse der Wahlvorstände wurden nicht
erhoben.
Das endgültige Wahlergebnis der
Stadtratswahl wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 02.10.2020 bekannt
gemacht.
Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes
können gegen die Gültigkeit der Wahl
•
jeder
Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
•
die für das
Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der
Wahl teilgenommen haben, sowie
• die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach
Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung
über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c)
Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten. In der Einspruchsfrist von einem
Monat sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt worden.
Der Rat hat insofern nach
Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss die Kommunalwahl für gültig zu
erklären. (§ 40 Abs. 1 Buchstabe d Kommunalwahlgesetz).
In Vertretung
Gez. Danscheidt
Erster
Beigeordneter