Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung
wird anheim gestellt.
(Günther Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des
Rates vom 10.05.2006 hat die BA-Fraktion den beigefügten Antrag gestellt.
Hierzu nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Der Antrag der
BA-Fraktion fordert eine Erweiterung der Information, die die Zentrale
Vergabestelle an die politischen Gremien gibt.
Aktuell erhält der
Haupt- und Finanzausschuss zu jeder Sitzung eine Vorlage, in der jede Vergabe
über den beschlossenen Wertgrenzen von 30.000 € im Bereich der VOL/A und 40.000
€ im Bereich der VOB/A mitgeteilt wird. In dieser Mitteilung werden alle Firmen
inklusive den Angebotspreisen aufgelistet.
Darüber hinaus
werden Information zu den Haushaltsmitteln und bei Bedarf die
vergaberechtlichen
Gründe der einzelnen
Vergabe mitgeteilt. Wegen des Datenschutz erfolgt die Mitteilung im
nicht-öffentlichen
Teil der Sitzungen. Diese Mitteilungen werden unabhängig von der Vergabeart
gemacht.
Einmal jährlich
berichtet die Zentrale Vergabestelle über die aktuellen Änderungen im Vergaberecht
und dem Verwaltungshandeln. Dokumentiert werden Änderungen in den Gesetzen, der
Rechtssprechung und wichtige Anpassungen der Dienstanweisung, Vergabevermerke
und sonstiger Formalien. Daneben wird die statistische Auswertung fortgeführt.
Zusätzlich soll nun
darüber informiert werden, wie oft und in welcher Gesamthöhe eine Firma Aufträge
durch die Stadt erhalten hat. Diese Information soll für alle Vergaben, mit
Ausnahme von Rahmenverträgen und bei Beauftragungen von insgesamt unter
12.500,00 €, erfolgen. Eine solche Auflistung würde dazu führen, dass eine
Datenbank eingerichtet werden müsste und die Fachämter alle Vergaben – incl. evtl. Nachaufträgen - für freihändige
Vergaben oberhalb der Wertgrenze von 12.500,- € zu melden haben. Dies hätte
einen hohen Aufwand zur Folge. Der Zeitbedarf für die beschriebene zusätzliche
Arbeit in den Fachämtern, in der Zentralen Vergabestelle und der allgemeine
Sachaufwand hierzu steigt zwangläufig an.
In Zeiten, in denen
von Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau geredet wird, ist eine Änderung
der bisherigen Praxis in der gewünschten Form kontraproduktiv. Wie auch schon
mehrfach angesprochen wurde, steht die Verwaltung auf dem Standpunkt, dass sie
mit ihrem aktuellen Vergabeverfahren - insbesondere mit dem entwickelten
Vergabevermerk – eine transparente Vergabe durchführt und die zusätzliche
Auflistung keine weiteren Ergebnisse bringt.
Zu 2.)
Hier geht es auch um
die Beschaffung der schon oft zitierten Bleistift, Blumen, Reparaturen etc.
Dieser Teil des Antrags ist nur unter einem hohen personellen und bürokratischen
Aufwand realisierbar. Eine Liste aller Aufträge würde es ebenfalls notwendig
machen, dass die Fachämter mit höherem Zeit- und Sachaufwand die Daten zur
Verfügung stellen und eine zentrale Stelle diese sammeln und aufbereiten
müsste. Ohne zusätzlichen Personalaufwand ist dieses nicht zu leisten.
Mit den aktuellen
Regelungen und dem angewandten Verfahren, ist von einer ordentlichen und
transparenten Durchführung von Beschaffungen bzw. Vergaben auszugehen. Eine
Ausweitung der Informationspflicht über die bestehenden Wertgrenzen hinaus,
führt aus Sicht der Verwaltung zu keiner Verbesserung der Korruptionsprävention
und Schutz vor Manipulationen. Auch ist im Rahmen der Dienstanweisung und der
Vorgaben das RPA in sehr vielen Fällen bei den angesprochenen Vergaben prüfend
tätig.
(Günther Scheib)