Betreff
Antrag der BA-Fraktion, Informationspflicht der Zentralen Vergabestelle
Vorlage
WP 04-09 SV 20/072
Aktenzeichen
II/20-ZVS-KR
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 

 

 

(Günther Scheib)

 


 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In der Sitzung des Rates vom 10.05.2006 hat die BA-Fraktion den beigefügten Antrag gestellt.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.)

Der Antrag der BA-Fraktion fordert eine Erweiterung der Information, die die Zentrale Vergabestelle an die politischen Gremien gibt.

 

Aktuell erhält der Haupt- und Finanzausschuss zu jeder Sitzung eine Vorlage, in der jede Vergabe über den beschlossenen Wertgrenzen von 30.000 € im Bereich der VOL/A und 40.000 € im Bereich der VOB/A mitgeteilt wird. In dieser Mitteilung werden alle Firmen inklusive den Angebotspreisen aufgelistet.

Darüber hinaus werden Information zu den Haushaltsmitteln und bei Bedarf die vergaberechtlichen

Gründe der einzelnen Vergabe mitgeteilt. Wegen des Datenschutz erfolgt die Mitteilung im

nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen. Diese Mitteilungen werden unabhängig von der Vergabeart

gemacht.

 

Einmal jährlich berichtet die Zentrale Vergabestelle über die aktuellen Änderungen im Vergaberecht und dem Verwaltungshandeln. Dokumentiert werden Änderungen in den Gesetzen, der Rechtssprechung und wichtige Anpassungen der Dienstanweisung, Vergabevermerke und sonstiger Formalien. Daneben wird die statistische Auswertung fortgeführt.

 

Zusätzlich soll nun darüber informiert werden, wie oft und in welcher Gesamthöhe eine Firma Aufträge durch die Stadt erhalten hat. Diese Information soll für alle Vergaben, mit Ausnahme von Rahmenverträgen und bei Beauftragungen von insgesamt unter 12.500,00 €, erfolgen. Eine solche Auflistung würde dazu führen, dass eine Datenbank eingerichtet werden müsste und die Fachämter alle Vergaben – incl. evtl. Nachaufträgen - für freihändige Vergaben oberhalb der Wertgrenze von 12.500,- € zu melden haben. Dies hätte einen hohen Aufwand zur Folge. Der Zeitbedarf für die beschriebene zusätzliche Arbeit in den Fachämtern, in der Zentralen Vergabestelle und der allgemeine Sachaufwand hierzu steigt zwangläufig an.

 

In Zeiten, in denen von Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau geredet wird, ist eine Änderung der bisherigen Praxis in der gewünschten Form kontraproduktiv. Wie auch schon mehrfach angesprochen wurde, steht die Verwaltung auf dem Standpunkt, dass sie mit ihrem aktuellen Vergabeverfahren - insbesondere mit dem entwickelten Vergabevermerk – eine transparente Vergabe durchführt und die zusätzliche Auflistung keine weiteren Ergebnisse bringt.

 

Zu 2.)

Hier geht es auch um die Beschaffung der schon oft zitierten Bleistift, Blumen, Reparaturen etc. Dieser Teil des Antrags ist nur unter einem hohen personellen und bürokratischen Aufwand realisierbar. Eine Liste aller Aufträge würde es ebenfalls notwendig machen, dass die Fachämter mit höherem Zeit- und Sachaufwand die Daten zur Verfügung stellen und eine zentrale Stelle diese sammeln und aufbereiten müsste. Ohne zusätzlichen Personalaufwand ist dieses nicht zu leisten.

 

Mit den aktuellen Regelungen und dem angewandten Verfahren, ist von einer ordentlichen und transparenten Durchführung von Beschaffungen bzw. Vergaben auszugehen. Eine Ausweitung der Informationspflicht über die bestehenden Wertgrenzen hinaus, führt aus Sicht der Verwaltung zu keiner Verbesserung der Korruptionsprävention und Schutz vor Manipulationen. Auch ist im Rahmen der Dienstanweisung und der Vorgaben das RPA in sehr vielen Fällen bei den angesprochenen Vergaben prüfend tätig.

 

 

 

(Günther Scheib)