Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden genehmigt die vom Ersten Beigeordneten Norbert Danscheidt und
Ratsmitglied Claudia Schlottmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW am 06.10.2020
gefasste Dringlichkeitsentscheidung über den Beitritt zur
Einkaufsgenossenschaft KoPart eG.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Begründung für die am 06.10.2020 gefasste Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Entscheidung. Der Beitritt ist inzwischen vollzogen und von KoPart eG bestätigt worden. Die erste Lieferung von Laptops für Lehrer aus der Landesförderung konnte bereits umgesetzt werden.
Der Beitritt war mit einem einmaligen Mitgliedsanteil von 750 € verbunden, der aus vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert wurde.
Gez. Dr. Claus Pommer
Bürgermeister