Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Mitgliedschaft in der Einkaufsgenossenschaft KoPart eG
Vorlage
WP 20-25 SV I/001
Aktenzeichen
I/Dn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vom Ersten Beigeordneten Norbert Danscheidt und Ratsmitglied Claudia Schlottmann gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW am 06.10.2020 gefasste Dringlichkeitsentscheidung über den Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft KoPart eG.


Erläuterungen und Begründungen:

Die Begründung für die am 06.10.2020 gefasste Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Entscheidung. Der Beitritt ist inzwischen vollzogen und von KoPart eG bestätigt worden. Die erste Lieferung von Laptops für Lehrer aus der Landesförderung konnte bereits umgesetzt werden.

 

Der Beitritt war mit einem einmaligen Mitgliedsanteil von 750 € verbunden, der aus vorhandenen Haushaltsmitteln finanziert wurde.

 

Gez. Dr. Claus Pommer

Bürgermeister