Betreff
Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine 2019
Vorlage
WP 20-25 SV 50/005
Aktenzeichen
III/50.02/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt die Mitteilung der Verwaltung über die Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine für das Jahr 2019 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die „Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ sehen zwei Arten der finanziel-len Förderung der Migrantenvereine vor:

 

  • Der jährliche „Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,-- steht allen Vereinen zu – unabhängig von inhaltlicher Arbeit.

 

  • Darüber hinaus gab es im Jahr 2019 die „zweckgebundenen Einzelzuschüsse“ in Höhe von insgesamt   € 5.360,00, von denen allerdings nur € 4.732,48 beansprucht wurden .

 

Daraus ergab sich bei neun Vereinen ein Gesamtzuschuss-Rahmen in Höhe von € 11.660,--, von denen tatsächlich € 11.032,48 in Anspruch genommen wurden.

 

Der Zweck dieser Zuschüsse wird in den o.g. Richtlinien unter Punkt 3 definiert:

 

„Die dann verbleibenden Mittel, die im Haushaltsplan für diesen Zweck zur Verfügung stehen,

dienen der Vergabe einzelner Zuschüsse, die von den Vereinen für die von ihnen initiierten

Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten mit integrativem Charakter gemäß den Handlungsfeldern

des Strategiekonzepts „Integration ist machbar!“ beantragt werden.

 

Diese Handlungsfelder lauten:

 

(1) Sprachförderung und Chancengleichheit

(2) Stadtteilorientierte Förderung der Integration

(3) Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit

(4) Integrationsförderung im Sport

(5) Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

(6) Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

(7) Politische Partizipation

 

Bei der Förderung in diesem Sinne fungieren die Vereine als Partner der kommunalen

Integrationsarbeit. Sie sollen insbesondere eine Brücke zu Zielgruppen bilden, welche sich sonst in

ihre ethnische Nische zurückziehen könnten und für die kommunale Integrationsarbeit nicht

mehr erreichbar wären. In dieser Hinsicht stellen die Angebote und Projekte der Migrantenvereine eine sinnvolle Ergänzung zur professionellen Arbeit dar.

 

…Über die zweckentsprechende Verwendung ist ein Nachweis zu führen.“

 

In Anlage 1 sind alle Projekte aller Vereine aufgeführt, die nach Beschluss des Integrationsrates im Jahr 2019 gefördert wurden sowie die jeweiligen Verwendungsnachweise, die von den Vereinen eingereicht wurden.

 

Überwiegend wurden die Projekte wie geplant umgesetzt. Folgende Abweichungen ergaben sich:

 

Der Verein PHILIA erzielte bei Durchführung seines Projekts „Vortrag über die griechische Mythologie“ (Anlage 1.2) Einnahmen in Höhe von € 216,--, die in Summe mit den Fördermitteln in Höhe von € 400,-- die Ausgaben für das Projekt um € 32,-- überschritten. Der Betrag von € 32,-- wurde daher vom Verein PHILIA bereits erstattet.

 

Das Islamisch-Marokkanische Kulturzentrum führte das geplante Projekt „Kinderausflug“ (Anlage 1.9) nicht durch. Der dazu bereitgestellte Betrag von € 470,-- wurde von dem Verein erstattet.

 

Die Türkisch-Islamische Gemeinde hatte für das Projekt „Moscheeführungen mit Schulklassen“ (Anlage 1.12) einen Zuschuss in Höhe von € 150,-- erhalten, allerdings nur € 24,48 ausgegeben. Die Differenz von € 125,52 wurde von dem Verein erstattet.

 

Anzumerken ist:

Die Verwendungsnachweise gingen teils per Email und teils als Brief bei der Verwaltung ein.

Unterschrieben sind daher nur die als Brief eingegangenen, die zur weiteren Bearbeitung

gescannt wurden.

 

gez.

in Vertretung

 

 

 

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501 Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2019

0505011000

531800

Zuschuss an die Vereine

11.660,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer