Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Mitteilung der Verwaltung über die Verwendungsnachweise der zweckgebundenen Einzelzuschüsse der Migrantenvereine für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die „Richtlinien
über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die
finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen“ sehen zwei
Arten der finanziel-len Förderung der Migrantenvereine vor:
- Der jährliche „Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,-- steht allen
Vereinen zu – unabhängig von inhaltlicher Arbeit.
- Darüber hinaus gab es im Jahr 2019 die „zweckgebundenen
Einzelzuschüsse“ in Höhe von insgesamt
€ 5.360,00, von denen allerdings nur € 4.732,48 beansprucht wurden .
Daraus ergab sich
bei neun Vereinen ein Gesamtzuschuss-Rahmen in Höhe von € 11.660,--, von denen
tatsächlich € 11.032,48 in Anspruch genommen wurden.
Der Zweck dieser
Zuschüsse wird in den o.g. Richtlinien unter Punkt 3 definiert:
„Die dann
verbleibenden Mittel, die im Haushaltsplan für diesen Zweck zur Verfügung
stehen,
dienen der
Vergabe einzelner Zuschüsse, die von den Vereinen für die von ihnen initiierten
Projekte,
Maßnahmen und Aktivitäten mit integrativem Charakter gemäß den Handlungsfeldern
des
Strategiekonzepts „Integration ist machbar!“ beantragt werden.
Diese
Handlungsfelder lauten:
(1)
Sprachförderung und Chancengleichheit
(2)
Stadtteilorientierte Förderung der Integration
(3)
Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit
(4)
Integrationsförderung im Sport
(5)
Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
(6)
Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung
(7) Politische
Partizipation
Bei der Förderung
in diesem Sinne fungieren die Vereine als Partner der kommunalen
Integrationsarbeit.
Sie sollen insbesondere eine Brücke zu Zielgruppen bilden, welche sich sonst in
ihre ethnische
Nische zurückziehen könnten und für die kommunale Integrationsarbeit nicht
mehr erreichbar
wären. In dieser Hinsicht stellen die Angebote und Projekte der
Migrantenvereine eine sinnvolle Ergänzung zur professionellen Arbeit dar.
…Über die
zweckentsprechende Verwendung ist ein Nachweis zu führen.“
In Anlage 1 sind alle Projekte
aller Vereine aufgeführt, die nach Beschluss des Integrationsrates im Jahr 2019
gefördert wurden sowie die jeweiligen Verwendungsnachweise, die von den Vereinen
eingereicht wurden.
Überwiegend
wurden die Projekte wie geplant umgesetzt. Folgende Abweichungen ergaben sich:
Der Verein PHILIA
erzielte bei Durchführung seines Projekts „Vortrag über die griechische
Mythologie“ (Anlage 1.2) Einnahmen in Höhe von € 216,--, die in Summe mit den
Fördermitteln in Höhe von € 400,-- die Ausgaben für das Projekt um € 32,--
überschritten. Der Betrag von € 32,-- wurde daher vom Verein PHILIA bereits
erstattet.
Das
Islamisch-Marokkanische Kulturzentrum führte das geplante Projekt
„Kinderausflug“ (Anlage 1.9) nicht durch. Der dazu bereitgestellte Betrag von €
470,-- wurde von dem Verein erstattet.
Die
Türkisch-Islamische Gemeinde hatte für das Projekt „Moscheeführungen mit
Schulklassen“ (Anlage 1.12) einen Zuschuss in Höhe von € 150,-- erhalten,
allerdings nur € 24,48 ausgegeben. Die Differenz von € 125,52 wurde von dem
Verein erstattet.
Anzumerken ist:
Die
Verwendungsnachweise gingen teils per Email und teils als Brief bei der
Verwaltung ein.
Unterschrieben
sind daher nur die als Brief eingegangenen, die zur weiteren Bearbeitung
gescannt wurden.
gez.
in Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 Hilfen zur
Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2019 |
0505011000 |
531800 |
Zuschuss an die
Vereine |
11.660,-- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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