Beschlussvorschlag:
„Nach Vorberatung durch den
Stadtentwicklungsausschuss und den Kulturausschuss
fasst der Rat folgenden Beschluss:
1.
Der Errichtung von fünf Stelen - Anlage 2 –
für die Bereiche Kultur und Stadtmarketing mit einem Kostenaufwand von € 50.000
an den Standorten gem. Anlage 1 wird zugestimmt.
Kosten für Anschaffung und
Ersatzbeschaffung sowie Unterhaltung und Wartung der Stelen werden von der Stadt Hilden
übernommen.
Um eine Realisierung noch im
Jahre 2006 zu ermöglichen, werden die Kosten für die Erstanschaffung in Höhe
von € 50.000 außerplanmäßig
bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt mittels Entnahme aus der Rücklage
( Haushaltsstelle
9100.000.3100).
Die Bestückung der Stelen mit
Plakaten ist zwischen Kulturverwaltung und Stadtmarketing GmbH abzustimmen und
erfolgt dann nach dem abgestimmten Plan durch die Stadtmarketing GmbH.
2.
Alternative a.
Die
Planung für den Bereich der Hildener Vereine und Verbände Dreiecksständer nach
Anlage 3 mit einem Aufwand von € 15.000 an den Standorten gem. Anlage 1
zu
errichten, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Kosten für die Erstanschaffung
und Ersatzbeschaffung der Dreiecksständer
ebenso wie die Personalkosten und
die sonstigen Unterhaltungskosten werden von
der Stadtmarketing GmbH
übernommen.
Der Betrieb (Bestückung mit
Plakaten, Unterhaltung) erfolgt ebenfalls durch die Stadtmarketing GmbH gegen
eine Nutzungsgebühr von 0,50 € pro Seite - DIN A1 -.
Zur Unterstützung dieses
Vorhabens wird die Werbung mittels Dreiecksständer als Sondernutzung auf den in
der Anlage 1 schraffiert dargestellten öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr zugelassen.
Von diesem Verbot ausgenommen
sind a.) die Wahlwerbung der politischen Parteien vor den jeweiligen Wahlen, sowie
b.) die Werbung Hildener Vereine und Verbände
mit Dreiecksständern aus
hochwertigen Materialien ( insbes. Edelstahl, Aluminium ).
Diese Änderungen sind in eine Änderungsverordnung zur
Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Hilden aufzunehmen.
Alternative b.
Für
die Hildener Vereine und Verbände verbleibt es
bei den bisherigen Möglichkeiten der Werbung mit Dreiecksständern, damit
jeder betroffene Verein und Verband nach seinen finanziellen Möglichkeiten die
für ihn jeweils notwendige Werbung im Bereich der Fußgängerzone im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten betreiben kann.
Alternative
c.
Gänzlicher
Verzicht auf Dreiecksständer in der Fußgängerzone
3.
Die als Anlage 4 beigefügte Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Hilden wird
beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahre 2005 wurden im Baudezernat Überlegungen angestellt, mit dem Ziel, die gesamte Werbung im Bereich der Fußgängerzone aus einem Guss gestalten zu lassen und die Stadtwerbung als Imagewerbung zu verbessern.
In Gesprächen zwischen der Bau- und Kulturverwaltung und der Stadtmarketing GmbH wurde
ein Konzept abgestimmt, dass für den Bereich der städtischen Eigenwerbung vorsieht, an fünf ausgesuchten Standorten in der Innenstadt Werbung mittels hochwertiger Stelen für die Bereiche Kulturveranstaltungen und Stadtmarketing zu betreiben.
Das Büro
Knappschneider aus Wuppertal hat eine Plakatsäule für den städtischen Außenraum
entwickelt, die sich harmonisch in das Stadtbild einfügen würde.
Diese Säule hat eine
Gesamthöhe von 250 cm mit einem Durchmesser von 70 cm. Die drei vorgesehenen
Plakatfenster können je 1 DIN-A1 und 2 DIN-A 3 Plakate aufnehmen.
Die Fenster lassen
sich aufklappen.
Zur gleichmäßigen
Hinterleuchtung ist eine Lichtquelle im Zentrum positioniert.
Als Anlage 2 ist der
Sitzungsvorlage eine zeichnerische Darstellung der Säule beigefügt.
Diese Lösung
verursacht pro Standort Erstellungskosten in Höhe von € 10.000.
In dieser Summe sind
enthalten:
Säule, Montage,
Fundament, Stromanschluss und MWSt.
Die Umsetzung dieser
Maßnahme sollte nach abschließender Prüfung der Standorte und Bereitstellung der
Mittel im Laufe des Jahres 2006 erfolgen.
Anzumerken bleibt noch, dass die Stelen für die Bereiche Kulturveranstaltungen und Stadtmarketing von zentraler Stelle aus bedient werden sollen.
Diese zentrale
Stelle soll bei der Stadtmarketing GmbH angesiedelt werden. Von dort werden
dann auch die Personalkosten übernommen.
Die Kosten der Erst-
und Ersatzbeschaffung sowie die der Unterhaltung übernimmt die Stadt Hilden.
Als Standorte sind folgende Örtlichkeiten vorgesehen:
Fritz – Gressard – Platz
Mittelstraße (Klotzstr. / Benrather Str.)
Mittelstraße (Kirchhofstraße)
Markt
Bürgerhaus
Aufgrund einer Anregung aus dem Ältestenrat wurden die Bereiche Bürgerhaus und Mittelstraße (Kirchhofstraße) hinsichtlich der Entfernung der Stelen nochmals in der Verwaltung betrachtet. Da es sich hier um Bereiche handelt die der Besucher der Fußgängerzone auf jeden Fall anläuft, andererseits die Möblierung der Fußgängerzone zwischen diesen Bereichen die Wirkung der Stelen herabsetzt, soll jedoch keine Veränderung der vorgeschlagenen Standorte erfolgen.
Die Verwaltung
verspricht sich von der Umsetzung dieses Konzeptes eine Steigerung der Wirksamkeit
der städtischen Eigenwerbung und Aufwertung des Stadtbildes im
Fußgängerbereich.
Alternative 2a
Für die Vereins- und Verbandswerbung sind im Rahmen der Alternative 2a 15 hochwertige Dreiecksständer - siehe Anlage 1 - vorgesehen.
Als Material für
diese Dreieckständer ist Alu/VA- Edelstahl vorgesehen.
Die Werbefläche
sollte ausreichend für DIN A1 Plakate und mit Alu-Wechselrahmen mit durchsichtigem
Kunststoffeinsatz und neutralfarbigem Hintergrund.
Die Plakate werden in den Kunststoffeinsatz eingesteckt, so dass auch bei Plakaten kleineren Formats immer ein sauberes Bild ergibt.
Andere Dreiecksständerwerbemaßnahmen in den vorgenannten Bereichen werden in der Innenstadt zur Unterstützung der Alternative 2a im Rahmen des Werbeflächenkonzeptes nicht mehr zugelassen und Missachtungen konsequent ordnungsbehördlich verfolgt.
Zur Umsetzung dieser Planung ist noch die Anpassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hilden erforderlich.
Die erforderliche Änderungsverordnung ist als Anlage 4 dieser Anlage zur Beschlussfassung beigefügt.
Nach einer
Internetrecherche ist mit mindestens € 10.000,00 an Kosten zu rechnen.
Hierbei wurde von der Anschaffung von 20 Ständern
– 15 Standorte inkl. 5 Dreiecksständer als Ersatz – ausgegangen.
Die Stadtmarketing
GmbH ist bereit, die Aufgabe der Anschaffung, Unterhaltung und Verwaltung der
Werbeflächen zu übernehmen. Die Kosten werden von der Stadtmarketing GmbH
übernommen.
Die Anmerkungen des
Ältestenrates hinsichtlich der Diebstahlsicherung werden durch das Stadtmarketing
beachtet werden.
Nach einem
vorläufigen Betriebskonzept sollen die Dreieckständer Hildener Vereinen und
Verbänden aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales für ihre entsprechenden
Veranstaltungen gegen Zahlung eines Betrages mietweise zur Verfügung gestellt
werden.
Die Mindestmietzeit
sollte eine Woche – von Montag bis Sonntag – betragen.
Es ist vorgesehen,
die Plakate mit einer Mindestgröße von DIN A2 bei der Stadtmarketing GmbH
abzugegeben.
Diese kümmert sich
um die Anbringung der Werbung an den vereinbarten Standorten.
Die Standorte sollen
wöchentlich dreimal auf ihre Sauberkeit und ihren Zustand kontrolliert werden.
Festgestellte Missstände
werden sofort beseitigt. Ebenso werden notwendige Reparaturen sofort
veranlasst.
Gegen bekannte bzw.
festgestellte Verursacher werden notwendige rechtliche Maßnahmen veranlasst.
Nach der bisherigen
Planung wird davon ausgegangen, dass eine 400 € - Kraft für die Umsetzung
dieses Konzeptes ausreichend ist.
Diese Kraft könnte
sich des Weiteren um die Entfernung unzulässiger Dreieckständerwerbung kümmern.
Unter
Berücksichtigung der Verteilung der Anschaffungskosten der Ständer von 10.000 €
auf drei Jahre und Personalkosten von ca. 4.800 € (pro Jahr) bei einer möglichen Ausleihzeit an 365 Tagen bei 15
Standorten ergibt sich ein Mietzins von €
1,50 pro Tag und Dreiecksständer, mithin 0,50 € pro Seite
(bis DIN A1).
Für eine Woche
Werbung wären dann an 15 Standorten
für eine Seite € 52,50 aufzubringen.
Da hier das
Stadtmarketing eine Aufgabe für die Stadt Hilden ausführt, ist eine gesonderte
Sondernutzungsgenehmigung nicht erforderlich.
Die Verwaltung
verspricht sich von der Umsetzung dieses Konzeptes eine Steigerung der Wirksamkeit
der Vereins- und Verbandswerbung, sowie eine Aufwertung des Stadtbildes im
Fußgängerbereich.
Alternative 2b
Die Vereine und
Verbände bedienen sich derzeit kostenlos der Dreiecksständer von Parteien.
Sie benötigen für
ihre Werbemaßnahme eine Sondernutzungsgenehmigung der Stadt Hilden.
Diese wird ihnen
kostenlos erteilt.
Im Gegensatz zu der Alternative 2a hätten die Vereine hier
die Möglichkeit mehr Ständer zu
belegen, ohne dass
die Mietkosten steigen bzw. die Werbezeit auf eine Woche beschränkt bleibt.
Allerdings könnte
bei dieser Alternative keine
Unterstützung durch Nichtzulassung sonstiger
Dreiecksständerwerbung
erfolgen.
Hierdurch sinkt
neben der Wirksamkeit der jeweiligen Werbung auch die Möglichkeit der Verbesserung
der optischen
Wirkung des Fußgängerbereichs.
Die Verwaltung regt
an, unabhängig von der Entscheidung „Dreiecksständer“ die Werbemaßnahme
„Stelen“ für den Kultur- und Stadtmarketingbereich umzusetzen.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 3000.000.9500 |
Bezeichnung: Kulturwerbestelen |
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Kosten € 50.000 Folgekosten € 500 |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2006 |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: Entnahme aus der Rücklage ( Haushaltsstelle 9100.000.3100) |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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