Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2020 - Konzeptentwicklung Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Vorlage
WP 20-25 SV 51/018
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Vielfältige Chancen und flexible Betreuung für alle Kinder sind ein Markenzeichen Hildens, das über viele Jahre erarbeitet wurde. Die hohen Standards in der Betreuung der Grundschulkinder nun ohne Klärung der konkreten Auswirkungen pauschal zu kürzen, ist nicht zielführend. Rat, Verwaltung und Betroffene sollten einen gemeinsamen Weg finden, die qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder sicherzustellen und dennoch mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren, die den städtischen Haushalt gegebenenfalls entlasten können

 


Der Ausschuss für Schule und Sport und der Rat der Stadt Hilden lehnen die im Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 vorgeschlagene sofortige Kürzung von großen Teilen der Mittel für die Betreuungsformen VGS,VGS+ und OGS ab (Produkt 060201). Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, in welchem detailliert der Personalaufwand, der Sachaufwand (inkl. der inhaltlichen Ausgestaltung der Betreuung) sowie die Gebührensituation dargestellt werden. Mögliche Einsparpotenziale aus Sicht der Verwaltung, sind einzeln darzustellen. Es ist aufzulisten, welche Zielrichtung die Betreuung verfolgt und welche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele tatsächlich notwendig sind. (Evaluierung der bisherigen Arbeit.) Hierzu sind mit allen Beteiligten Gespräche zu führen (Schulen, betroffene Eltern).

 

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2020, verbunden mit dem Auftrag zu einer Konzeptentwicklung für den Bereich der Ganztagsbetreuung an Grundschulen nimmt die Verwaltung zur Umsetzung des Antrages wie folgt Stellung:

 

Im Jahr 2015 beschloss der Rat der Stadt Hilden das von der Verwaltung entwickelte OGS -Konzept 2020, auf dessen Basis eine qualitative Absicherung der Standards von Offenem Ganztag erfolgte. Das war ein enormer Innovationsschub, welcher der Stadt Hilden einen erheblichen Standortvorteil in der Stellung als familienfreundliche Stadt im Kreis und weit darüber hinaus sicherte. Kernstück war die Übernahme der pädagogischen Arbeit in die kommunale Struktur. Das gibt der Kommune einen erheblichen Steuerungsvorteil bei der Ausgestaltung und im Setting der Maßnahme, der sich letztendlich auch in der Anbindung des Systems OGS an die Präventionsketten der Stadt Hilden niederschlägt. Manch kostenträchtige Maßnahme im Bereich der Hilfen zur Erziehung konnte so gut und kostenreduzierend flankiert oder sogar ersetzt werden, weil das hochwertige pädagogische Betreuungssystem frühzeitig gegriffen hat. Seinen vorläufigen Abschluss fand der Prozess durch die Einbindung des Bildungsbereiches Offener Ganztag in die Strukturen der Jugendförderung der Stadt Hilden.

 

Die Alternative einer Übertragung dieser Aufgabe an (unterschiedliche) freie Träger, unter den Prämissen eines Vergaberechtes, war aus pädagogischer Sicht nie eine Option. Qualitätseinbußen, verringerte Nachhaltigkeit und erhöhter Verwaltungsaufwand wären aus Sicht der Fachverwaltung die unausweichliche Konsequenz. Eine Reduzierung des Kostenapparates ist in diesem Szenario ausschließlich durch eine erhebliche Reduktion der Qualitätsstandards oder durch die Reduktion von Betreuungsplatzzahlen zu erreichen. Um es plakativ zu verdeutlichen: Es würde pädagogisches Fachwissen durch unausgebildete Mitarbeiter*innen in geringfügiger Beschäftigung ersetzt werden. Die oben beschriebenen pädagogischen Effekte wären somit weitgehend obsolet.

 

Eine Absenkung von Qualität und/oder Quantität in der schulischen Ganztagsbetreuung ist aber vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung kontraindiziert.

 

Der Bedarf an Betreuung und Bildung steigt stetig, die Vollversorgung im Bereich der Kindertageseinrichtungen U 6, lässt Wunsch und Erwartung der Elternschaft im Anschlusssystem Schule in ähnlicher Dimension prognostizieren. Zumindest in den ersten beiden oder 3 Schuljahren möchten Eltern ihre Kinder in der Grundschule qualifiziert betreut wissen. Das Bildungsangebot OGS kompensiert dabei nicht unerheblich auch soziale und kulturelle Benachteiligungen. Die familiären Belastungslagen nehmen in großem Maße zu. Gerade die Coronapandemie hat aufgezeigt, wie wichtig es ist, diese Belastungen frühzeitig zu erkennen, ihnen entgegenzuwirken und im geeigneten Augenblick Hilfen aus dem Netzwerk zu aktivieren. Das reduziert nicht nur kritische Bildungsbiografien, sondern ist langfristig auch kostenminimierend.

 

Basierend auf diesen Erkenntnissen, die mit qualifizierten Elternbefragungen auch hinterlegt worden sind, hat sich die Verwaltung bereits seit 2018 auf den Weg gemacht, eine Fortschreibung des OGS-Konzeptes 2020 zu erarbeiten. Dazu existiert ein Qualitätszirkel der den Entwicklungsprozess unter Einbeziehung von Lehrkräften, Erzieher*innen und Verwaltung bündelt. Ebenso entwickelte die Verwaltung ein Pilotprojekt VGSplus, das bei reduzierten pädagogischen Standards, aber mehr als ein bloßes Aufbewahren bietet. Nach anfänglicher Skepsis in der Lehrerschaft, aber auch bei den Eltern, ist das Angebot mittlerweile als gute Ergänzung des Ganztagsbetreuungssystems in Hilden etabliert. Es gibt eine begrenzte Zielgruppe, für die dieses Angebot genau das richtige darstellt. Darüber hinaus ist das Angebot kostengünstiger als OGS.

 

Das vorläufige Ergebnis des Qualitätszirkels liegt seit Ende 2019 vor und sieht sowohl eine Umstrukturierung des Maßnahmenportfolios (VGS plus), wie auch eine pädagogische und strukturelle Aufwertung des Paketes Ganztagsbetreuung an Grundschulen vor. Dieser Entwurf wurde bereits in einen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess übernommen. Allerdings kam dieser Prozess auf Grund der sich dramatisch verändernden finanziellen Ausgangslage der Stadt Hilden erheblich ins Stocken. Dieser, aus Sicht der Fachverwaltung, nachvollziehbare Schritt, nach Einsparoptionen zu suchen, wurde nun durch den hier vorliegenden Antrag ergänzt und beinhaltet den Auftrag einer konzeptionellen Darstellung der pädagogischen und finanziellen Optionen.

 

Da es sich um einen Antrag handelt, kann die Verwaltung noch kein fertiges Konzept vorlegen, sichert dieses aber zu und zeigt einen Zwischenstand mit mögliche Optionen (Varianten A - C im Folgenden) auf.

 

Das hat verschiedene Ursachen:

 

  • Die Steuerung des Systems Ganztagsbetreuung ist multikomplex. Die Veränderung von einzelnen Parametern (Gruppenanzahl, personelle Ausstattung, Qualifikation der Mitarbeiter*innen, Kostenrahmen) verändert die Wirkung und Zielrichtung der Maßnahme im Ganzen und kann Auswirkungen auf das gesamte System der Jugendhilfe nach sich ziehen.

 

Beispiel: Eine Reduzierung von Sachleistungen oder Honorarbudgets erhöht den Druck auf das pädagogische Personal und muss hier kompensiert werden. Bei der bereits existierenden Überbelegung ginge das erheblich zu Lasten der Arbeit am Kind.

 

  • Personalressourcen zur Planung standen durch den anhaltenden Krisenmodus in der Bekämpfung der Coronapandemie kaum zur Verfügung.

 

  • Die Verwaltung benötigt eine Richtungsweisung der Politik in ihrer Steuerungsfunktion, welcher Konzeptansatz favorisiert wird und finanzierbar ist. Dabei müssen finanzielle und pädagogische Notwendigkeiten aufeinander angestimmt werden. Dies kann aus Sicht der Verwaltung nur in einem moderierten Aushandlungsprozess mit allen relevanten Akteuren erfolgen.

 

Die Verwaltung stellt daher im Folgenden den Entscheidungsträgern maßgebliche Informationen und Tools zur Einschätzung der zentralen Steuerungsparameter zur Verfügung. Sie skizziert im Weiteren 3 Handlungsvarianten die für die Formulierung und Ausarbeitung eines Konzeptes von Bedeutung sind. Dabei stehen die Varianten für:

 

A-   Einen im Wesentlichen Erhalt des Systems bei überwiegend kostenneutralen Nachsteuerungen

B-   Einen bedarfsorientierten Ausbau des Systems „so viel wie nötig - so wenig wie möglich“

C-   Eine dem Kostendruck folgende Reduktion des Systems bei möglichst schonendem Vorgehen

 

Auf dieser Basis kann bereits eine Entscheidung getroffen werden. Die Verwaltung empfiehlt allerdings, in einen zeitlich befristeten, zielorientierten und moderierten Beratungsprozess einzusteigen. Der Arbeitskreis SEP kann dafür als Blaupause dienen. Die Moderation wird vom Amt für Jugend, Schule und Sport gewährleistet.

 

Die Verwaltung würde eine Besetzung wie folgt vorschlagen, der ASS möge ggf. Abweichungen benennen:

 

-Fraktionen: je 1-2 Vertreter je nach Fraktionsgröße

-Schulleiter*innen, beide Sprecher*innen

-zwei OGS-Leitungen als Sprecher*innen

-Amt 51

-Dez. III

-Kämmerei

-ggf. Bürgermeister

 

Der Prozess sollte im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein, damit für den Sommerausschuss eine Entscheidungsvorlage erstellt werden kann.

 

 

Informationsportfolio

 

Die Stadt Hilden ist Träger von sieben Grundschulen mit zwölf Schulstandorten. Dort werden aktuell rund 1.900 Grundschülerinnen und -schüler unterrichtet. Nach der Prognose des Schulentwicklungsplanes (SEP) können wir bis zum Jahr 2025 mit einem Anwachsen der Kinderzahl auf nahezu 2.000 Grundschulkinder rechnen. Noch im Jahr 2018 lag die Zahl der Schüler unter 1.840. Die Steigerung umfasst somit etwa 160 Kinder.

 

Die Prognose des SEP ist zuverlässig, da hier ausschließlich Kinder gezählt werden, die ihren aktuellen Wohnsitz in der Nähe einer Hildener Grundschule haben. Zu- und Wegzüge dürften sich ausgleichen. Die Prognose bzgl. der steigenden Schülerzahl hat direkten Einfluss auf die außerunterrichtlichen Angebote der Stadt Hilden in den örtlichen Grundschulen, da der Bedarf an Betreuungsplätzen stetig steigt.

 

Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Ganztagsangeboten ist nach § 24 SGB VIII eine Pflichtaufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, die vom Land gefördert wird. Voraussetzung für die Förderung eines Ganztagsangebotes ist, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Maßnahme handelt (RdErl.10-02 Nr. 19 d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 12.02.2003). Die Ausstattung des Angebotes ist aber frei wählbar und obliegt daher einer freiwilligen leistung.

 

Modelle und Auslastungszahlen

 

In Hilden ist der Schulträger auch Träger der Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Stadt bietet Eltern verschiedene Modelle, die sie für ihre Kinder als außerunterrichtliche Angebote auswählen können. Die folgenden Modelle stehen in allen Grundschulen zur Verfügung:

 

1.    VGS    Betreuung nach Unterrichtsende bis 14.00 h

2.    VGS+  Betreuung nach Unterrichtsende bis 14.30 h, Mittagessen

3.    OGS    Bildung und Betreuung gemäß Bedarf, nach Unterrichtsende mind. 15.00 h, teils    bis 17.00 h, Mittagessen

 

Für die rund 1.900 Kinder stehen aktuell folgende Plätze zur Verfügung:

 

1.    VGS

   400 Plätze

2.    VGS+

   180 Plätze

3.    OGS

1.150 Plätze

 

Summe: 1.730 Plätze

 

Damit könnten grundsätzlich 1.730 Kinder ein außerunterrichtliches Angebot in Anspruch nehmen.

 

Seit 2018 hat die Stadt aufgrund der angespannten Haushaltslage keine neuen OGS Gruppen mehr gebildet.

 

 

Überbelegung

 

Durch die derzeit gängige Praxis der Überbelegung, insbesondere von OGS Gruppen, nutzen zurzeit allerdings rund 50 Kinder mehr das Bildungs- und Betreuungsanbot, als Plätze geschaffen wurden. Die Überbelegung der OGS Gruppen bietet zwar die Chance mehr Kinder in die OGS aufzunehmen, der im OGS Konzept 2020 festgelegte Betreuungsschlüssel kann somit jedoch oftmals nicht eingehalten werden. Hierunter leidet in der Konsequenz die Qualität der pädagogischen Arbeit vor Ort.

 

 

Elternwünsche

 

Der Anteil der Eltern, die keine Betreuung für ihr Kind erfragen, hat sich in den letzten Jahren stetig verringert. Mit 6,3% liegt er in diesem Jahr deutlich unter dem Wert des Jahres 2017, der bei rund 10% lag.

 

Zurzeit gibt es keine Untersuchung darüber, warum immer mehr Eltern einen Platz in einem außerunterrichtlichen Betreuungsangebot der Stadt Hilden wünschen, allerdings ist eine gesellschaftliche Entwicklung zu beobachten, dass Eltern bereits in der Elementarstufe -also der Kita- in aller Regel eine Betreuung über den ganzen Tag wählen und diese Wahl im Anschluss auf schulische Systeme übertragen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt bei den meisten Eltern eine große Rolle. Dies spiegelt auch die politische Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in den Grundschulen wieder, dessen Ausarbeitung und Umsetzung im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung verankert wurde. Das Ergebnis steht noch aus.

 

Elternbefragungen der letzten Jahre lassen darauf schließen, dass die Angebote in Hilden für Grundschulkinder gut durchdacht, an die Bedarfe von Familien angepasst und von den Eltern als qualitativ hoch bewertet werden.

 

 

 

Kosten *

 

Städtischer Zuschussbedarf je Kind und Haushaltsjahr

 

OGS

VGS plus

VGS

2032,00 €

939,00 €

312,00 €

 

*Zur Herleitung der Kosten siehe Anhang 1 Kostenberechnung

 

 

Personaleinsatz im Vergleich pro Gruppe

 

OGS

VGS plus

VGS

2 Erzieher*innen 50,36 Std. /Wo.

1 Fachkraft

15 Std./Wo.

1 Fachkraft

10 Std./Wo

1 Küchenkraft

10,5 Std./Wo

1 Küchenkraft

10,5 Std./Wo

 

 

 

Die seit längerem angespannte Haushaltslage der Stadt, die sich vermutlich durch Steuerausfälle während der Pandemie weiter verschärfen wird, führt dazu, dass geprüft werden muss, ob und welche Einsparpotentiale es im Betreuungssystem der Stadt gibt. Hier muss entschieden werden, an welchen Stellen Einsparungen möglich sind, ohne die gute Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zu gefährden.

 

Es stellt sich die Frage, wie die Bildungs- und Betreuungssituation in den Grundschulen künftig gesteuert werden soll. Hier sind unterschiedliche Modelle denkbar. Hier werden drei mögliche Varianten zur weiteren Planung benannt. Diese werden im Folgenden kurz skizziert. Drei Varianten werden der Sitzungsvorlage in Tabellenform beigefügt.

 

 Varianten für Planungsansätze

 

A)   Weitere Planung weitestgehend auf der Basis des OGS-Konzeptes 2020 mit Ergänzungen bezüglich offener Definitionen oder Regelungen, die z. B. administrative Abläufe betreffen,

B)   Weitere Planung auf der Basis der im Qualitätszirkel OGS erarbeiteten Fortschreibung des bestehenden Konzeptes in Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen und die inzwischen zusätzlich erkannten Bedarfe zu den bestehenden Betreuungsangeboten,

C)   Weitere Planung auf der Basis der sich veränderten finanziellen Situation in Hilden und einem daraus resultierenden finanzbedingten Umbau der OGS und Abbau von OGS Gruppen

 

Variante A -  Bestandserhalt

 

Das Rahmenkonzept OGS 2020 wurde 2015 beschlossen und erfolgreich umgesetzt. Es legt strukturelle, organisatorische, finanzielle und inhaltliche Rahmenbedingungen fest. Diese sind die Basis eines qualitativ hochwertigen pädagogischen Bildungs- und Betreuungsangebotes für Hildener Grundschulkinder und zielt insbesondere auf die Erzielung der Chancengleichheit im Bildungssystem ab.

 

In den letzten Jahren stieg die Nachfrage nach Plätzen in der OGS und VGS kontinuierlich an. Gleichzeitig wurden seit 2018 aufgrund der angespannten Haushaltslage keine neuen OGS Gruppen mehr eingerichtet. Um den Eltern hier eine reduzierte Alternative zum OGS Platz anbieten zu können, wurde 2017 zunächst das Pilotprojekt VGS+, als ergänzendes Betreuungsangebot, eingerichtet. Seit Einrichtung der ersten Gruppe steigt die Nachfrage nach VGS+ Gruppen in den Schulen kontinuierlich an.

 

Personal

 

Aufgrund des seit Jahren bestehenden Erzieher*innenmangels auf dem Arbeitsmarkt gelang es nicht, in ausreichendem Maße die vorgesehenen Stellen mit Erzieher*innen zu besetzen. Anstelle ausgebildeter Erzieher*innen werden seit längerem als Notlösung schon auf über 30 der 46 Zweitstellen, Ergänzungskräfte, die eine Fortbildung absolviert haben, oder Auszubildende eingestellt. Häufig werden Stellen befristet ausgeschrieben, weil es sich um Elternzeitvertretungen oder Vertretung von langzeiterkrankten Mitarbeiter*innen handelt. An solch befristeten Teilzeitstellen haben wenig Erzieher*innen Interesse. Dies führt zu Personalmangel in den Einrichtungen, im August 2020 hat die Personalverwaltung eine Summe von 188 Std. wöchentlicher Arbeitszeit als unbesetzt festgestellt.  Das ist im Ergebnis nahezu die Besetzung von vier OGS- Gruppen.

 

In diesem Zusammenhang besteht insbesondere im Bereich Personalgewinnung, Stellenplan und Fortbildung Handlungsbedarf.

 

Leitungsarbeit in der OGS

 

Die OGS Koordinator*innen werden laut dem Rahmenkonzept OGS 2020 für ihre Leitungstätigkeit je nach Anzahl der Gruppen mit 10 (bis 4 Gruppen) oder 15 Std./Wo. (ab 5 Gruppen) freigestellt. Dies hat sich im Hinblick auf die zu leistende Führungsarbeit in den Einrichtungen, die inzwischen bis zu 9 Gruppen haben, als nicht ausreichend erwiesen.

In Anlehnung an die Regelungen in den Kitas muss hier eine Regelung gefunden werden, die dem Führungsbedarf gerecht wird.

 

Aktuell wird in Bezug auf Leitungsarbeit noch viel von der Teamleitung für Schulbetreuung übernommen. Das ist aber nicht erfolgversprechend leistbar.

 

Soziale Arbeit in der OGS

 

Diese ist im Rahmenkonzept 2020 nicht vorgesehen.

 

Allerdings hat sich zwischenzeitlich ein Bedarf entwickelt, da die Anzahl der Kinder mit Förderbedarfen in den OGS Gruppen enorm zugenommen hat. Hier brauchen gerade Kinder, die in ihrer sprachlichen oder sozial-emotionalen Entwicklung gefördert werden müssen, viel Zuwendung und Unterstützung. Dies ist im OGS-Regelbetrieb nicht mehr ausreichend zu leisten.

 

Qualifikation 22 Std. Stelle

 

Die Fachkraft auf der 22 Std.-Stelle muss gem. aktuellem Konzept 2020 ausgebildete Erzieherin mindestens Erzieherin sein. Durch die schwierige Arbeitsmarktsituation kann auf dieser Stelle auch eine OGS Ergänzungskraft, die bereits eine Fortbildung absolviert hat oder eine Anerkennungsjahrpraktikantin eingestellt werden. Nicht fortgebildete Ergänzungskräfte werden derzeit nur im Ausnahmefall eingestellt. (s. auch Ausführungen zu Personal oben)

 

Steuerungsansatz

 

In dieser Variante würde neben kleineren qualitativen Korrekturen der Mix zwischen den 3 Angebotsformen OGS, VGSplus und VGS so ausbalanciert, dass es zu einer dauerhaften Kostenreduktion kommt. Eine Betreuung der Schüler*innen würde seitens der Verwaltung prinzipiell sichergestellt, allerdings nur im Rahmen vorher definierter Quoten der Angebote.

 

Fazit zu Variante A

 

Zusammenfassend bestätigt die Verwaltung, dass das vom Ausschuss Schule und Sport beschlossene Konzept OGS 2020 eine gute Arbeitsgrundlage für die vergangenen Jahre war. Allerdings ist insbesondere in folgenden Bereichen Handlungsbedarf entstanden:

 

-       Personalgewinnung

-       Leitungsarbeit in der OGS

-       Sozialarbeit in der OGS

-       Qualifikation für die 22 Std. Stelle

-       Elternbeiträge -auch Ferienbeiträge, Essensbeiträge

-       gerechte Aufteilung der Ressourcen auf die einzelnen Schulen, Aufnahmekriterien,

-       Definition zur Formulierung „Bedarfsgerechter Ausbau“ der verschiedenen Angebote

 

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Mit dem Beschluss zur Variante A würde die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption in Anlehnung an das Rahmenkonzept OGS 2020 zu erarbeiten.

 

Variante B - Ausbau

 

Die Entwicklung in den letzten fünf Jahren ist enorm. Die Betreuungssysteme in Grundschulen werden immer stärker nachgefragt. Bund und Länder suchen nach einer finanzierbaren Regelung für einen Rechtsanspruch auf Betreuung in den Grundschulen.

Darüber hinaus haben sich sowohl pädagogisch, als auch personell die Bedarfe in der OGS verändert.

 

Aus diesem Grund sollte das Rahmenkonzept OGS 2020 fortgeschrieben und an die aktuellen Bedarfe angepasst werden. Mit Unterstützung des Qualitätszirkels OGS und auf der Basis einer Befragung der Eltern, der Schulleiter*innen und der OGS Koordinator*innen begann das Fachamt 2019 mit der Erarbeitung des Konzeptentwurfs OGS 2025 ff. 

 

 

Personal

s.o. unter Variante A)

 

In diesem Zusammenhang besteht insbesondere im Bereich Personalgewinnung, Stellenplan, Fortbildung Handlungsbedarf.

 

 

Leitungsarbeit in der OGS

s.o. unter Variante A)

 

In Anlehnung an die Regelungen in den Kitas muss hier eine Regelung gefunden werden, die dem Führungsbedarf gerecht wird.

 

Soziale Arbeit in der OGS

Seit Jahren stellen die Mitarbeiter*innen vor Ort eine deutliche Steigerung der Förderbedarfe der Kinder im Grundschulalter fest. Das trifft die OGS Kräfte ganz besonders. Die personellen Ressourcen und die Qualifikation der Erzieher*innen in den OGS Gruppen reichen allein nicht für eine gute pädagogische Unterstützung der Kinder aus. Vor allem Kinder, die in ihrer sprachlichen und sozial-emotionalen Entwicklung Förderbedarf haben, benötigen besondere Zuwendung und Fachexpertise. Daher hält die Verwaltung den zusätzlichen Einsatz von Sozialarbeiter*innen in den Betreuungseinrichtungen für unabdingbar.

 

Durch die Zusammenlegung der Fachbereiche Schulbetreuung/SEP mit der Jugendförderung zur Kinder- und Jugendförderung wird aktuell bereits ein erstes Projekt erprobt, bei dem eine Sozialarbeiterin das Erzieher*innen Team der OGS unterstützt. 

 

Qualifikation 22 Std. Stelle

Die Qualifikationsanforderungen für die 22 Std. Stelle bleiben weiterhin mindestens eine Ausbildung zur Erzieherin, im Ausnahmefall Kinderpfleger*innen oder OGS Ergänzungskräfte mit absolvierter Fortbildung zur OGS Ergänzungskraft. Allerdings würden die Einstellungsvoraussetzungen gelockert, so dass problemlos die Einstellung einer nicht aus- oder fortgebildeten OGS Kraft erfolgen könnte, wenn diese sich bereit erklärt, nach Einstellung eine zertifizierte OGS Fortbildung zu besuchen.

 

Zusammenfassend wäre diese Variante eine gute Arbeitsgrundlage sowohl für die strukturelle, als auch für die pädagogische Weiterentwicklung der OGS in Hilden. Allerdings wäre sie mit einer nicht unerheblichen Kostensteigerung verbunden.

 

Auch in dieser Variante sieht die Verwaltung insbesondere in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:

 

-       Personalgewinnung

-       Leitungsarbeit in der OGS

-       Sozialarbeit in der OGS

-       Qualifikation für die 22 Std. Stelle

-       Elternbeiträge -auch Ferienbeiträge, Essensbeiträge

-       gerechte Aufteilung der Ressourcen auf die einzelnen Schulen, Aufnahmekriterien,

-       Definition zur Formulierung „Bedarfsgerechter Ausbau“ der verschiedenen Angebote

 

 

Steuerungsansatz

 

Hier würde Jahr für Jahr, auf Basis der Anmeldungen und der Elternwünsche, die Anzahl der Plätze neu festgelegt und entsprechend nachgesteuert. Die qualitative Ausstattung der Betreuungsangebote würde auf konzeptioneller Basis aufgestockt.

 

 

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Mit der Variante B) würde die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage in Anlehnung an den Konzeptentwurf OGS 2025 zu erarbeiten, die dem Rat zur Beschlussfassung nach Vorberatung im ASS vorgelegt werden soll.

 

 

Variante C - Kostenreduktion

 

Der Stadt Hilden stehen massive Einsparungen ins Haus. Verwaltungsintern wird bereits seit einiger Zeit diskutiert, wo genau diese ansetzen, welchen Umfang sie haben sollen und welche Konsequenzen diese für die städtischen Betreuungsangebote nach sich ziehen würden. Letztendlich obliegt es der Politik im ihrer Steuerungsverantwortung, die Rahmenbedingungen vorzugeben.

 

Die finanzielle Auswirkung der Schulbetreuung auf den städtischen Haushalt ist abhängig von der Anzahl und der Qualität der Angebote in den Betreuungssystemen. Betrachtet man allerdings ausschließlich diese finanzielle Abhängigkeit, gerät das Thema Chancengleichheit in der Bildung in den Hintergrund. Aus diesem Grund wären radikale Einsparungen in diesem Bereich nicht zielführend für die Kinder und deren Familien in Hilden.

 

Personal

Durch eine Reduktion des Qualifikationsanspruches an die 22 Std. Stelle würden hier durchgehend OGS Ergänzungskräfte eingesetzt, so könnten Personalkosten eingespart werden.

(tariflich andere Einstufungen sind vorgesehen und führen zur Kostenreduktion).

 

 

Stellen im Stellenplan wären mit einem KU (Künftig umwandeln) - Vermerk zu versehen.

 

Sachkosten

Die Mittel für Sachkosten könnten verringert werden. Ebenso die Mittel für die Einstellung von Personal für AGs.

 

Erhöhung der Elternbeiträge

Eine deutliche Erhöhung der Beiträge der Eltern ist ebenfalls zu diskutieren. Ebenso die Einführung eines Ferienbeitrages, für die Kinder, die das städtische Ferienangebot nutzen. Darüber hinaus wäre eine Entkoppelung der Beitragsfreiheit in der OGS, wenn für das zweite Kind (z. B. auch im dritten Kita Jahr) kein Beitrag erhoben wird, in Erwägung zu ziehen. 

 

Seitens der Finanzverwaltung wird angeregt, den Essensbeitrag zu erhöhen. Neben den Kosten für den Einkauf der Speisen sollen z. B. Personalkosten oder Energiekosten umgelegt werden.

Eine Küchenkraft kostet z. B. rd. 10.000 € p. a. und versorgt grundsätzlich 25 Kinder. Auf den Monat fallen je Kind rd. 33 € an. Der aktuelle Essensbeitrag könnte von 64 € auf 97 € steigen. Der zusätzliche Ertrag läge bei rd. 450.000 € p. a.

 

Abbau von OGS Gruppen

Letztlich ist auch über einen der Abbau von OGS-Gruppen zu Gunsten der anderen Angebote zu diskutieren. Hierbei wäre dann voraussichtlich die Festlegung einer Quote pro Schule notwendig. Darüber hinaus müsste die Verteilung der Anzahl der OGS Gruppen geprüft und ausgehandelt werden. (Zugangsregelung durch Aufnahmekriterien).

 

Steuerungsansatz

 

Hier würde auf Basis einer definierten Summe die qualitative und quantitative Ausgestaltung der Maßnahme angepasst. Qualitätsstandards wie personelle Ausstattung und Sachmittel würden entsprechend zurückgefahren, eine quotengesteuerte Reduktion der Angebotsplätze  würde festgeschrieben.

 

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Mit der Variante C) würde die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage mit dem Fokus auf Kostensenkungen bzw. Ertragssteigerungen und Abbau von OGS Gruppen im Bereich der Hildener Betreuungssysteme zu erarbeiten. Diese würde nach Vorberatung im ASS dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

Abschließender Hinweis zu den Varianten A bis C:
In der Anlage befindet sich eine Aufstellung, die in gekürzter Darstellung die einzelnen Punkte nennt, die unter der jeweiligen Variante aus Sicht des Fachamtes zu bearbeiten wären.

Siehe Anlage 2

 

gez.                                                                                              

Dr. Claus Pommer

 

 

 

 

Klimarelevanz:

 

keine