Betreff
Kindergartenbedarfsplanung hier: Ausweitung der Kapazitäten am Familenzentrum Mühle e.V.
Vorlage
WP 20-25 SV 51/016
Aktenzeichen
III/51 UB
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt einer Trägerentscheidung zugunsten der SPE Mühle für eine 5-gruppige Einrichtung am Holterhöfchen zu und beauftragt die Verwaltung nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss zudem, die dargestellten Planungen zum Aus- und Umbau des Familienzentrums Mühle zu realisieren und stimmt der Erweiterung um 2 Gruppen ebenfalls zu.


Erläuterungen und Begründungen:

 

De Notwendigkeit den Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung (insbesondere Ü3) mit höchster Priorität voranzutreiben, ist unstrittig. Die Problemstellung ist hinlänglich bekannt (Stand 01.10.2020 117 Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen und rd. 50 unversorgte Kinder im Alter ab drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht).

 

Mit der hier vorliegenden Vorlage wird ein Baustein vorgestellt, der auf dem Weg zu einer auskömmlichen Versorgung zunächst einmal nur geringe Kapazitäten schafft, auf dem Weg zu einer nachhaltigen Lösung der Problematik und zur konzeptionellen Entwicklung aber strategische Bedeutung hat.

 

Zugrunde liegt der Vorlage die Erkenntnis, dass mit der SPE Mühle e.V., und deren Engagement im Bereich der Kindertagesbetreuung, ein Kooperationspartner in Hilden existiert, der bereits große Erfahrungen in diesem Feld aufweist und mit dem sich die Zusammenarbeit in der Vergangenheit zuverlässig und professionell gestaltet hat. Der Träger hat bereits sein Interesse an einer Ausweitung des Engagements in diesem Bereich bekundet. Abfragen anderer Träger vor Ort verliefen im Ergebnis negativ. Die Übernahme weiterer Kitaplätze in städtischer Trägerschaft ist im Sinne der Subsidiarität nachrangig und scheinen auch wirtschaftlich für die Stadt Hilden unvorteilhaft. Im Kontext Kitaneubau Holterhöfchen / FZ Mühle gibt es darüber hinaus auch einen vielversprechenden konzeptionellen Ansatz für ein solches Vorgehen.

 

Die Planungen der Verwaltung zur Ausweitung der Kapazitäten am Familienzentrum Mühle sind somit nur in Verbindung mit den Planungen am Gesamtstandort Holterhöfchen schlüssig.

 

Situation des Familienzentrum Mühle, Mühle 20

 

Aktuell werden im Familienzentrum Mühle in vier Gruppen 80 Kinder durch den Träger: Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e.V. betreut, davon 21 Kinder unter 3 Jahren (8 x U2/ 13 x U3). Zusätzlich sind am Standort eine Sozialpädagogische Tagesgruppe und ein Jugendtreff beheimatet. Eine Begehung der Räumlichkeiten unter Einbezug des Landschaftsverbandes Rheinland dokumentierte für Kitazwecke nutzbare Raumreserven unter der Voraussetzung von Umbau- und Ausbaumaßnahmen. Geplant ist eine Erweiterung des FZ Mühle um zwei Gruppen. Eine Gruppe kann im Wege eines Umbaus entstehen in den alten Räumen der Sozialpädagogischen Tagesgruppe. Die Tagesgruppe müsste dafür an einem neuen Standort untergebracht werden. Eine weitere Gruppe entstünde durch einen Neubau.

 

Mit Eröffnung von zwei weiteren Gruppen würden dann insgesamt sechs Gruppen im Familienzentrum Mühle angeboten, dann mit insgesamt 127 Kindern, davon 27 Kinder unter 3 Jahren (8 x U2/19 x U3)

 

Die Sozialberatung im 1.OG des FZ Mühle ist bereits in neue Räume gezogen. Dennoch reichen die vorhandenen (nun freien) Räume nicht aus, um 2 Leitungsbüros, einen Personalraum und Raum für Besprechungen vorzuhalten, die gemäß Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben sind. Auch diese Räume könnten über den Neubau hergerichtet werden. Des Weiteren kann ein vorhandener großer Raum im 1. OG für Bewegungsangebote genutzt werden. Der vorhandene Mehrzweckraum im EG ist für sechs Gruppen nicht ausreichend groß.

 

Die Kosten für den Neubau werden auf Basis einer Kostenschätzung (siehe Anlage) rd. 770.000 € betragen, die Kosten für den Umbau werden aktuell auf rd. 170.000 € beziffert. Die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 940.000 € (Stand September 2020). Es ist von einer jährlichen Kostensteigerung zwischen 3 und 6 % auszugehen. Die Verwaltung hat einen Mittelwert von 4,5 % angesetzt, so dass mit einer Endsumme von 982.000 € ausgegangen wird. Sofern eine optimale Kostenverteilung der beiden Maßnahmen auf Neubau und Umbau erfolgen kann, könnten für beide Maßnahmen Landesmittel in Höhe von rd. 700.000 € (540.000 € Neubau plus 160.000 Umbau) zur Refinanzierung beantragt werden (Landeszuschuss für Investitionen Ausbau U6). Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von rund 282.000 €, den der Träger finanzieren wird.

 

Für die Gruppe „Umbau“ kann zudem ein Antrag auf Ausstattung gestellt werden. Auszahlung rd. 57.000 € (90%). Der Eigenanteil wird entweder seitens des Trägers aufgebracht oder es könnte ein weiterer freiwilliger Zuschuss von rd. 6.300 € (10%) fließen. Die Ersteinrichtung der Neubaugruppe könnte entweder per freiwilligem Zuschuss (maximal 25.000 €), vorrangig jedoch aus Bestandsmöbel der Häuser Holterhöfchen und Itterpänz erfolgen. Restbuchwerte (Stand 05.2020) 900€/8.300 €.

 

Die vorhandene Struktur der Kitaversorgung am Bildungscampus Holterhöfchen ist charakterisiert durch die beiden dort vorhandenen ein-gruppigen Einrichtungen (Itterpänz/Kita Holterhöfchen). Ein-gruppige Einrichtungen werden von einigen Eltern aus pädagogischen Gründen gerne gewählt, sie sind aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen sehr schwierig zu führen. Die strukturell zu knappe, im Verhältnis zu größeren Einrichtungen jedoch bereits höhere Personalversorgung, führt bei Abwesenheiten von MitarbeiterInnen zu fortlaufenden Problematiken in der Mindestbesetzung. Diese Engpässe sind aus oben benannten Gründen auch durch Abordnungen von Personal anderer Einrichtungen nicht zu lösen, da auch dort die Personaldecke zu eng ist. Eine Verbessrung dieser Lage ist auf mittelfristigen Zeitraum nicht zu erwarten, da die Marktlage bei ErzieherInnen bekanntermaßen dauerhaft problematisch ist. Die Folgen sind unzureichende Pausen und Vertretungsregelungen für die Mitarbeiterinnen und kurzfristige Teilschließungen der Einrichtungen bei Personalmangel. In mehrgruppigen Einrichtungen sind solche Auswirkungen besser zu kompensieren.

 

Die Verwaltung hat sich daher entschieden zukünftig auf mehrgruppige Einrichtungen zu setzen. Die Planungen zum Kitaneubau Holterhöfchen unterstützen diesen konzeptionellen Ansatz.

 

Situation am Standort Holterhöfchen 18

 

Weiterhin ist am Standort Holterhöfchen 18 ein Kita-Neubau mit 5 Gruppen geplant. Im Zuge des Neubaus, würde das Gebäude der dort von der Stadt Hilden betriebenen ein-gruppigen Kindertageseinrichtung abgerissen. Bis zur Inbetriebnahme des Neubaus (optional bis zum Eintritt in die Grundschule), könnten die dort betreuten Kinder in eine der zwei neuen Gruppen im FZ Mühle aufgenommen werden. Es ist geplant, den Familien freizustellen, ob sie nach Fertigstellung der Baumaßnahme am Holterhöfchen in diese Einrichtung zurückkehren oder ob sie bis zum Übergang in die Grundschule in der Kita FZ Mühle verbleiben möchten. In jedem Fall wird die Verwaltung, in Abstimmung mit der Elternschaft, einen weichen Übergang organisieren. Hinsichtlich der Personalfrage muss der Personalrat und der Personalservice eingebunden werden. Diese Einbindung soll zeitnah geschehen. Eine dauerhafte Übernahme des vorhandenen Personals und ein Einsatz der MitarbeiterInnen auf adäquate städtischen Stellen ist Ziel der Verwaltung. Andere Überlegungen und Wünsche werden konstruktiv von der Verwaltung begleitet.

 

Situation am Standort Holterhöfchen 36 (Itterpänz)

 

Wie oben erwähnt, muss durch die Erweiterung des FZ Mühle um zwei Gruppen, die dort ansässige Tagesgruppe in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, die dem Angebot gerecht werden und die Voraussetzungen für den Betrieb von einer Tagesgruppe entsprechen. Das Gebäude der derzeitig von der Stadt Hilden betriebenen ein-gruppigen Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ würde diese Voraussetzungen bieten. Der Tagesgruppe einen neuen Standort zu bieten, wie auch die Fortschreibung des pädagogischen Konzeptes dieser Maßnahme ist ein interessanter Aspekt auf der Agenda des Trägers und der städtischen Kontraktpartner. Mit einem Umzug auf das Gelände des Bildungscampus Holterhöfchen und der Einbettung der Tagesgruppe in dieses Umfeld, wären konzeptionell neue Wege möglich.

 

In diesem Falle würde die städtische Kita “Itterpänz“ aufgegeben werden. Die Kinder könnten in eine der zwei neuen Gruppen im FZ Mühle aufgenommen werden, bis zum Eintritt in die Grundschule. Auch hier muss der Personalrat und der Personalservice in Fragen des Personals zeitnah eingebunden werden. Eine dauerhafte Übernahme des vorhandenen Personals und ein Einsatz der MitarbeiterInnen auf adäquate städtischen Stellen muss Ziel der Verwaltung sein. Andere Überlegungen und Wünsche werden auch in diesem Fall konstruktiv von der Verwaltung begleitet.

 

Sobald die Umbaumaßnahmen am FZ Mühle soweit fortgeschritten sind, dass die Kinder des Hol-terhöfchens dort betreut werden können, wird die Fläche frei, um am Holterhöfchen 18 mit dem Abriss und Neubau zu beginnen. Nach Angaben des Trägers und des für die Planung vorgesehenen Architektenbüros Scheer ist damit ca. 6 - 9 Monate nach Beginn der Arbeiten am FZ Mühle zu rechnen. Die in den Räumlichkeiten beheimatete Tagesgruppe der SPE Mühle müsste mit Beginn des Umbaus in ein Übergangsquartier ausgelagert werden. Dafür gibt es bereits konkrete Planungen. Nach Fertigstellung der Ausbaumaßnahme am FZ Mühle würde die Kita Itterpänz aufgelöst und die verbliebenen Kinder in der neuen Gruppe am FZ Mühle integriert werden.

 

Die hier dargestellte Lösung ist mit dem Träger Mühle abgestimmt.

 

Die Alternative zu diesem Ablauf wäre die kostenträchtige und verwaltungsaufwändige Errichtung von Übergangscontainern für die Kita Holterhöfchen. Nach Auskunft der Bauverwaltung ist auch die Bestimmung geeigneter Stellplätze von Containern sehr schwierig. Als weitere Alternative käme die Verteilung der Kinder des Holterhöfchens auf andere Standorte in Frage. Diese Lösung ist zum einen pädagogisch nicht vertreten, zum anderen verknappt es die Anzahl an ohnehin defizitären Kitaplätzen temporär weiter. Insofern schlägt die Verwaltung vor, diese Alternativen nicht weiter zu verfolgen.

 

Die Realisierung der Maßnahmen,

 

  • Neu- und Umbau FZ Mühle,
  • Neubau Holterhöfchen
  • Zug um Zug Aufgabe der beiden ein-gruppigen Kindertageseinrichtungen „Itterpänz“ und „Am Holterhöfchen“
  •  

stellt sehr gute Lösung dar, um

 

  • weitere Plätze zu schaffen,
  • vor allem für die betroffenen Kinder einen weichen Übergang zu bieten,
  • sparsam und wirtschaftlich zu handeln,
  • alle Synergieeffekte sinnvoll und sparsam zu nutzen
  • als entscheidender erster Schritt nachhaltig für Reduktion des Kitaplatzdefizits zu sorgen,
  • die Kita-Landschaft und das sozialpädagogische Angebot der Stadt Hilden konzeptionell weiterzuentwickeln.

 

 

Fazit

 

Wie oben dargestellt, vollzieht sich die Baumaßnahme am FZ Mühle nur in abgestimmter Kausalität mit dem Neubau der fünf-gruppigen Einrichtung am Holterhöfchen 18.

 

Sobald die Umbaumaßnahmen am FZ Mühle soweit fortgeschritten sind, können die Kinder des Holterhöfchens dort betreut werden. Der Abriss „Am Holterhöfchen“ kann erfolgen.

 

Die in den Räumlichkeiten beheimatete Tagesgruppe der SPE Mühle müsste mit Beginn des Umbaus in ein Übergangsquartier ausgelagert werden.

 

Nach Fertigstellung der Ausbaumaßnahme am FZ Mühle würde die Kita Itterpänz aufgelöst und die verbliebenen Kinder in der neuen Gruppe am FZ Mühle integriert.

 

In den Räumen der freigezogenen Kita Itterpänz würde dann final die Tagesgruppe der SPE Mühle ihre neue Heimat finden und konzeptionell fortgeschrieben.

 

Die Alternative zu diesem Ablauf wäre die kostenträchtige und verwaltungsaufwändige Containerlösung sowie die Umverteilung und für die betroffenen Kinder eher nicht zu vertreten. Die Anzahl an ohnehin knappen Kitaplätzen würde temporär weiter steigen

 

Die dargestellte Lösung stellt eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Kitalandschaft, aber auch des sozialpädagogischen Angebotes der Stadt Hilden dar. Sie ist ein entscheidender erster Schritt zu einer nachhaltigen Reduktion des Kitaplatzdefizits in der Stadt Hilden.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Ausbauplanungen wurden bei der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.

 

Franke