Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stimmt einer Trägerentscheidung zugunsten der SPE Mühle für eine
5-gruppige Einrichtung am Holterhöfchen zu und beauftragt die Verwaltung nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss zudem, die dargestellten Planungen zum Aus-
und Umbau des Familienzentrums Mühle zu realisieren und stimmt der Erweiterung
um 2 Gruppen ebenfalls zu.
Erläuterungen und Begründungen:
De Notwendigkeit den Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung (insbesondere Ü3) mit höchster Priorität voranzutreiben, ist unstrittig. Die Problemstellung ist hinlänglich bekannt (Stand 01.10.2020 117 Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen und rd. 50 unversorgte Kinder im Alter ab drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht).
Mit der hier vorliegenden Vorlage wird ein Baustein vorgestellt, der auf dem Weg zu einer auskömmlichen Versorgung zunächst einmal nur geringe Kapazitäten schafft, auf dem Weg zu einer nachhaltigen Lösung der Problematik und zur konzeptionellen Entwicklung aber strategische Bedeutung hat.
Zugrunde liegt der Vorlage die Erkenntnis, dass mit der SPE Mühle e.V., und deren Engagement im Bereich der Kindertagesbetreuung, ein Kooperationspartner in Hilden existiert, der bereits große Erfahrungen in diesem Feld aufweist und mit dem sich die Zusammenarbeit in der Vergangenheit zuverlässig und professionell gestaltet hat. Der Träger hat bereits sein Interesse an einer Ausweitung des Engagements in diesem Bereich bekundet. Abfragen anderer Träger vor Ort verliefen im Ergebnis negativ. Die Übernahme weiterer Kitaplätze in städtischer Trägerschaft ist im Sinne der Subsidiarität nachrangig und scheinen auch wirtschaftlich für die Stadt Hilden unvorteilhaft. Im Kontext Kitaneubau Holterhöfchen / FZ Mühle gibt es darüber hinaus auch einen vielversprechenden konzeptionellen Ansatz für ein solches Vorgehen.
Die Planungen der Verwaltung zur Ausweitung der Kapazitäten am Familienzentrum Mühle sind somit nur in Verbindung mit den Planungen am Gesamtstandort Holterhöfchen schlüssig.
Situation des
Familienzentrum Mühle, Mühle 20
Aktuell werden im Familienzentrum Mühle in
vier Gruppen 80 Kinder durch den Träger: Sozialpädagogische Einrichtung Mühle
e.V. betreut, davon 21 Kinder unter 3 Jahren (8 x U2/ 13 x U3). Zusätzlich sind
am Standort eine Sozialpädagogische Tagesgruppe und ein Jugendtreff beheimatet.
Eine Begehung der
Räumlichkeiten unter Einbezug des Landschaftsverbandes Rheinland dokumentierte
für Kitazwecke nutzbare Raumreserven unter der Voraussetzung von Umbau- und
Ausbaumaßnahmen. Geplant ist eine Erweiterung des FZ Mühle um zwei Gruppen.
Eine Gruppe kann im Wege eines Umbaus entstehen in den alten Räumen der
Sozialpädagogischen Tagesgruppe. Die Tagesgruppe müsste dafür an einem neuen Standort
untergebracht werden. Eine weitere Gruppe entstünde durch einen Neubau.
Mit Eröffnung von zwei weiteren Gruppen
würden dann insgesamt sechs Gruppen im Familienzentrum Mühle angeboten, dann
mit insgesamt 127 Kindern, davon 27 Kinder unter 3 Jahren (8 x U2/19 x U3)
Die Sozialberatung im 1.OG des FZ Mühle ist
bereits in neue Räume gezogen. Dennoch reichen die vorhandenen (nun freien)
Räume nicht aus, um 2 Leitungsbüros, einen Personalraum und Raum für
Besprechungen vorzuhalten, die gemäß Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben
sind. Auch diese Räume könnten über den Neubau hergerichtet werden. Des
Weiteren kann ein vorhandener großer Raum im 1. OG für Bewegungsangebote
genutzt werden. Der vorhandene Mehrzweckraum im EG ist für sechs Gruppen nicht
ausreichend groß.
Die Kosten für den Neubau werden auf Basis
einer Kostenschätzung (siehe Anlage) rd. 770.000 € betragen, die Kosten für den
Umbau werden aktuell auf rd. 170.000 € beziffert. Die Gesamtsumme beläuft sich
somit auf 940.000 € (Stand September 2020). Es ist von einer jährlichen
Kostensteigerung zwischen 3 und 6 % auszugehen. Die Verwaltung hat einen
Mittelwert von 4,5 % angesetzt, so dass mit einer Endsumme von 982.000 € ausgegangen wird. Sofern eine
optimale Kostenverteilung der beiden Maßnahmen auf Neubau und Umbau erfolgen
kann, könnten für beide Maßnahmen Landesmittel in Höhe von rd. 700.000 €
(540.000 € Neubau plus 160.000 Umbau) zur Refinanzierung beantragt werden
(Landeszuschuss für Investitionen Ausbau U6). Es verbleibt ein Eigenanteil in
Höhe von rund 282.000 €, den der Träger finanzieren wird.
Für die Gruppe „Umbau“ kann zudem ein Antrag
auf Ausstattung gestellt werden. Auszahlung rd. 57.000 € (90%). Der Eigenanteil
wird entweder seitens des Trägers aufgebracht oder es könnte ein weiterer
freiwilliger Zuschuss von rd. 6.300 € (10%) fließen. Die Ersteinrichtung der
Neubaugruppe könnte entweder per freiwilligem Zuschuss (maximal 25.000 €),
vorrangig jedoch aus Bestandsmöbel der Häuser Holterhöfchen und Itterpänz
erfolgen. Restbuchwerte (Stand 05.2020) 900€/8.300 €.
Die vorhandene Struktur der Kitaversorgung am Bildungscampus Holterhöfchen ist charakterisiert durch die beiden dort vorhandenen ein-gruppigen Einrichtungen (Itterpänz/Kita Holterhöfchen). Ein-gruppige Einrichtungen werden von einigen Eltern aus pädagogischen Gründen gerne gewählt, sie sind aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen sehr schwierig zu führen. Die strukturell zu knappe, im Verhältnis zu größeren Einrichtungen jedoch bereits höhere Personalversorgung, führt bei Abwesenheiten von MitarbeiterInnen zu fortlaufenden Problematiken in der Mindestbesetzung. Diese Engpässe sind aus oben benannten Gründen auch durch Abordnungen von Personal anderer Einrichtungen nicht zu lösen, da auch dort die Personaldecke zu eng ist. Eine Verbessrung dieser Lage ist auf mittelfristigen Zeitraum nicht zu erwarten, da die Marktlage bei ErzieherInnen bekanntermaßen dauerhaft problematisch ist. Die Folgen sind unzureichende Pausen und Vertretungsregelungen für die Mitarbeiterinnen und kurzfristige Teilschließungen der Einrichtungen bei Personalmangel. In mehrgruppigen Einrichtungen sind solche Auswirkungen besser zu kompensieren.
Die Verwaltung hat sich daher entschieden zukünftig auf mehrgruppige Einrichtungen zu setzen. Die Planungen zum Kitaneubau Holterhöfchen unterstützen diesen konzeptionellen Ansatz.
Situation am Standort
Holterhöfchen 18
Weiterhin ist am Standort Holterhöfchen 18
ein Kita-Neubau mit 5 Gruppen geplant. Im Zuge des Neubaus, würde das Gebäude
der dort von der Stadt Hilden betriebenen ein-gruppigen Kindertageseinrichtung
abgerissen. Bis zur Inbetriebnahme des Neubaus (optional bis zum Eintritt in
die Grundschule), könnten die dort betreuten Kinder in eine der zwei neuen
Gruppen im FZ Mühle aufgenommen werden. Es ist geplant, den Familien freizustellen,
ob sie nach Fertigstellung der Baumaßnahme am Holterhöfchen in diese
Einrichtung zurückkehren oder ob sie bis zum Übergang in die Grundschule in der
Kita FZ Mühle verbleiben möchten. In jedem Fall wird die Verwaltung, in
Abstimmung mit der Elternschaft, einen weichen Übergang organisieren. Hinsichtlich
der Personalfrage muss der Personalrat und der Personalservice eingebunden
werden. Diese Einbindung soll zeitnah geschehen. Eine dauerhafte Übernahme des
vorhandenen Personals und ein Einsatz der MitarbeiterInnen auf adäquate städtischen
Stellen ist Ziel der Verwaltung. Andere Überlegungen und Wünsche werden konstruktiv
von der Verwaltung begleitet.
Situation
am Standort Holterhöfchen 36 (Itterpänz)
Wie oben erwähnt, muss durch die Erweiterung
des FZ Mühle um zwei Gruppen, die dort ansässige Tagesgruppe in anderen
Räumlichkeiten untergebracht werden, die dem Angebot gerecht werden und die
Voraussetzungen für den Betrieb von einer Tagesgruppe entsprechen. Das Gebäude
der derzeitig von der Stadt Hilden betriebenen ein-gruppigen
Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ würde diese Voraussetzungen bieten. Der
Tagesgruppe einen neuen Standort zu bieten, wie auch die Fortschreibung des
pädagogischen Konzeptes dieser Maßnahme ist ein interessanter Aspekt auf der
Agenda des Trägers und der städtischen Kontraktpartner. Mit einem Umzug auf das
Gelände des Bildungscampus Holterhöfchen und der Einbettung der Tagesgruppe in
dieses Umfeld, wären konzeptionell neue Wege möglich.
In diesem Falle würde die städtische Kita
“Itterpänz“ aufgegeben werden. Die Kinder könnten in eine der zwei neuen
Gruppen im FZ Mühle aufgenommen werden, bis zum Eintritt in die Grundschule.
Auch hier muss der Personalrat und der
Personalservice in Fragen des Personals zeitnah eingebunden werden. Eine
dauerhafte Übernahme des vorhandenen Personals und ein Einsatz der MitarbeiterInnen
auf adäquate städtischen Stellen muss Ziel der Verwaltung sein. Andere
Überlegungen und Wünsche werden auch in diesem Fall konstruktiv von der
Verwaltung begleitet.
Sobald die Umbaumaßnahmen am FZ Mühle soweit
fortgeschritten sind, dass die Kinder des Hol-terhöfchens dort betreut werden
können, wird die Fläche frei, um am Holterhöfchen 18 mit dem Abriss und Neubau
zu beginnen. Nach Angaben des Trägers und des für die Planung vorgesehenen Architektenbüros
Scheer ist damit ca. 6 - 9 Monate nach Beginn der Arbeiten am FZ Mühle zu
rechnen. Die in den Räumlichkeiten beheimatete Tagesgruppe der SPE Mühle müsste
mit Beginn des Umbaus in ein Übergangsquartier ausgelagert werden. Dafür gibt
es bereits konkrete Planungen. Nach Fertigstellung der Ausbaumaßnahme am FZ
Mühle würde die Kita Itterpänz aufgelöst und die verbliebenen Kinder in der
neuen Gruppe am FZ Mühle integriert werden.
Die hier dargestellte Lösung ist mit dem
Träger Mühle abgestimmt.
Die Alternative zu diesem Ablauf wäre die
kostenträchtige und verwaltungsaufwändige Errichtung von Übergangscontainern
für die Kita Holterhöfchen. Nach Auskunft der Bauverwaltung ist auch die
Bestimmung geeigneter Stellplätze von Containern sehr schwierig. Als weitere
Alternative käme die Verteilung der Kinder des Holterhöfchens auf andere
Standorte in Frage. Diese Lösung ist zum einen pädagogisch nicht vertreten, zum
anderen verknappt es die Anzahl an ohnehin defizitären Kitaplätzen temporär
weiter. Insofern schlägt die Verwaltung vor, diese Alternativen nicht weiter zu
verfolgen.
Die Realisierung der Maßnahmen,
- Neu- und
Umbau FZ Mühle,
- Neubau
Holterhöfchen
- Zug um
Zug Aufgabe der beiden ein-gruppigen Kindertageseinrichtungen „Itterpänz“
und „Am Holterhöfchen“
stellt sehr gute Lösung dar, um
- weitere
Plätze zu schaffen,
- vor allem
für die betroffenen Kinder einen weichen Übergang zu bieten,
- sparsam
und wirtschaftlich zu handeln,
- alle
Synergieeffekte sinnvoll und sparsam zu nutzen
- als
entscheidender erster Schritt nachhaltig für Reduktion des
Kitaplatzdefizits zu sorgen,
- die
Kita-Landschaft und das sozialpädagogische Angebot der Stadt Hilden
konzeptionell weiterzuentwickeln.
Fazit
Wie oben dargestellt, vollzieht sich die
Baumaßnahme am FZ Mühle nur in abgestimmter Kausalität mit dem Neubau der fünf-gruppigen
Einrichtung am Holterhöfchen 18.
Sobald die Umbaumaßnahmen am FZ Mühle soweit
fortgeschritten sind, können die Kinder des Holterhöfchens dort betreut werden.
Der Abriss „Am Holterhöfchen“ kann erfolgen.
Die in den Räumlichkeiten beheimatete
Tagesgruppe der SPE Mühle müsste mit Beginn des Umbaus in ein Übergangsquartier
ausgelagert werden.
Nach Fertigstellung der Ausbaumaßnahme am FZ
Mühle würde die Kita Itterpänz aufgelöst und die verbliebenen Kinder in der
neuen Gruppe am FZ Mühle integriert.
In den Räumen der freigezogenen Kita Itterpänz
würde dann final die Tagesgruppe der SPE Mühle ihre neue Heimat finden und konzeptionell
fortgeschrieben.
Die Alternative zu diesem Ablauf wäre die
kostenträchtige und verwaltungsaufwändige Containerlösung sowie die
Umverteilung und für die betroffenen Kinder eher nicht zu vertreten. Die Anzahl
an ohnehin knappen Kitaplätzen würde temporär weiter steigen
Die dargestellte Lösung stellt eine
konzeptionelle Weiterentwicklung der Kitalandschaft, aber auch des
sozialpädagogischen Angebotes der Stadt Hilden dar. Sie ist ein entscheidender
erster Schritt zu einer nachhaltigen Reduktion des Kitaplatzdefizits in der
Stadt Hilden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
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Leistung/Maßnahme |
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(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Konto |
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Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
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Konto |
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Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja
(hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja
(hier ankreuzen) |
nein
(hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer
Die
Ausbauplanungen wurden bei der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.
Franke
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