Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport und der Jugendhilfeausschuss nehmen den Bericht zur Gemeinschaftsverpflegung in städtischen Einrichtungen zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, den eingeschlagenen Weg in der beschriebenen Weise im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt fortzuführen. Dies schließt eine Erhöhung der Beiträge für die Mittagsverpflegung nicht aus.
Die Vergabe der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sollte sich weiterhin klar nach qualitativen Kriterien und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten richten, sowie das wirtschaftlichste Angebot in zukünftigen Vergaben wie bisher über 70% Qualität und 30% Preis ermittelt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die große Familienbefragung „Gesund aufwachsen in Hilden“ zur Vorbereitung der Familienberichterstattung (vgl. SV WP 14-20 SV 51/224) hat im Juli 2019 unter anderem die Erwartung der Hildener Eltern an eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erfragt.
Mit folgendem Ergebnis:
Kommentierter Tabellen- und Abbildungsband zum Familienbericht 2020
(Faktor Familie GmbH)
Demnach wünschen sich Hildener Familien vor
allem eine gesunde Ernährung mit viel frischem Obst, Salat und Gemüse für ihre
Kinder. Rund 54 Prozent der Eltern würde dabei Bioprodukten den Vorzug geben,
82 Prozent setzen auf Regionalität und Saisonalität. Dieses Bild ergibt sich
sowohl bei der Gesamtheit aller befragten Eltern als auch bei einer
Teilauswertung ausschließlich derjenigen Familien, die Kinder in der OGS oder
einer städtischen Kita haben. Das Amt für Jugend, Schule und Sport sieht sich
durch diese Rückmeldung zusätzlich bestärkt in seinem Bestreben, Kindern seit
nunmehr über vier Jahren ein qualitativ hochwertiges Mittagessen anzubieten.
Im Jahr 2016 wurde die Vergabe der
Mittagsverpflegung auf der Grundlage eines neuen Leistungsverzeichnisses
durchgeführt, das in vielen Qualitätszirkeln vorbereitet und mit Fachkräften
abgestimmt wurde. Über den gesamten Entwicklungsprozess des LVZ von gut einem
Jahr stand die Netzwerkstelle Kita- und Schulverpflegung der
Verbraucherzentrale NRW der Verwaltung unterstützend zur Seite und half dabei,
das „Herzstück der Vergabe“ fundiert, eindeutig und wasserdicht zu gestalten.
Qualität und Nachhaltigkeit sollten dabei die Hauptrolle spielen: In einer
Sitzungsvorlage für den Jugendhilfe- und den Schulausschuss wurden diese
Prämissen Anfang 2016 ausführlich erläutert (vgl. SV WP 14-20 51/103).
Hier wurden die Handlungsleitenden
Kernaussagen wie folgt zusammengefasst:
1) Eine Mahlzeit sollte eine gesunde
Vitaminquelle sein
2) Eine Mahlzeit sollte frei von Pestiziden,
Antibiotika und sonstigen Rückständen aus der Landwirtschaft sein
3) Eine Mahlzeit sollte saisonalen
Gesichtspunkten genügen (keine Erdbeeren im Winter)
4) Fleisch sollte von artgerecht gehaltenen
Tieren kommen (keine Massentierhaltung)
5) Eine Mahlzeit sollte schmackhaft und
ausgewogen sein
6) Eine Mahlzeit sollte fair und umweltschonend
hergestellt sein
Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich in
den beiden seither erfolgten Ausschreibungen zusammen aus 70% Qualität und 30%
Preis. Dies hat sich bewährt: Unter mehreren Bewerbern setze sich das
renommierte Catering-Unternehmen REBIONAL aus Herdecke durch, das auch für die
zweite Ausschreibung in 2018 den Zuschlag erhielt. Seit vielen Jahren arbeiten
der Kita- und der OGS-Bereich, sowie die Sekundarschule Hilden nun schon mit
dem Caterer zusammen, der ein verlässlicher Ansprechpartner mit viel
Bereitschaft für kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist. In dieser Zeit
wurden auch Betriebsbesichtigungen und unvergessliche Fahrten von Hildener
Kindern zur Apfelernte von Rebional mitorganisiert. Das Unternehmen hat sich in
besonderer Weise der Nachhaltigkeit verschrieben (https://www.rebional.de/gastronomie-bio/nachhaltigkeit/)
und wirkt kontinuierlich darauf hin, hier
immer besser zu werden.
Der „Hildener Weg“ hat in überregionalen
Fachkreisen viel Aufmerksamkeit erfahren,
zuletzt erschien ein Artikel in der
Wirtschaftsfachzeitschrift für professionelle Gemeinschaftsgastronomie, GV
Praxis 02/2020 (siehe Anlage).
Mitte 2019 hatte das Nationale
Qualitätszentrum für Ernährung (NQZ) in Kooperation mit der Kompetenzstelle für
nachhaltige Beschaffung (Fachstelle im Bundesministerium des Innern) die Stadt
Hilden angefragt, als Best Practice Beispiel auf der bundesweiten Fachtagung
„Schulessen besser machen - nachhaltig und professionell“ zu referieren. Am
23.09.2019 hielten Sönke Eichner und Stefanie Walder dort ihren Vortrag zur
nachhaltigen Schulverpflegung. Besonders positiv wertete das Fachpublikum
folgende Punkte:
-
Die
Bedarfsfeststellung (Elternbefragung), Bestandsanalyse und schlussfolgernde
Bereitstellung einer personellen Ressource zur Planung und Durchführung der
Vergabe (Bildungs- und Planungsbüro)
-
Die
zahlreichen Schritte der Beteiligung (Sitzungsvorlage JHA, begleitender
Qualitätszirkel, Einbeziehung aller relevanten Ämter, Rückmeldung der
Fachkräfte aus Schulen, OGS und Kitas, Elternbrief mit der Möglichkeit ein Veto
einzulegen, Schülerinnen und Schüler in der Bewertung des Angebotes über die
Sensorik-Prüfung, etc.) und die hohe Akzeptanz der Familien trotz deutlicher
Preissteigerung
-
Die
umfängliche Vorbereitung der Vergabe beginnend mit einer ausführlichen
Marktanalyse, der Begleitung des Verfahrens durch die Netzwerkstelle Kita- und
Schulverpflegung und die Entwicklung einer ausgeklügelten Bewertungsmatrix
-
Die
amtsinterne Vernetzung mit dem Familienbüro Stellwerk, verbunden mit dem
ausdrücklichen Hinweis an alle angeschriebenen Eltern, dass es im Bedarfsfalle
finanzielle Unterstützung gibt (Bildung und Teilhabe des Bundes, Härtefallfonds
des Landes)
Die Stadt Hilden wird auf der Homepage des
NQZ seither als „Leuchtturm“ geführt. Unter https://www.nqz.de/schule/praxisbeispiele/ können
Eckdaten und Präsentation eingesehen werden.
Die Hildener Qualitätsstandards in der Mittagsverpflegung
sind hoch für einen Catering-Markt, der trotz vieler Appelle bisher nur
ansatzweise die zunehmend anspruchsvollen Bedürfnisse der Auftraggeber an die
Gemeinschafsverpflegung befriedigen kann. Ein Erfolg in der Umsetzung von
Qualität ist zum Beispiel der hohe Bioanteil der Speisen von mindestens 50%
wertmäßigem Anteil aufgerundet auf 100% bei Eiern, Milchprodukten,
Stärkekomponenten, Korn- und Hülsenfrüchten, Kräutern und Gewürzen, sowie
Teigwaren. Darüber hinaus wird auf artgerechte Tierhaltung hingewirkt: Bei
einem Fleischgericht in der Woche muss dieses aus biologischer Haltung sein,
bei zwei Fleischgerichten mindestens eines. Der Bio-Anteil ist dabei Garant für
eine gute Überprüfbarkeit der Speisenqualität und nachhaltigen Bewirtschaftung.
Regionalität ist als Kriterium im Vergabewesen leider ausgeschlossen, jedoch
wurde auch Saisonalität in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Weiterhin wird
auf frische Produkte und einen geringen Vorverarbeitungsgrad in der
Speisenherstellung (Conveniencestufen 1 und 2) geachtet. Eine Hauptmenülinie,
die die Standards der deutschen Gesellschaft für Ernährung umsetzt (DGE-Linie),
ist dabei selbstverständlich.
Der
Hildener Anspruch an die städtische Gemeinschaftsverpflegung versteht sich als
lokaler Akt zur Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung, die sich wiederum an der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung der vereinten Nationen orientiert. In dieser Agenda wurden 17
länderübergreifende Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch
nachhaltige Entwicklung gesetzt und von der Weltgemeinschaft einstimmig
beschlossen. Die daraus abgeleitete deutsche Nachhaltigkeitsstrategie macht
explizit auf den großen Einfluss und die soziale Verantwortung der öffentlichen
Hand für eine nachhaltige Beschaffung aufmerksam:
„Mit Blick auf eine nachhaltige
öffentliche Beschaffung hat die öffentliche Hand eine besondere Vorbildrolle.
Als bedeutender Marktakteur verfügt sie zudem über einen großen Hebel, um die
Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu steigern.
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen
Milliardenbetrages an private Unternehmen (Schätzung Bund: 280–360 Milliarden
Euro; Schätzung EU-Kommission: 400 Milliarden Euro). Dies sind ungefähr 10 bis
15 Prozent des BIP. Von den Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand liegen
etwa 12 Prozent auf Bundes-, etwa 30 Prozent auf Landes- und etwa 58 Prozent
auf kommunaler Ebene. Etwa die Hälfte der öffentlichen Vergaben stammt nicht von
den Gebietskörperschaften, sondern von öffentlichen Fonds, öffentlichen
Einrichtungen und öffentlichen Unternehmen“ (Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, Aktualisierung 2018, Seite 43/44)
Die
Bundesregierung hat quantitativ messbare Schlüsselindikatoren zur Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele entwickelt. Einige Schlüsselindikatoren sind für die
Hildener Vergabe einer nachhaltigen, gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von
großer Bedeutung:
Ziel
02.1.b: Stärkung des ökologischen Landbaus
Ziel
06.1.b: Einhaltung des 50 mg/l Nitrat-Schwellenwertes im Grundwasser
Ziel
12.1.a: Erhöhung des Anteils von Produkten und Dienstleistungen, die mit
glaubwürdigen und
anspruchsvollen Umwelt- und Sozialsiegeln
ausgezeichnet sind
Ziel
12.2.: Anteil nachhaltiger Produktion
stetig erhöhen
Ziel
12.3.a: Nachhaltige Beschaffung: Vorbildwirkung der öffentlichen Hand
verwirklichen
Ziel
15.1: Artenvielfalt und
Landschaftsqualität erhalten
(vgl. ebd. S. 53 - 57)
Mit
dieser Sitzungsvorlage möchte die Verwaltung Zustimmung für ihre Beibehaltung
und Verstetigung des eingeschlagenen Weges bekommen.
Letztendlich
obliegt es aber der wirtschaftlichen Steuerungsverantwortung des Ausschusses
und steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine Ausweitung der Erträge zur
Finanzierung der Mittagsverpflegung in den verschiedenen Betreuungsangeboten
kann nicht ausgeschlossen werden
gez.
Dr.
Claus Pommer
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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