Betreff
Gemeinschaftsverpflegung in städtischen Kitas, OGS und Sekundarschule - Der Hildener Weg
Vorlage
WP 20-25 SV 51/013
Aktenzeichen
SW
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport und der Jugendhilfeausschuss nehmen den Bericht zur Gemeinschaftsverpflegung in städtischen Einrichtungen zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung, den eingeschlagenen Weg in der beschriebenen Weise im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt fortzuführen. Dies schließt eine Erhöhung der Beiträge für die Mittagsverpflegung nicht aus.

 

Die Vergabe der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sollte sich weiterhin klar nach qualitativen Kriterien und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten richten, sowie das wirtschaftlichste Angebot in zukünftigen Vergaben wie bisher über 70% Qualität und 30% Preis ermittelt werden.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die große Familienbefragung „Gesund aufwachsen in Hilden“ zur Vorbereitung der Familienberichterstattung (vgl. SV WP 14-20 SV 51/224) hat im Juli 2019 unter anderem die Erwartung der Hildener Eltern an eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erfragt.

Mit folgendem Ergebnis:

 

Kommentierter Tabellen- und Abbildungsband zum Familienbericht 2020 (Faktor Familie GmbH)

 

Demnach wünschen sich Hildener Familien vor allem eine gesunde Ernährung mit viel frischem Obst, Salat und Gemüse für ihre Kinder. Rund 54 Prozent der Eltern würde dabei Bioprodukten den Vorzug geben, 82 Prozent setzen auf Regionalität und Saisonalität. Dieses Bild ergibt sich sowohl bei der Gesamtheit aller befragten Eltern als auch bei einer Teilauswertung ausschließlich derjenigen Familien, die Kinder in der OGS oder einer städtischen Kita haben. Das Amt für Jugend, Schule und Sport sieht sich durch diese Rückmeldung zusätzlich bestärkt in seinem Bestreben, Kindern seit nunmehr über vier Jahren ein qualitativ hochwertiges Mittagessen anzubieten.

 

Im Jahr 2016 wurde die Vergabe der Mittagsverpflegung auf der Grundlage eines neuen Leistungsverzeichnisses durchgeführt, das in vielen Qualitätszirkeln vorbereitet und mit Fachkräften abgestimmt wurde. Über den gesamten Entwicklungsprozess des LVZ von gut einem Jahr stand die Netzwerkstelle Kita- und Schulverpflegung der Verbraucherzentrale NRW der Verwaltung unterstützend zur Seite und half dabei, das „Herzstück der Vergabe“ fundiert, eindeutig und wasserdicht zu gestalten. Qualität und Nachhaltigkeit sollten dabei die Hauptrolle spielen: In einer Sitzungsvorlage für den Jugendhilfe- und den Schulausschuss wurden diese Prämissen Anfang 2016 ausführlich erläutert (vgl. SV WP 14-20 51/103).

 

Hier wurden die Handlungsleitenden Kernaussagen wie folgt zusammengefasst:

 

1)    Eine Mahlzeit sollte eine gesunde Vitaminquelle sein

2)    Eine Mahlzeit sollte frei von Pestiziden, Antibiotika und sonstigen Rückständen aus der Landwirtschaft sein

3)    Eine Mahlzeit sollte saisonalen Gesichtspunkten genügen (keine Erdbeeren im Winter)

4)    Fleisch sollte von artgerecht gehaltenen Tieren kommen (keine Massentierhaltung)

5)    Eine Mahlzeit sollte schmackhaft und ausgewogen sein

6)    Eine Mahlzeit sollte fair und umweltschonend hergestellt sein

 

Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich in den beiden seither erfolgten Ausschreibungen zusammen aus 70% Qualität und 30% Preis. Dies hat sich bewährt: Unter mehreren Bewerbern setze sich das renommierte Catering-Unternehmen REBIONAL aus Herdecke durch, das auch für die zweite Ausschreibung in 2018 den Zuschlag erhielt. Seit vielen Jahren arbeiten der Kita- und der OGS-Bereich, sowie die Sekundarschule Hilden nun schon mit dem Caterer zusammen, der ein verlässlicher Ansprechpartner mit viel Bereitschaft für kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist. In dieser Zeit wurden auch Betriebsbesichtigungen und unvergessliche Fahrten von Hildener Kindern zur Apfelernte von Rebional mitorganisiert. Das Unternehmen hat sich in besonderer Weise der Nachhaltigkeit verschrieben (https://www.rebional.de/gastronomie-bio/nachhaltigkeit/) und wirkt  kontinuierlich darauf hin, hier immer besser zu werden.

 

Der „Hildener Weg“ hat in überregionalen Fachkreisen viel Aufmerksamkeit erfahren,

zuletzt erschien ein Artikel in der Wirtschaftsfachzeitschrift für professionelle Gemeinschaftsgastronomie, GV Praxis 02/2020 (siehe Anlage).

 

Mitte 2019 hatte das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung (NQZ) in Kooperation mit der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (Fachstelle im Bundesministerium des Innern) die Stadt Hilden angefragt, als Best Practice Beispiel auf der bundesweiten Fachtagung „Schulessen besser machen - nachhaltig und professionell“ zu referieren. Am 23.09.2019 hielten Sönke Eichner und Stefanie Walder dort ihren Vortrag zur nachhaltigen Schulverpflegung. Besonders positiv wertete das Fachpublikum folgende Punkte:

 

-       Die Bedarfsfeststellung (Elternbefragung), Bestandsanalyse und schlussfolgernde Bereitstellung einer personellen Ressource zur Planung und Durchführung der Vergabe (Bildungs- und Planungsbüro)

-       Die zahlreichen Schritte der Beteiligung (Sitzungsvorlage JHA, begleitender Qualitätszirkel, Einbeziehung aller relevanten Ämter, Rückmeldung der Fachkräfte aus Schulen, OGS und Kitas, Elternbrief mit der Möglichkeit ein Veto einzulegen, Schülerinnen und Schüler in der Bewertung des Angebotes über die Sensorik-Prüfung, etc.) und die hohe Akzeptanz der Familien trotz deutlicher Preissteigerung

-       Die umfängliche Vorbereitung der Vergabe beginnend mit einer ausführlichen Marktanalyse, der Begleitung des Verfahrens durch die Netzwerkstelle Kita- und Schulverpflegung und die Entwicklung einer ausgeklügelten Bewertungsmatrix

-       Die amtsinterne Vernetzung mit dem Familienbüro Stellwerk, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis an alle angeschriebenen Eltern, dass es im Bedarfsfalle finanzielle Unterstützung gibt (Bildung und Teilhabe des Bundes, Härtefallfonds des Landes)

 

Die Stadt Hilden wird auf der Homepage des NQZ seither als „Leuchtturm“ geführt. Unter https://www.nqz.de/schule/praxisbeispiele/ können Eckdaten und Präsentation eingesehen werden.

 

Die Hildener Qualitätsstandards in der Mittagsverpflegung sind hoch für einen Catering-Markt, der trotz vieler Appelle bisher nur ansatzweise die zunehmend anspruchsvollen Bedürfnisse der Auftraggeber an die Gemeinschafsverpflegung befriedigen kann. Ein Erfolg in der Umsetzung von Qualität ist zum Beispiel der hohe Bioanteil der Speisen von mindestens 50% wertmäßigem Anteil aufgerundet auf 100% bei Eiern, Milchprodukten, Stärkekomponenten, Korn- und Hülsenfrüchten, Kräutern und Gewürzen, sowie Teigwaren. Darüber hinaus wird auf artgerechte Tierhaltung hingewirkt: Bei einem Fleischgericht in der Woche muss dieses aus biologischer Haltung sein, bei zwei Fleischgerichten mindestens eines. Der Bio-Anteil ist dabei Garant für eine gute Überprüfbarkeit der Speisenqualität und nachhaltigen Bewirtschaftung. Regionalität ist als Kriterium im Vergabewesen leider ausgeschlossen, jedoch wurde auch Saisonalität in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Weiterhin wird auf frische Produkte und einen geringen Vorverarbeitungsgrad in der Speisenherstellung (Conveniencestufen 1 und 2) geachtet. Eine Hauptmenülinie, die die Standards der deutschen Gesellschaft für Ernährung umsetzt (DGE-Linie), ist dabei selbstverständlich.

 

Der Hildener Anspruch an die städtische Gemeinschaftsverpflegung versteht sich als lokaler Akt zur Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die sich wiederum an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der vereinten Nationen orientiert. In dieser Agenda wurden 17 länderübergreifende Ziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt und von der Weltgemeinschaft einstimmig beschlossen. Die daraus abgeleitete deutsche Nachhaltigkeitsstrategie macht explizit auf den großen Einfluss und die soziale Verantwortung der öffentlichen Hand für eine nachhaltige Beschaffung aufmerksam:

 

„Mit Blick auf eine nachhaltige öffentliche Beschaffung hat die öffentliche Hand eine besondere Vorbildrolle. Als bedeutender Marktakteur verfügt sie zudem über einen großen Hebel, um die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu steigern. Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen (Schätzung Bund: 280–360 Milliarden Euro; Schätzung EU-Kommission: 400 Milliarden Euro). Dies sind ungefähr 10 bis 15 Prozent des BIP. Von den Beschaffungsvorgängen der öffentlichen Hand liegen etwa 12 Prozent auf Bundes-, etwa 30 Prozent auf Landes- und etwa 58 Prozent auf kommunaler Ebene. Etwa die Hälfte der öffentlichen Vergaben stammt nicht von den Gebietskörperschaften, sondern von öffentlichen Fonds, öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Unternehmen“ (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, Aktualisierung 2018, Seite 43/44)

 

Die Bundesregierung hat quantitativ messbare Schlüsselindikatoren zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele entwickelt. Einige Schlüsselindikatoren sind für die Hildener Vergabe einer nachhaltigen, gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von großer Bedeutung:

 

Ziel 02.1.b: Stärkung des ökologischen Landbaus

Ziel 06.1.b: Einhaltung des 50 mg/l Nitrat-Schwellenwertes im Grundwasser

Ziel 12.1.a: Erhöhung des Anteils von Produkten und Dienstleistungen, die mit glaubwürdigen und

                   anspruchsvollen Umwelt- und Sozialsiegeln ausgezeichnet sind

Ziel 12.2.:   Anteil nachhaltiger Produktion stetig erhöhen

Ziel 12.3.a: Nachhaltige Beschaffung: Vorbildwirkung der öffentlichen Hand verwirklichen

Ziel 15.1:   Artenvielfalt und Landschaftsqualität erhalten

                  (vgl. ebd. S. 53 - 57)

 

Mit dieser Sitzungsvorlage möchte die Verwaltung Zustimmung für ihre Beibehaltung und Verstetigung des eingeschlagenen Weges bekommen.

 

Letztendlich obliegt es aber der wirtschaftlichen Steuerungsverantwortung des Ausschusses und steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Eine Ausweitung der Erträge zur Finanzierung der Mittagsverpflegung in den verschiedenen Betreuungsangeboten kann nicht ausgeschlossen werden

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen

Franke