Entscheidung über die Bewertung der städtebaulichen und architektonischen Qualität der eingereichten Entwürfe
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder
des Stadtentwicklungsausschusses sowie der Bürgermeister, der Baudezernent
und der Leiter des Planungs- und Vermessungsamtes vergeben im Investorenauswahlverfahren Theodor-Heuss-Schule für die
architektonische und städtebauliche Qualität des Entwurfes folgende Punkte:
-
Stimmen für Entwurf 1, d.h. ( /24) x 20 Punkte,
-
Stimmen
für Entwurf 2, d.h. ( /24) x 20 Punkte,
-
Stimmen für Entwurf 3, d.h. ( /24) x 20 Punkte,
-
Stimmen für Entwurf 4, d.h. ( /24) x 20 Punkte,
-
Stimmen für Entwurf 5, d.h. ( /24) x 20 Punkte.
Erläuterungen und
Begründungen:
Im
Investorenauswahlverfahren für das Gelände der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule
erfolgt die Vergabe nach einem Kriterienkatalog, der das Konzept mit 80% und
den Kaufpreis mit 20% gewichtet. Fünf Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben
Angebote eingereicht, die jeweils die erforderlichen Mindestbedingungen für die
Teilnahme erfüllen und daher im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt
werden. Bieter und Bietergemeinschaften mussten ein ausführliches Bau- und
Nutzungskonzept vorlegen. Der Stadtentwicklungsausschuss soll nun über die alternativen
Vorschläge beraten und die städtebaulichen Entwürfe ausschließlich unter den
Aspekten Architektur und Gestaltungsqualität bewerten.
Zur Vorbereitung
des Investorenauswahlverfahrens hat der Rat am 30.10.2019 auf Grundlage der
Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/238/2 „Ehemalige Theodor-Heuss-Schule:
Kriterien des Investorenauswahlverfahrens“ beschlossen, dass für diesen
Bewertungsteil 20 Punkte vergeben werden. Diese Punkte sollen - jeweils mit gleicher
Gewichtung - von allen Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses sowie von
der/dem Bürgermeister/in, der/dem Baudezernentin/en und der/dem Leiter/in des
Planungs- und Vermessungsamtes (bzw. die jeweilige Vertretung im Amt) vergeben
werden.
Weitere
Kriterien wie Ökologie und Klimaschutz, Anteile des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und Wirtschaftlichkeit
werden durch andere Gremien bewertet. Aus
den Bewertungsergebnissen aus allen beteiligten Gremien (Umwelt- und
Klimaausschuss, Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss) ergibt sich schließlich
auf Grundlage des vom Rat beschlossenen Bewertungsverfahrens, welchem Investor
der Zuschlag gegeben wird.
Nach Auswahl des
Investors muss ein Kaufvertrag ausgearbeitet werden. Zudem wird der
Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der
Innenentwicklung vorbereitet (gemäß §12 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch).
Da der Flächennutzungsplan für das Plangebiet derzeit noch „Flächen für den
Gemeinbedarf“ festsetzt, wird er nach Rechtskraft des Bebauungsplans im Zuge
der Berichtigung angepasst.
Gliederung der Sitzungsvorlage:
1.
Bewertung durch den Stadtentwicklungsausschuss
2.
Beratung im Gestaltungsbeirat
3.
Aufgabenstellung im Investorenwettbewerb
3.1.
Einzureichende Unterlagen
3.2.
Standort und Rahmenbedingungen
4.
Empfehlung der Verwaltung
Anlagen:
Städtebauliche Entwürfe 1-5 in vergleichender Darstellung
§
Leitidee
§
Städtebau
§
Architektur
§
Freiraum
§
Nachhaltigkeit
§
Perspektiven
und Ansichten
§
Stellungnahme
der Verwaltung
Empfehlung
des Gestaltungsbeirats
Luftbild
und Karte (M 1:1000)
Präsentation
der Investoren Entwürfe 1-5
1.
Bewertung
durch den Stadtentwicklungsausschuss
Die vom Rat beschlossenen Kriterien des Investorenauswahlverfahrens sehen vor, dass die Architektur und die Gestaltungsqualität mit bis zu 20 Punkten bewertet werden. Dabei sind Punkte zu vergeben für
- Architektur
und Haustyp
- Fassadengestaltung
(Material- und Farbwahl)
- Individualität
der Gestaltung
- Außenwirkung
und Identifikationspotential
·
Einfügen in die Umgebungsbebauung
(siehe Beschlussvorlage WP 14-20 SV 61/238/2 „Ehemalige Theodor-Heuss-Schule: Kriterien des Investorenauswahlverfahrens“).
Wie vom Rat beschlossen, wurde die Architektur und die Gestaltungsqualität der eingereichten Baukonzepte durch den Gestaltungsbeirat beraten (s.u.). Als Ergebnis der Beratung des Gestaltungsbeirates steht dem Stadtentwicklungsausschuss eine Empfehlung als Grundlage für die Vergabe der 20 Punkte zur Verfügung.
Aufgrund der inzwischen veränderten Anzahl an Ausschussmitgliedern verläuft hierbei die Punktvergabe und -berechnung wie folgt:
Alle Ausschussmitglieder sowie der Bürgermeister, der Baudezernent und der Leiter des Planungs- und Vermessungsamtes (bzw. die jeweilige Vertretung im Amt) haben je eine Wahlstimme. Aus den 24 Wahlstimmen werden die insgesamt 20 Punkte ermittelt (jede Stimme ist 20/24 Punkte wert).
2.
Beratung im Gestaltungsbeirat
Um eine externe Expertensicht
für die städtebauliche und architektonische Qualität der Entwürfe zu erhalten,
wurden - wie in der bereits genannten Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
61/238/2 vorgesehen - dem
Gestaltungsbeirat der Stadt Hilden am 14.09.2020 die im folgenden vorgelegten
Entwürfe zur Beratung vorgelegt. Die Entwürfe wurden ohne Beteiligung der
Architekten oder Investorengesellschaften in anonymisierter Form vorgestellt.
Der Gestaltungsbeirat
hat nach einer Ortsbesichtigung und einer ausführlichen Auseinandersetzung mit
den Entwürfen eine Empfehlung formuliert (siehe Anlage). Er hat sich dabei
eindeutig positioniert und dem Entwurf 1 gegenüber den anderen Entwürfen eine
herausragende architektonische und städtebauliche Qualität bescheinigt. Zudem hat
er in einigen Bereichen eine Nachbearbeitung des Entwurfes angeregt.
3.
Aufgabenstellung
im Investorenwettbewerb
3.1. Einzureichende Unterlagen
Die von den Investoren vorzulegenden Bewerbungsunterlagen mussten ein Baukonzept „in Qualität eines Vorentwurfes (HOAI Phase II) enthalten:
- Lageplan der geplanten Vorhaben („Dachaufsicht“) mit Darstellung der voraussichtlichen Außenanlagen sowie der Feuerwehrbewegungsflächen, in dem mindestens die in der Anlage 1 rot und grau unterlegten Flächen dargestellt sind
- Beispielhafte Ansichten und Schnitte der Wohngebäude
- Perspektive aus Sicht einer Person, die auf dem Bürgersteig der Furtwängler Straße vor dem Gebäude Furtwängler Straße 5 steht
- Perspektive aus Sicht einer Person, die auf dem Bürgersteig der Richard-Wagner-Straße vor dem Gebäude Richard-Wagner-Straße 58 steht
- Aussagen zur Materialwahl und Farbgebung der Gebäudefassaden
- Konzept zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs unter der Maßgabe, dass 1 Stellplatz je Wohneinheit geschaffen wird
- ein Sketchup-Modell, um es zur Beurteilung des Einfügens in die Umgebungsbebauung in das städtische 3D-Modell einfügen zu können
Bei der Ausarbeitung
der Entwürfe waren insbesondere folgende Standortbedingungen zu
berücksichtigen:
3.2. Standort und Rahmenbedingungen
Standort und Umgebung
Das Gelände der
ehemaligen Theodor-Heuss-Schule befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von
Hilden ca. 2,5 km nördlich des Stadtzentrums. In unmittelbarer Umgebung
überwiegt die Wohnnutzung mit Mehrfamilienhäusern.
Ein Teil der
ehemaligen Schulgebäude wurde zu einer Kindertageseinrichtung umgebaut, die
übrigen Schulgebäude werden zurzeit durch die Volkshochschule Hilden-Haan (vhs)
genutzt. Das ehemalige Hausmeisterwohnhaus dient derzeit der Unterbringung von
Asylbewerbern. Der Bereich des Schulgeländes, der zur Kindertagesstätte
umgenutzt wurde, bleibt erhalten und ist nicht Teil des Planungsbereiches. Die
übrigen Nutzungen entfallen.
Besondere Rahmenbedingungen
a. Erschließung
Das Objekt ist
über die Furtwänglerstraße erschlossen. An diese sollen innerhalb des
Baugebiets die öffentlichen und privaten Erschließungsanlagen sowie die
öffentliche Entwässerung angebunden werden. Die insgesamt 60 Stellplätze einer
„privaten“ Stellplatzanlage sowie der Gemeinbedarfsanlagen (Sportplatz,
Sporthalle, Jugendeinrichtung Area 51 sowie der Kindertageseinrichtung) sollen
erhalten bleiben.
b. Bau- und Nutzungskonzept
Auf einem 877 m²
großen Grundstück an der Furtwänglerstraße soll die städtische
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH) ein Mehrfamilienhaus mit öffentlich
geförderten Mietwohnungen errichten. Das Bau- und Nutzungskonzept muss dieses
Grundstück mit umfassen, damit sich dieses Gebäude in den neuen Wohnbereich
einfügt.
c. Regenrückhalte- und / oder -behandlungsbecken
Am südlichen Rand des Planungsgebietes verläuft der Hoxbach, in den neben
dem Niederschlagswasser des Schulgeländes das im Kanalnetz gesammelte Regenwasser des gesamten Gebiets
Furtwänglerstraße / Gustav-Mahler-Straße eingeleitet wird. Diese Einleitung
muss saniert und auf dem Gelände ein Regenrückhalte- und / oder
-behandlungsbecken errichtet werden. In der Bau- und Nutzungskonzeption war
daher eine mit den zuständigen Behörden abgestimmte Mindestfläche für diese
Anlagen zu berücksichtigen (Gesamtfläche 3000
qm).
Um die Situation außerdem zu verbessern,
muss das im Plangebiet selbst anfallende Regenwasser direkt auf den
Grundstücken ortsnah versickert werden, auf Grund des hohen Grundwasserstandes am
besten über flache Mulden außerhalb der Tiefgaragenflächen.
4.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, dem Votum des
Gestaltungsbeirats zu folgen und die Gestaltungsqualität des Entwurfs Nr. 1
entsprechend zu bewerten.
Hinweis:
Da in der neuen Legislaturperiode durchaus neue Mitglieder im Rat sowie im
Stadtentwicklungsausschuss vertreten sind, wird dieser Sitzungsvorlage nachrichtlich
die vom Rat am 30.10.2019 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
61/238/2 „Ehemalige Theodor-Heuss-Schule: Kriterien des
Investorenauswahlverfahrens“ Bewertungsmatrix beigefügt.
gez.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter